ifb Forum

 
 
Suche im Forum:   


Seite 1 von 1 1
   
Zu letztem Beitrag springen
Mitbestimmung bei Stellenbesetzung
Abraczyk (1)
26.03.2010, 12:54:46
Liebe Rechtskundige und Wissende,

folgender Fall: In einem mitbestimmten Unternehmen (~ 250 Mitarbeiter mit Betriebsrat und Haustarifvertrag) wird eine neue Stelle eingerichtet, beschrieben und intern ausgeschrieben.

Da es um eine "Verbindungs- und Koordinierungsstelle" mehrerer Abteilungen geht, ist neben den betroffenen Abteilungsleitern auch der Wunschkandidat (ein Mitarbeiter) für diesen Posten in das Verfahren involviert. Die Stelle wird im Stellenplan mit Entgeltgruppe 10 "bewertet" und entsprechend betriebsintern ausgeschrieben.

Erwartungsgemäß bewirbt sich auf die Stelle ausschließlich vorgenannter Mitarbeiter und man bietet ihm daraufhin einen entsprechenden Arbeitsvertrag an - allerdings mit Entgeltstufe 8 statt der ausgeschriebenen 10 . . .

Der Mitarbeiter wendet sich an den Betriebsrat: Was kann/sollte der in dieser Sache unternehmen bzw. wie würde der Betriebsrat strategisch/taktisch klug vorgehen, um dem Mitarbeiter zu helfen?

Danke fürs Lesen und für hilfreiche/praxisnahe Tipps.


 
heig (75)
26.03.2010, 13:43:08
Wir hatten diesen Fall noch nicht, aber nach erfolgter Einarbeitung müsste er die Lohngruppe 10 bekommen.

heig


Jede Belegschaft bekommt den BR den sie verdient (gewählt hat)!
 
heelium (2818)
26.03.2010, 18:28:12
Der BR kann der Versetzung zustimmen. Es wäre dann zu überlegen, ob er der Eingruppierung gleich oder später (Reklamation) widerspricht. Ebenso könnte der Kollege reklamieren, da ihm ja eine bestimmte Arbeitsaufgabe übertragen wurde und der ERA-TV nicht darauf abstellt, welche persönlichen Eignungen man hat. Lediglich die Arbeitsaufgabe, die der AG ihm gibt ist für die Entlohnung maßgeblich.


 
Winfried (4932)
27.03.2010, 17:54:47
Hallo,

m.E. sollte der BR die Versetzung ablehnen, weil eine Ausschreibung dieser Stelle unterblieben ist (§ 99 II Nr. 5). Denn diese Stelle war nicht (so) nicht ausgeschrieben, und m.W. ist dieser Passus auch anwendbar, wenn bei der Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle von der Ausschreibung abgewichen wird.

Als zweite Alternative kann der BR der Versetzung zustimmen und die Eingruppierung ablehnen. Dies müßte er aber unverzüglich machen, nicht - wie Heelium meint - irgendwann mit Verzögerung. Denn wenn die Frist des § 99 verstrichen ist, kann eine Zustimmung des BR nicht revidiert werden.

Den ersten Weg fände ich persönlich konsequenter.

Grüsse Winfried


nur weil man sich daran gewöhnt hat, ist es nicht normal / nur weil man es nicht besser kennt, ist es nicht (noch lange nicht) egal - kettcar "deiche"
 
Seite 1 von 1 1

Wer ist online?
 
Es wurden bisher insgesamt 34189 Beiträge geschrieben.
Es haben sich 4117 Benutzer registriert.
Der neueste Benutzer ist Emmelmann
Es sind momentan 1 Benutzer online: Emmelmann