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| Sachgrundbefristung |
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28.03.2010, 14:06:36
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Hallo,
ein AN dessen 2 Jahresvertrag ohne Sachgrund ausläuft, soll jetzt, statt eines unbefristeten Vertrages, einen weiteren Zeitvertrag, aber diesmal mit Sachgrund bekommen. Der Sachgrund lautet Schwangerschaftsvertretung.
Das ist absoluter Unfug, denn der AN vertritt gar keine Schwangere, sondern macht weiterhin die Arbeit, die er während seiner 2 jährigen Beschäftigung ohne Sachgrund auch schon gemacht hat.
Ich habe nun festgestellt, dass eine Kollegin Ende des vergangenen Jahres aus ihrem Schwangerschaftsurlaub zurückgekommen ist, allerdings nur für kurze Zeit (ca. 4 Wochen), weil sie zu dem Zeitpunkt wieder schwanger war. Nach diesen 4 Wochen ist sie erneut in Schw.Urlaub gegangen.
Sie hat während dieser Zeit die gleiche Tätigkeit wie der oben beschriebene AN gemacht. Allerdings nur Hilfsweise, während der kurzen Zeit, in der sie ihren Schw.Urlaub unterbrochen hat.
Jetzt zu behaupten, der oben beschrieben AN würde deshalb Schwangervertretung machen, nur weil die schw. Kollegin zufällig für einen kurzen Zeitraum den gleichen Job gemacht hat, ist für mich reiner Blödsinn.
Oder reicht das etwa schon aus, um einen Sachgrund zu haben?
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28.03.2010, 16:13:49
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Ich würde es als Sachgrund ansehen.
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28.03.2010, 16:19:59
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Zitat von jakob2010 : Oder reicht das etwa schon aus, um einen Sachgrund zu haben? M.E. reicht das absolut. Winfried
nur weil man sich daran gewöhnt hat, ist es nicht normal / nur weil man es nicht besser kennt, ist es nicht (noch lange nicht) egal - kettcar "deiche"
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