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Vereinfachtes Wahlverfahren
nathaliehh (1)
11.04.2010, 16:51:30
Hallo Zusammen,

folgende Situation wird bei uns zur BR-Wahl vorliegen:

- 35 wahlberechtigte AN
-> vereinfachtes Wahlverfahren nach BetrVG §14a -> Personenwahl

... Da wäre nur folgendes Problem: Es wird zwei Vorschlagslisten von Gewerkschaften geben.

Wie ist das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, wenn zwei Wahlvorschläge eingereicht werden?


 
pillepalle (125)
11.04.2010, 17:18:59
Ohne Gewähr, mit dem Vereinfachten kenne ich mich nicht wirklich aus. Ich meine, es gibt nur eine Liste, wo die Bewerber alphabetisch geordnet werden. Müssten Gewerkschaften eigentlich wissen. Aber es wohl sind 2 verschiedene Gewerkschaften?


 
Petrus (143)
12.04.2010, 17:33:47
§33(4) WO: Unmittelbar nach Abschluss der Wahlversammlung hat der Wahlvorstand die als gültig anerkannten Wahlvorschläge bis zum Abschluss der Stimmabgabe in gleicher Weise bekannt zu machen, wie das Wahlausschreiben (§ 31 Abs. 2).

Also Bekanntmachung wie beim normalen Wahlverfahren. Weil es aber keine Listenwahl gibt, muss der Stimmzettel wie folgt aussehen:

§34(1) Satz 2 WO: Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen.


 
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