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Benutzer: Beitrag:
Wieviel Stützunterschriften werden denn nun wirklich benötigt?
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24.02.2010, 20:35
Zitat von Interessierter : Nicht bei dieser Betriebsgröße, kann dem Gesetzestext so auch nicht entnommen werden. Reichen 3 Unterstützer wirklich aus, mal rein vom Gesetzestext her? Zitat von Interessierter : JaLiegt die absolut höchste Zahl der Unterzeichner wirklich nur bei 50 MA? Wäre dies die entsprechende Anzahl bei 1800 Wahlberechtigten? Zitat von Interessierter : NeinIst es also möglich, eine Liste mit nur einem Bewerber und 3 Unterstützerunterschriften als gültigen Wahlvorschlag einzureichen? Zitat von Interessierter : Nein. Welche Angaben auf dem Wahlvorschlag enthalten sein müssen, geht aus der WO hervor.... gibt es hierbei Formalien einzuhalten wie etwa ein standardisiertes Vorschlagsformular Zitat von Interessierter : Da hier niemand beurteilen kann, welche Regeln bekannt sind, ist eine Antwort schwierig. oder weitere, bisher unbekannte Regeln? Zitat von Interessierter : http://www.betriebsverfassungsgesetz.com/downloads... Und hat mir hierzu jemand einen entsprechenden aussagefähigen Link im Internet? Empfehlenswert wäre ein DIN 3 Format. Einmal knicken, auf die Vorderseite den Wahlvorschlag aufführen. Die weiteren Seiten für die 50 Stützunterschriften verwenden. Zusammenhängender kann eine einheitliche Urkunde kaum sein. Gruß
Widerspruch vertragen können ist ein Zeichen von hoher Kultur. *
Friedrich Wilhelm Nietzsche
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