Lexikon für die tägliche Betriebsratsarbeit
Holdinggesellschaft
Rechtsquellen
Gesetzlich nicht geregeltBegriff
Dachgesellschaft, die als rechtlich selbständiges Unternehmen (AG oder GmbH) Anteile an anderen Unternehmen hält und auf diese wirtschaftlichen Einfluss ausübt, ohne dass die beherrschten bzw. kontrollierten Unternehmen ihre rechtliche Selbständigkeit verlieren.siehe auch:

