Lexikon für die tägliche Betriebsratsarbeit

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Holdinggesellschaft

Rechtsquellen

Gesetzlich nicht geregelt

Begriff

Dachgesellschaft, die als rechtlich selbständiges Unternehmen (AG oder GmbH) Anteile an anderen Unternehmen hält und auf diese wirtschaftlichen Einfluss ausübt, ohne dass die beherrschten bzw. kontrollierten Unternehmen ihre rechtliche Selbständigkeit verlieren.
siehe auch:
> Betrieb
> Konzern
> Unternehmen
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