Lexikon für die tägliche Betriebsratsarbeit
Schwerbehinderte Menschen
Rechtsquellen
SGB IX, §§ 123, 241 Abs. 2 BGB, §§ 1, 3, 7, 8, 13 bis 15, 22 AGGBegriff
Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Inland haben (§ 2 Abs. 2 SGB IX).
siehe auch:

