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Rücktritt des Betriebsrats

Falsche Führungskräfte bei Daimler

Mi., 06.07.2011

Der Autohersteller muss die Betriebsrats-Wahlurnen wieder aufstellen, weil er viele Beschäftigte zu Unrecht als Entscheidungsträger deklarierte und ausschloss

Quelle: © Frank Gärtner - istockphoto.com

Die Nachricht entbehrt auf den ersten Blick nicht der Dramatik: Alle 39 Mitglieder des Daimler-Betriebsrats sind soeben zurückgetreten. Schon wieder Krieg mit der Konzernführung? Protest gegen unzumutbare Ansinnen an die Belegschaft? Nichts von alledem, es handelt sich nicht um einen politischen, sondern vielmehr um einen rechtstechnischen Akt. Damit will das Gremium den Weg freimachen für die Neuwahl des Betriebsrats der Firmenzentrale im Herbst, die 39 Räte bleiben bis dahin geschäftsführend im Amt. Der Betriebsrat für den gesamten Konzern ist davon aber nicht betroffen. Mit diesem Räte-Rücktritt ist der vorläufige Höhepunkt einer gerichtsnotorischen Posse um die Kernfrage erreicht, wer bei Daimler nun als leitender Mitarbeiter durchgehen darf und wer nicht. Eine Frage, die auch andere Konzerne immer wieder beschäftigt.

Begonnen hatte das Ganze mit den Betriebsratswahlen im März vergangenen Jahres, die vier Arbeitnehmer der Christlichen Gewerkschaft Metall angefochten hatten. Sie monierten, dass von den 12 000 Beschäftigten in der Stuttgarter Daimler-Zentrale auch die 850 als leitend deklarierten Führungskräfte auf den Managementebenen zwei und drei hätten mitstimmen müssen. Als angeblich leitende Führungskräfte waren sie ausgeschlossen. Vor allem die Mitarbeiter auf der Ebene E 3 seien gar keine leitenden Angestellten nach dem Betriebsverfassungsgesetz, da sie nicht zu selbständigen Einstellungen und Entlassungen befugt seien, so die Klage.

Tatsächlich wird der Begriff des „Leitenden“ in vielen Firmen inflationär gebraucht, um die Arbeitsverhältnisse der Betreffenden dem Einfluss des Betriebsrats zu entziehen. Auch bei Daimler, wie dem Konzern nun durch zwei Gerichtsinstanzen bescheinigt wurde. Schon vergangenen Herbst urteilte das Stuttgarter Arbeitsgericht: „Die Wahl des Betriebsrats im Betrieb Zentrale Stuttgart am 10. 3. 2010 wird für unwirksam erklärt.“ Zur gleichen Auffassung kam im April das Landesarbeitsgericht, da die Zuordnung der zur Betriebsratswahl nicht zugelassenen 850 Führungskräfte „offensichtlich fehlerhaft“ sei.

Nun kommt Daimler nicht umhin, die 12 000 Mitarbeiter in der Zentrale noch einmal wählen zu lassen. Der zurückgetretene, aber noch geschäftsführende Betriebsrat richtete einen Wahlvorstand ein. Dieser will jetzt mit juristischem Beistand die wirklich Leitenden von den nicht Leitenden trennen; vorher hatten die Räte die Leitenden-Liste vom Konzern ungeprüft übernommen.

Das wohl aus durchsichtigen Gründen. Im Gegensatz zu den zwölf weiteren Betriebsräten des Konzerns mit seinen 160 000 Beschäftigten in Deutschland ist das Gremium in der Zentrale am wenigsten von der IG Metall dominiert: 19 Metallern sitzen 20 Betriebsräte anderer Gruppierungen gegenüber. Die Metaller fürchteten wohl, dass hochrangige Beschäftigte eher die Christliche Gewerkschaft wählen. Diese ging dagegen vor. Doch ob sich die Christliche Gewerkschaft einen Gefallen damit tat, zumindest wahltechnisch den Leitenden-Status von Mitarbeitern infrage zu stellen, steht auf einem anderen Blatt.

Für den Klägeranwalt Stefan Nägele ergibt sich aus alledem die logische Folge, dass Daimler seine Leitenden-Hierarchie generell überdenken muss. „Es wird zwar in vielen Unternehmen versucht, die Zahl der Leitenden möglichst auszudehnen, damit der Betriebsrat außen vor bleibt, aber in 99,9 Prozent der Fälle geschieht das mit mehr Sachverstand als bei Daimler.“ Beim Autokonzern meint Nägele, „schwere Ignoranz gegenüber der Rechtslage“ ausgemacht zu haben. Tatsächlich bekräftigte ein Unternehmenssprecher, der Konzern plane keine Veränderung der „internen Klassifizierung“ seiner leitenden Angestellten. Das hat Daimler schon seit 2006 nicht getan, als Tausende von Managerstellen abgebaut wurden. Oft argumentierte der Konzern, es gehe um leitende Angestellte, was den Kündigungsschutz aushöhlt.

Gerichte sahen das bereits damals häufig anders. Konzern wie Betriebsrat wollen den neuen Fall jetzt mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vors Bundesarbeitsgericht bringen. Anwalt Nägele kann da nur müde lächeln: „Weniger als zehn Prozent solcher Beschwerden sind erfolgreich.“

Autor: Dagmar Deckstein. Quelle: Süddeutsche Zeitung. Lizensiert durch Süddeutsche Zeitung Content.
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