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Literaturtipps

Doping am Arbeitsplatz Doping am Arbeitsplatz
Marianne Giesert; Cornelia Wendt-Danigel

2010
224 Seiten, kartoniert

ifb-Best.Nr.: 111-003
10.80 €

Fachtagung
Psychische Belastungen

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Rauchen am Arbeitsplatz

Wir müssen draußen bleiben

Di., 22.11.2011

Raucher haben am Arbeitsplatz nur noch wenig Rechte: Sie müssen vor der Tür qualmen und die Pausenzeit nacharbeiten.

Quelle: © Robert Neumann — Fotolia.com

Lange war es völlig normal, dass Raucher sich am Arbeitsplatz eine Zigarette anzündeten und die Kollegen mit blauem Dunst einnebelten. Doch diese Zeiten sind vorbei. Heute steht das Gesetz unstreitig auf der Seite der Nichtraucher. Wenn ein Raucher im Dienst nicht auf seine Zigarette verzichten will, muss er schon froh sein, wenn er zumindest draußen vor der Tür rauchen darf.

Das Gesetz sei da eindeutig, sagt Marcus Portz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Seit im Jahr 2004 die Arbeitsstättenverordnung geändert wurde, haben die Nichtraucher im Betrieb die besseren Karten. Niemand muss es mehr akzeptieren, dass ihn ein Kollege vollqualmt. Und da es fast in jedem Betrieb Nichtraucher gebe, komme der Chef kaum um ein generelles Rauchverbot in Büros, Pausenräumen, Umkleidekabinen oder Toiletten herum, sagt Portz.

Zwar werde vereinzelt versucht, reine Raucherbüros einzurichten. Aber sobald auch nur ein klein bisschen Rauch durch die Türritze in den Flur zieht, sitzen die Nichtraucher schon wieder am längeren Hebel. „Durch ein Rauchverbot beschränkt auf einen Einzelraum ist ein effektiver Nichtraucherschutz faktisch nicht zu gewährleisten“, betont Portz.

Aber zumindest einen Raucherraum müsse es doch dann geben, fordern Raucher oft. Aber auch da haben sie Pech, sagt Hans Jürgen Kotz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kreuztal bei Siegen. „Einen Anspruch auf einen Raucherraum gibt es nicht.“ Und viele Firmen scheuen in der Tat die Kosten, die für einen solchen Raum mit einer professionellen Entlüftung entstehen.

Also müssen die Raucher hinaus auf den Hof – bei Wind und Wetter. Nicht einmal ein Recht auf einen überdachten Unterstand haben sie. Und ganz bitter wird es, wenn der Chef das Rauchen sogar auf dem Hof verbietet und die Qualmer vor das Werkstor schickt. Ob das allerdings noch verhältnismäßig ist, da sind Juristen uneinig. Während Arbeitsrechtler Kotz ein Rauchverbot auf dem ganzen Betriebsgelände in Ordnung findet, glaubt sein Kollege Portz, dass ein Rauchverbot außerhalb geschlossener Räume über das Ziel hinausschießen würde.

Bleibt die Frage: Wann dürfen Raucher denn hinaus, um sich ihre Zigarette anzustecken? Eigentlich nie, sagen die Arbeitsrechtler. Zumindest nicht außerhalb der üblichen Pausen. „Die Zigarettenpause ist eine Erfindung der Raucher, aber arbeitsrechtlich glücklicherweise nicht länger schützenswert“, erklärt Portz. Gerichte hätten auf den Protest der Raucher in diesem Punkt zuletzt wenig verständnisvoll reagiert, betont auch Arbeitsrechtler Kotz. „Eine Raucherpause ist keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie zum Beispiel der Gang zur Toilette, der Kaffee im Büro oder das schnelle private Gespräch auf dem Flur.“ Auch von Nichtrauchern werde schließlich verlangt, dass sie während der Arbeitszeit anwesend sind.

Ganz so streng sind die meisten Chefs dann allerdings doch nicht. Wenn die Raucher die verlorengegangene Arbeitszeit nachholen, würden Raucherpausen in den meisten Betrieben akzeptiert, sagt Kotz. Allerdings kann der Chef verlangen, dass die Raucher für diese Zeit ausstempeln. Wer das nicht macht, riskiere eine Abmahnung und schließlich sogar die Kündigung, sagt der Rechtsanwalt.

Manche Chefs haben allerdings auch aus anderen Gründen wenig Interesse daran, ihren Mitarbeitern das Rauchen zu erlauben. Denn Raucher kosten bares Geld, sagt Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention beim Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg. Zum einen seien Raucher häufiger krank, zum anderen gebe es Studien, denen zufolge ihre Produktivität geringer ist. „Aber auch Computer sind anfällig für den Feinstaub aus dem Zigarettenrauch und gehen dadurch schneller kaputt. Außerdem müssen Raucherräume häufiger renoviert werden. Und weil Raucher häufiger lüften, gehen die Heizkosten hoch“, sagt sie.

Trotz der eindeutigen Rechtslage schätzt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dass in Deutschland nach wie vor etwa 8,5 Millionen Nichtraucher am Arbeitsplatz dem Qualm ihrer rauchenden Kollegen ausgesetzt sind. Und das mit Folgen: Wer zehn bis fünfzehn Jahre den blauen Dunst seiner Kollegen einatmet, erkranke doppelt so häufig an Lungenkrebs wie in einem rauchfreien Büro.

Das müsse sich wirklich niemand mehr gefallen lassen, sagt Pötschke-Langer. Erst mal sollte man dann mit den Rauchern reden. „Ohne das Gespräch unter Kollegen geht es nicht.“ Wenn das nicht hilft, sei der Betriebsrat die nächste Anlaufstelle. Schließlich könne man im äußersten Fall sogar die Gewerbeaufsicht einschalten.

Allerdings sorge Zigarettenrauch heute viel seltener für Streit als noch vor zehn oder zwanzig Jahren, sagt Pötschke-Langer. „Die Akzeptanz des Rauchens ist in den letzten Jahren sehr stark zurückgegangen. Und viele Raucher nehmen auch mehr Rücksicht, weil sie verstanden haben, dass Passivrauchen eine Gesundheitsgefahr für ihre Familie und Kollegen darstellt.“

Autor: Marc Herwig. Quelle: Süddeutsche Zeitung. Lizensiert durch Süddeutsche Zeitung Content.
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