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Ihr Rundblick zum Thema Arbeitszeit

Eine Ihrer Hauptaufgaben als Betriebsrats besteht darin, die Arbeitszeit zu regeln. Hierzu haben Sie weitreichende Mitbestimmungsrechte. Allerdings haben Sie keinen Einfluss auf die Dauer der Arbeitszeit, denn die ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Was Sie als Betriebsrat zum Thema Arbeitszeit wissen müssen, finden Sie in unseren aktuellen Fachbeiträgen von Experten geschrieben.

Aus unserem Lexikon

Geringfügige Beschäftigung

Tätigkeiten, deren Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist (kurzfristige Beschäftigung). Diese Regelung gilt vom 1.1.2015 bis 31.12.2018 (§ 115 i. V. m. § 8 Abs. 1 SGB IV).

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Leitfaden zum Thema

Die gängigsten Arbeitszeitmodelle im Überblick

Es gibt viele verschiedene Arbeitszeitmodelle. Die wohl gängigsten sind Gleitzeit, Schichtarbeit, Vertrauensa ...

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Aktuelle Rechtsprechung: Gehört Duschen zur Arbeitszeit?

Für Betriebsrat und SBV: Das Update rund um die Interessenarbeit (Juli / August 2023)

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