Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Ihr Rundblick zum Thema Betriebsratsbüro

In einem Betrieb mit mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern – also ab einem 3er-Gremium – haben Sie als Betriebsrat Anspruch auf ein Betriebsratsbüro. Laut BetrVG muss der Arbeitgeber Ihnen für Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung funktionsgerechte Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Aber was heißt das genau? Wie muss das Büro ausgestattet sein und welche Rechte haben Sie? Unsere Experten berichten!

Aus unserem Lexikon

Büropersonal für den Betriebsrat

Arbeitnehmer des Betriebs, die vom Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Erledigung von Schreibtätigkeiten und/oder anderen unterstützenden Arbeiten überlassen werden.

Arbeitshilfe kostenfrei

Checkliste: Redigieren

Zum Download
Leitfaden zum Thema

Protokoll- und Schriftführung: Was ist bei der Sitzungsniederschrift zu beachten?

Ein sorgfältig angefertigtes Protokoll der Betriebsratssitzung und Beschlussfassung ist nicht nur eine perfek ...

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Fünf Tipps für erfolgreiche Betriebsrat-Sprechstunden

Hat der Betriebsrat Anspruch auf eine Assistenz?

Seminarvorschlag