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Kennzahlen bzw. Kennziffern geben Auskunft über bestimmte Sachverhalte in Form einer vergleichbaren Größe. Die Beurteilung dieser Kennzahlen setzt voraus, dass ein (Vergleichs-)Maßstab vorliegt, mit denen die Kennzahl verglichen werden kann, z. B. Vorjahresvergleich, Soll-Ist-Vergleich, Vergleich mit anderen Unternehmen (Benchmarking). Eine (Kenn-) Zahl hat, für sich alleine betrachtet, fast keine Aussagekraft. Sie bekommt erst Bedeutung im Zusammenspiel mit anderen Informationen. Kennzahlen werden u.a. im Controlling und bei der Bilanzanalyse eingesetzt.
Im eigenen Unternehmen wird mit Sicherheit auch mit Kennziffern gearbeitet. Der Wirtschaftsausschuss sollte sich frühzeitig informieren, mit welchen Kennzahlen das Unternehmen arbeitet und wie diese ermittelt werden. Es kann durchaus individuelle Berechnungsarten geben, die nicht genau der reinen Lehre entsprechen.
Der Aufbau von Kennzahlen ist in keinem Gesetz beschrieben.
Mit nur wenigen Kennziffern zur wirtschaftlichen Sicherheit, Rentabilität und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens kann sich der Wirtschaftsausschuss einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des eigenen Unternehmens verschaffen. Die Analyse sollte nicht nur einmal anhand der Bilanz erfolgen, sondern auch unterjährig mit dafür geeigneten Kennzahlen.