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Lexikon
Bezugsgröße =>Rechengrößen in der Sozialversicherung

Bezugsgröße =>Rechengrößen in der Sozialversicherung

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Bezug zur Betriebsratsarbeit

Die Bezugsgröße dient auch als ein hilfsweises Kriterium bei der Feststellung, ob ein Beschäftigter den leitenden Angestellten zuzuordnen ist. Ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt, das das Dreifache der Bezugsgröße überschreitet, kann im Zweifel zusätzlich zu anderen Kriterien als eine Messgröße herangezogen werden (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 BetrVG).