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Mit dem Betriebsausschuss laufen die Geschäfte leichter

Betriebsausschuss gründen - aber wann?

In Absatz 2 von Paragraph 27 des Betriebsverfassungsgesetzes heißt es, dass der Betriebsausschuss die laufenden Geschäfte des Betriebsrats führt. Das ist ab einer gewissen Anzahl von Arbeitnehmern auch notwendig. Denn die Aufgaben eines Betriebsrats sind häufig anspruchsvoll und müssen innerhalb eines überschaubaren Zeitraums erledigt werden. Da kann es helfen, Tätigkeiten wie die Vorbereitungen der Betriebsratssitzungen auszulagern

Stand:  8.5.2012
Lesezeit:  03:00 min
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Ab einer Anzahl von neun Betriebsratsmitgliedern besteht die gesetzliche Verpflichtung, für die laufenden Geschäfte einen Betriebsausschuss zu gründen. Dieser setzt sich aus dem Betriebsratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter und – je nach Größe des Betriebsrats – aus 3 bis 9 weiteren Ausschussmitgliedern zusammen. Letztere werden vom Betriebsrat in geheimer Wahl gewählt, und zwar nach den "Grundsätzen der Verhältniswahl" (§ 27 Abs. 1 BetrVG).

Grösse des Betriebsratsgremiums

Doch ab wann besteht ein Betriebsrat aus neuen Mitgliedern? Nach Paragraph 9 des Betriebsverfassungsgesetzes werden in Betrieben mit 201 bis 400 Arbeitnehmern neun Betriebsratsmitglieder gewählt. Wie viele Mitglieder ein Betriebsrat hat, richtet sich also nach der Anzahl der Arbeitnehmer in einem Unternehmen (§ 9 BetrVG).

Aufgaben des Betriebsausschuss

Der Betriebsausschuss hat laut Gesetz folgende Aufgaben (§ 27 Abs. 2 S. 1 und 2 BetrVG).:
- Er führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats.
- Er kann zusätzliche Aufgaben (keine Betriebsvereinbarungen!) durch den Betriebsrat übertragen bekommen, und zwar
• entweder nur zur Vorbereitung der Angelegenheit,
• oder sogar zur selbständigen Erledigung.

Was versteht man eigentlich unter laufenden Geschäften? Das Gesetz sagt darüber nichts aus. Im Allgemeinen wird darunter zum Beispiel die Vorbereitung der Betriebsratssitzungen oder das Entgegennehmen von Anliegen der Arbeitnehmer verstanden. Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, wie in Paragraph 87 des Betriebsverfassungsgesetzes beschrieben, fallen auf jeden Fall nicht darunter.

Merke: Nichtsdestotrotz können dem Betriebsausschuss neben den laufenden auch andere Aufgaben übertragen werden, sogar die Ausübung von Mitbestimmungsrechten. Dies muss allerdings mit der absoluten Mehrheit beschlossen werden und schriftlich erfolgen.

Betriebsausschuss | © ifb

Merke: Wenn ein Betriebsrat weniger als neun Mitglieder hat, dürfen die laufenden Geschäfte dem Vorsitzenden oder einem anderen Betriebsratsmitglied übertragen werden (§ 27 Abs. 3 BetrVG).

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