Hallo,
wer kann mir weiterhelfen bzgl. Mindeststandards für Bildwiederholfrequenzen für CAD-Monitore (19" und aufwärts).
Gruß
rolando
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Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Hallo,
wer kann mir weiterhelfen bzgl. Mindeststandards für Bildwiederholfrequenzen für CAD-Monitore (19" und aufwärts).
Gruß
rolando
Die Bildwiederholfrequenz wird mit 100 Hz empfohlen und soll 85 Hz nicht unterschreiten.
Geh mal auf die Webseite der Verwaltungsberufsgenossenschaft,
http://www.vbg.de , da kannst du dir den Leitfaden für Bildschirm und Büroarbeitsplätze SP 2.1 ( BGI 650 ) runterladen.
du schreibst: Die Bildwiederholfrequenz wird mit 100 Hz empfohlen und soll 85 Hz nicht unterschreiten
- kann der BR die empfohlenen Werte, die für das Auge besser sind- gegenüber dem Arbeitgeber verlangen oder muss man sich mit den 85 Hz begnügen?
Wie kann der Wert gemessen werden, laut VBG spielen da ja mehrere Faktoren eine Rolle. Bin am Zweifeln, ob der angezeigte Wert unter Systemeinstellungen überhaupt stimmt.
Hallo Roland,
verlangen/fordern kann der BR immer. Ob er die Forderung auch durchsetzen ist eine andere Frage. Hier spielen eine Rolle, wie gute Argumente auf der BR-Seite (Gesundheitsvorsorge; gesunde MA sind für den AG wertvoller als MA, die ständig wegen Kopfschmerzen ihre Leistung nicht erbringen können ...) und der Wille des AG, entsprechend (etwas mehr) Geld in die Hand zu nehmen.
Gruß/Günther
Hier ist es sinnvoll den Betriebsärztlichen Dienst einzuschalten, die müssen das sowieso laufend prüfen, hängt ja auch von mehreren Faktoren ab wie Raumgrösse, Lichtverhältnisse etc. Steht alles in der Broschüre drin, die ich dir empfohlen habe.
Solltest du die Brochüre nicht finden, kann ichs dir als PDF Datei per Mail zusenden.
Hallo Roland,
schau Dir doch mal die Seite ergo-online an (http://www.sozialnetz.de/ca/ph/het/), da gibt es die neusten ergonomischen Erkenntnisse und viele weiterführende Links.
Gruß butze
Hallo!
roland und Heelium: Der BR kann fordern, und er hat hier sogar erzwingbare Mitbestimmung bei der konkreten Ausgestaltung, bis hin zur Einigungsstelle (§ 87 I Nr.7). D.h. man ist hier nicht auf das Wohlwollen des AG angewiesen, sondern man hat ein mächtiges Erzwingungsinstrument in der Hand. Aber natürlich muß der BR sich auch mit guten Argumenten ausstatten, sowohl in Verhandlungen mit dem AG bzw. auch wenn es vor die Einigungsstelle geht (Weil man da den E-St-Vorsitzenden überzeugen muß).
Wenn Ihr meint, Euer Wissen und Eure Informationen reichten ggf. nicht aus, solltet Ihr auch an die Hinzuziehung externer Sachverständiger denken.
Grüße Winfried
Hallo Winfried,
erzwingen kann ich nur, was ich auch gesetzlich fordern kann. Wenn der AG die gesetzlichen Bestimmungen einhält, der BR aber mehr fordert, dann ist da nichts mehr mit erzwingbarer Mitbestimmung. Da fällt auch ein Prozesshansel wie Du hinten runter. (Nimm's nicht krumm; ist eher lieb gemeint). :oops:
Gruß/Günther
Hallo,
wenn die bestehenden Regelungen "dem AG einen Ermessensspielraum einräumen, innerhalb dessen der geeignete Weg zum Erreichen des Ziels der jeweiligen Rahmenvorschrift nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten ausgewählt werden kann" (Erfurter zu § 87, Rn. 63), hat der BR ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Schutzvorschriften können also konkretisiert, nicht aber angehoben bzw. ausgeweitet werden. D.h. im hier beschriebenen Fall, in dem eine Bandbreite vorgegeben ist, kann der BR die Durchsetzung der "gesünderen" Variante einfordern.
Grüße Winfried
[SIZE="9"]P.S.: Ich bin seit 3 Jahren BR-V, in der Zeit hatten wir 1 Einigungsstelle und 5 Gerichtsverfahren (davon 2 gewonnen und 3 100%ig nach unseren Wünschen gerichtlich geeinigt). Wenn man sich unseren AG anschaut, finde ich das gar nicht prozeßhanselig... (grummel...)[/SIZE]
Hallo Winfried,
nun mit dem Ermessensspielraum ist das so eine Sache: 85 Hz sind vorgeschrieben; die Empfehlung ist eben eine Empfehlung. Wo würdest Du da die Grenze ziehen, wenn z.B. auch 150 Hz technisch möglich wären, würdest Du dann hier ein erzwingbares MBR noch sehen? Ich denke, 85 Hz muss der AG, wenn er sich weigert, dann Einigungsstellenverfahren. Höhere Frequenzen ist nice to have und damit nicht erzwingbar (wohl aber vom BR forderbar und mit guten Argumenten vielleicht auch durchsetzbar -> siehe weiter oben).
Gruß/Günther
PS: [SIZE="9"]wir hatten bisher lediglich ein noch laufendes Einigungsstellenverfahren angeleiert, und das in 4 Jahren BR-arbeit. Du siehst, es geht auch mit weniger Verfahren.[/SIZE]
Hallo.
lest Euch mal die Richtlinien der BGen durch, z.B. auch die zur Bildschirmarbeit. Da stehen in aller Regel eben nicht genau festgelegte physikalische Werte, sondern Mindest- oder Höchstwerte bzw. Spannbreiten von Werten bzw. unbestimmte Begriffe. Da hier Viariabilität bzw. Flexibilität möglich ist, kann der BR in aller Regel mitbestimmen - er braucht halt gute Argumente.
Auch die Verordnungen (ArBStV oder BildSchAV oder ...) sind - mit Absicht - schwammig gehalten, da kann man also recht viel mitgestalten als BR - wenn man will.
Grüße Winfried
[SIZE="9"]P.S.: Naja, Heelium, die Zahl von Streitigkeiten, die man bis zum ArbG oder zur ESt trägt, hängt sicher auch vom AG ab.[/SIZE]