Guten Tag,
am 06.11.14 fand bei uns eine Wahlversammlung zur Wahl der Schwerbehindertenvertetung statt.
Wir haben <50 Schwerbehinderte und Gleichgestellte.
Die Amtszeit der SBV (Ich) endet am 30.11.14.
Ich als SBV habe 14 Tage vor der Versammlung 3 gleiche Einladungsschreiben öffentlich an die "Scharzen Bretter" ausgehängt.
Die Einladungsschreiben zur Wahlversammlung beinhalten folgendes.
Ort und Datum des Aushanges, was gewählt wird, wer wählen darf (SB und Gleichgestellte) und wer gewählt werden darf, sowie das die Wahlvorschläge in der Wahlversammlung von den Wählern kommen.
Das Formular ist ein Formular aus dem IFB Lehrgang zur SBV Wahl.
In der Wahlversammlung befanden sich die SB und Gleichgestellte, der BR Vorsitzende und drei andere Mitarbeiter.
Die Wahlleitung (Ich) wurde per Handzeichen bestimmt.
Die Wahlleitung überprüfte dann ob die Anwesenden Wähler (SB oder Geleichgestellte) sind.
Anwesende (3 Personen) die nicht Wähler waren sollten die Wahlversmmlung verlassen, weigerten sich aber, ich machte vom Hausrecht gebrauch und verwies auf die evtl. Nichtigkeit der Wahl.
Die Personen nannten auch nicht den Grund warum sie da sein wollten.
Nach der Festellung das nun alle Anwesenden Wähler waren habe diese dann in eine Wählerliste eingetragen.
Anschließend habe ich nach der Anzahl der Stellvertreter gefragt, und dann um mündliche Wahlvorschläge gebeten.
Zwei der vorher anwesenden Nichtwahlberechtigten waren bei den Vorschlägen dabei, die dritte Person nicht.
Die Kandidaten waren nicht mehr vor der Tür oder schnell greifbar.
Ordnungsgemäß wurden alle Wahlvorschläge von der Flipchart auf die Wahlzettel alphabetisch übertragen.
Der Wahlzettel wurde kopiert.
Jeder Wähler bekamm von der Wahlleitung einen Wahlzettel und einen Umschlag.
Die Wahl erfolgte geheim hinter einer Wand.
Der Wahlumschlag wurde der Wahlleitung persönlich ausgehändigt und wurde in eine Wahlurne gelegt.
Der Vorgang wurde auf der Wählerlliste abgehackt.
Als 2/3 der Wähler gewählt hatten ging die Tür auf und der BRV sowie 2 Gremiumsmitglieder kamen in den Raum.
Der BRV sagte ein Mitarbeiter (dieser war unter den 3 Nichtwahlberechtigten) hätte sich beschwert er wollte sich aufstellen lassen und ist aus der Wahlversammlung "hinausgeworfen" worden.
Der BRV hat sich dann telefonisch mit der Gewerkschaft in Verbindung gesetzt.
Mit der Aussage es drohe eine Wahlanfechtung des Mitarbeiters (Kein Schwerbehindeter)
Der Wahlleiter kontaktierte die Gewerkschaft und wurde geben die Wahlversammlung aufzulösen und später erneut zu wählen.
Die SBV (ICH) habe dann die Wahlordnung unter Zeitdruck gelesen und fand keinen Passus das es erlaubt oder nicht erlaubt hätte einen Nichtwähler im Wahlraum verbleiben zu lassen.
Hätte ein Kandidat der von den Wählern vorgeschlagen worden wäre den Raum betreten, dann hätte der Zugang nicht verweigert worden dürfen. (aus einem Kommentar aus dem Internet).
Die Wahlversammlung wurde seitens der noch anwesenden Wählern 1/3 und Wahlleiters unter Zwang des BRV abgebrochen.
Alle Wahlunterlagen (Stimmzettel, Stimmumschläge, Kandidatenliste) wurden unter BR Aufsicht vernichtet.
Zur Wahlversammlung wird in 14 Tagen (Aushangfrist) erneut eingeladen.
War die Wahl anfechtbar?
Wer darf bei der Wahl anwesend sein?
Welche Befugnisse hat die Wahlleitung bzw. der zur Wahl einladende?
Wie weit reicht das Hausrecht des einladenden?
Darf der Wahlleiter bzw. der Einladende den BRV aus der Wahlversammlung verweisen?