Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage und hoffe sehr, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Unser AG hat einer Teilzeitkraft betriebsbedingt eine Vollzeitstelle angeboten. Die AN kann und will aus privaten Gründen diese Vollzeitstelle nicht annehmen. Die Aufklärung, dass es aus Sicht des AG zu einer Änderungskündigung kommt, ist durch uns bereits erfolgt.
Die Frage, die die AN jetzt an uns hat, mist folgende:
Kann sie solange die Kündigungsfrist der Änderungskündigung läuft, weiter hin in Teilzeit arbeiten oder kann der AG sie zwingen, bis zum Ende der Kündigungsfrist die Vollzeitstelle anzutreten?
Vom logischen her, kann ich mir die Frage zwar selber beantworten, aber ich wollte gerne sichergehen und vielleicht wisst ihr auch noch zufällig, ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich danke Euch jetzt schon mal für Eure Antworten!
FrauMama