Witterungsbedingt Kündigen

  • Hallo Gemeinde,

    ab nächste Woche werden die ersten deutschen Arbeiter Witterungsbedingt gekündigt.

    Zur Vorgeschichte.
    Unsere Firma hat sich dieses Jahr im Angestelten- sowie im Produktionsbereich erweitert.Sogar ein ganzer Bereich (Flechterei) wurde Umstrukturiert (März/April). In der Flechterei arbeiten seitdem polnische Arbeiter über einen Werksvertrag.

    Nun ist die Lage so, das die Arbeit immer weniger wird. Unser Chef sieht nur einen Ausweg und der heißt Witterungsbedingt Kündigen. Das schlimme an der ganzen Sache ist nur, wir deutschen werden gekündigt, (10.12 wahrscheinlich bis 31.3) aber die Polnische Firma (Werksvertrag) darf weiterhin ( bis 19.12.14) billig Produzieren. Der Buschfunk sagt auch, das die Polnische Firma ab den 12.1.2015 die Produktion wieder beginnt. Obwohl die eigentlichen Arbeitnehmer arbeitslos zu Hause sitzen.

    Es hört sich unglaublich an, aber das wird so kommen, da bin ich mir sicher.

    Wer hat Erfahrung, Tipps oder Paragraphen was man in dieser Situation am bestem macht.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,

    als BR habt Ihr die BR-üblichen Werkzeuge, damit umzugehen.Und die scheint Ihr bisher nicht ausreichend genutzt zu haben.

    :arrow: Habt Ihr mehr als 100 ständig beschäftigte AN und einen WA (§106 BetrVG)? Hier bestünden umfassende Auskunftsverpflichtungen des AG über wirtschaftliche Angelegenheiten, die man dann auch regelmäßig und nicht nur im akuten Fall einfordern sollte.

    :arrow: Zudem bestehen unabhängig von der Betriebsgröße Auskunftsverpflichtungen des AG bzgl. der Personalplanung (§92 BetrVG), auch die sollten regelmäßig eingefordert werden und nicht nur im akuten Fall.

    :arrow: Prinzipiell ist der BR bei allen Kündigungen zu beteiligen und kann diesen im Rahmen der Möglichkeiten des §102 BetrVG widersprechen.

    :arrow: Darüber hat der BR bei Betriebsänderungen (§111 BetrVG - und auch ein reiner Personalabbau stellt eine Betriebsänderung dar, wenn bestimmte Schwellen überschritten werden, daher meine Frage: Wie viele AN hat Eurer Betrieb und wie viele sollen gekündigt werden?) viel mehr Mitwirkungsrechte, bis hin ggf. zum Interessensausgleich oder Sozialplan (§112 BetrVG). Das macht es für den AG ggf. deutlich uninteressanter, AN zu entlassen, aber einen Werksvertrag aufrecht zu erhalten.

    Inwiefern hat denn die Witterung bei Euch Einfluß auf das Arbeitsvolumen, kannst Du das mal beschreiben?

    Individualrechtlich haben alle AN die Möglichkeit, gegen die witterungsbedingte Kündigung zu klagen. Witterungsbedingte Kündigungen unterliegen den gleichen Prüfkriterien wie andere Kündigungen auch, und auch hier ist die Kündigung die Ultima Ratio. Vorher müßte m.E. die Möglichkeit der Saison-Kurzarbeit geprüft werden, die Möglichkeit, Arbeitszeitguthaben abzubauen, die Möglichkeit, AN vorübergehend auf anderen Arbeitsplätzen zu beschäftigen etc.- hier liegen im Übrigen auch Ansatzpunkte für den BR in den Verhandlungen mit dem AG.

    Zudem muß vom AG natürlich dargelegt werden, dass wirklich die Witterung Kündigungsgrund war...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,


    danke für Deine Antwort. Leider bin ich nicht eher dazu gekommen um zu antworten.

    "Habt Ihr mehr als 100 ständig beschäftigte AN und einen WA (§106 BetrVG)? Hier bestünden umfassende Auskunftsverpflichtungen des AG über wirtschaftliche Angelegenheiten, die man dann auch regelmäßig und nicht nur im akuten Fall einfordern sollte."


    In unserer Firma arbeiten ca. 80 Produktionsarbeiter und 40 Angestellte. Einen WA haben wir nicht.

    "Zudem bestehen unabhängig von der Betriebsgröße Auskunftsverpflichtungen des AG bzgl. der Personalplanung (§92 BetrVG), auch die sollten regelmäßig eingefordert werden und nicht nur im akuten Fall."


    Ich werde das in der nächsten BR-Sitzung ansprechen!

    "Prinzipiell ist der BR bei allen Kündigungen zu beteiligen und kann diesen im Rahmen der Möglichkeiten des §102 BetrVG widersprechen."

    Ja das sind wir auch. Wir haben einen Sozialplan mit der Geschäftsführung vereinbart und danach richten sich die Kündigungen.


    "Darüber hat der BR bei Betriebsänderungen (§111 BetrVG - und auch ein reiner Personalabbau stellt eine Betriebsänderung dar, wenn bestimmte Schwellen überschritten werden, daher meine Frage: Wie viele AN hat Eurer Betrieb und wie viele sollen gekündigt werden?) viel mehr Mitwirkungsrechte, bis hin ggf. zum Interessensausgleich oder Sozialplan (§112 BetrVG). Das macht es für den AG ggf. deutlich uninteressanter, AN zu entlassen, aber einen Werksvertrag aufrecht zu erhalten."


    Wie viel AN - siehe oben.

    "Inwiefern hat denn die Witterung bei Euch Einfluß auf das Arbeitsvolumen, kannst Du das mal beschreiben?"


    Aktuell gar nicht! Er muss jetzt überall wo es möglich ist Kosten einsparen, darum die witterungsbedingten Kündigungen. Wir waren schon 2 mal kurz vor der Insolvenz!

    "Vorher müßte m.E. die Möglichkeit der Saison-Kurzarbeit geprüft werden, die Möglichkeit, Arbeitszeitguthaben abzubauen, die Möglichkeit, AN vorübergehend auf anderen Arbeitsplätzen zu beschäftigen etc.- hier liegen im Übrigen auch Ansatzpunkte für den BR in den Verhandlungen mit dem AG."

    Für Kurzarbeit ist kein Geld da laut Geschäftsführung. Arbeitszeitguthaben sind bei den meisten schon runtergefahren, wegen der witterungsbedingten Kündigung.


    "Zudem muß vom AG natürlich dargelegt werden, dass wirklich die Witterung Kündigungsgrund war..."


    Im Baugeschäft ist es ja üblich, dass über die Wintermonate die AN witterungsbedingt gekündigt werden. Bei uns war es zwar die Jahre zuvor anders, Stundenabbau oder Minusstundenaufbau bis zu 80 Stunden und evt. neuen Urlaub. Aber dieses Jahr sieht es katastrophal aus.

    MfG

  • Hallo.

    Zitat von OlliK75:

    In unserer Firma arbeiten ca. 80 Produktionsarbeiter und 40 Angestellte. Einen WA haben wir nicht.

    Mit mehr als 100 AN könnt Ihr einen WA bestellen, und das solltet Ihr auch dringendst tun.

    Die Aussage, es sei kein Geld für Kurzarbeit da, die vmtl. komplett schwachsinnig ist, könnte man dann überprüfen.

    Zitat von OlliK75:

    Wie viel AN - siehe oben.

    Und wie viele davon sollen nun gekündigt werden?

    Zitat von OlliK75:

    "Inwiefern hat denn die Witterung bei Euch Einfluß auf das Arbeitsvolumen, kannst Du das mal beschreiben?" Aktuell gar nicht! Er muss jetzt überall wo es möglich ist Kosten einsparen, darum die witterungsbedingten Kündigungen.

    Euer AG erfindet also einen Kündigungsgrund? Da wird er aber viel Spaß haben, wenn die AN Kündigungsschutzprozesse führen... Wie dumm kann man denn sein?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.