Hallo,
in unserem Betriebsteil (65 Mitarbeiter) wollen wir einen Betriebsrat gründen. Es gibt im gesamten Betrieb keinen Betriebsrat. Ein Wahlvorstand muss also auf einer Betriebsversammlung gewählt werden.
Meine Frage ist nun, welches Wahlverfahren wir benutzen müssen. Laut meinen Recherchen ist ab 50 Mitarbeitern das normale Verfahren zu benutzen, sofern man sich nicht mit dem AG auf das vereinfachte geeinigt hat. Im ver.di Leitfaden zum Thema steht nun aber, dass ohne bestehenden Betriebsrat das vereinfachte zweistufige Verfahren angewendet wird.
Das Problem dabei ist, dass wir bereits zur BV eingeladen haben und die Hinweise zum vereinfachten Verfahren (nach Wahlordnung) nicht auf der Einladung stehen. Wir waren davon ausgegangen nach dem normalen Verfahren Wahrvorschläge dann später beim gewählten Wahlvorstand einzureich.
Was stimmt denn nun? Im ver.di Leitfaden lese ich das erste Mal etwas davon. Es wird sonst auch überall dazu geraten das normale Wahlverfahren zu benutzen, wenn man genügend Mitarbeiter hat.