Pausen/Arbeitszeit

  • Hallo Zusammen,

    kennt sich jemand damit aus welche Pausen erfasst werden müssen bei einer Zeiterfassung ?

    In unserem Unternehmen haben wir eine Art "vertrauensarbeitszeit" für Bürokräfte und es entstehen unmengen an Überstunden. Der AG hat natürlich kein interesse diese zu erfassen da wir von Kosten im 6 bis 7 Stelligen bereich handelt.

    Wenn man das Thema Zeiterfassung anspricht kontert er immer mit "Dann wird aber jede kleine Pause erfasst (kaffee/raucher)".

    Welche Pausen kann er hier erfassen ? Muss man ausstempeln wenn man zur Kaffeemaschine läuft ?

    Kann mir jemand einige Quellen zu diesem Thema nennen oder hat im eigenem Unternehmen erfahrung mit dem Thema.

    Schöne Grüße aus Hessen

    Spundekäs

  • Bei uns ist das so geregelt, dass jeder bei Betreten des Gebäudes einstempelt und beim Verlassen des Gebäudes ausstempelt (wenn er die Firma verlässt, nicht wenn er nur das Gebäude wechselt).

    Und da nur außerhalb der Gebäude geraucht werden darf, sind Raucherpausen eindeutig zu stempelnde Pausen. (Obwohl es durchaus Kollegen gibt, die tatsächliche ihre Unterlagen mit in den Container hinter dem Haus nehmen und dort weiterarbeiten...)

    Ansonsten überprüft das Zeiterfassungssystem am Ende jeden Tages, wie lange insgesamt jeder Einzelne im Büro war und ob auch die entsprechenden Pausen gestempelt wurden. Wurden die Pausen nicht gestempelt, werden die fehlenden Zeiten dem Kollegen abgezogen. Auf diese Art und Weise signalisiert der AG, dass er Arbeitszeiten, die gegen die gesetzlichen Pausenregelungen verstoßen, nicht annimmt. (Was unterm Strich in der Tat dazu geführt hat, dass die meisten Kollegen jetzt auch selber auf die Pausen achten, denn für lau wollen sie ja auch nicht arbeiten.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Spundekäs,

    oh ich kenne das. Vertrauensarbeit heißt, dass der AG darauf vertrauen kann, dass der AN mehr arbeitet :)

    Auch wir kämpfen vergeblich um eine Zeiterfassung. In zwei Abteilungen wird eine coputergesteuerte Zeiterfassung gemacht. Dort haben wir sogenannte Bildschirmpausen in einer BV beschlossen. So können die Kollegen in diesen PAusen rauchen oder einfach mal 10 Minuten an die frische Luft gehen.

    Liebe Grüße Lisa

  • Das absurde bei uns ist das man permanent das Firmen-Handy dabei hat, also dürfte ich da nicht ran gehen, wenn ich für eine Pause ausgestempelt habe.

    Was mich seh fasziniert ist das im einem Kommentar des BetrVG steht, dass Vertrauensarbeitszeit den AG nicht von der Erfassung der selben befreit.

  • Hallo Spundekäs,

    habt Ihr denn eine BV zur Vertrauens-ArbZ bzw. eine, die die Zeiterfassung für bestimmte AN-Gruppen ausschließt, bzw. überhaupt eine über Zeiterfassung?

    Denn immerhin ist das erzwingbare Mitbestimmung...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,

    nein wir haben eine BV zur Arbeitszeit generell, diese beschäftigt sich aber nur mit AN die alle Stunden bezahlt bekommen.

    Sonst haben wir keine BV die sich damit beschäftigt, aber der TV sagt eindeutig das Stunden auf ein Konto laufen. Dieses wird aber vom AG umgangen und der alte BR hatte/hat die Angst ddas die Belegschaft durch Zeiterfassung usw. benachteiligt wird.

    Kurzum wir haben unheimlich viel Arbeit.

    Gruß Spundekäs

  • Zitat von Spundekäs:

    ...und der alte BR hatte/hat die Angst ddas die Belegschaft durch Zeiterfassung usw. benachteiligt wird.

    Äh... bitte was? Wie können die Kollegen denn durch eine Zeiterfassung benachteiligt werden? Ohne verstehe ich sofort. Aber mit?

    Kannst du das bitte mal kurz erläutern? (Wenn du es denn verstehst, denn es geht ja um ein altes Gremium...)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Oh naja ich versteh es halt nicht ;)

    AG schaut nicht so richtig auf die Arbeitszeit und sagt das die AN durch die "Vertrauensarbeitszeit" ja auch flexibel sind. Das paasst so weit schon weil man hier mal Einkaufen und dort mal zum Doktor gehen kann.

    Grundsätzlich reden wir aber auch darüber, dass bei höherem Arbeitsaufkommen, einige auch unmengen an nicht erfassten Überstunden erbringen, oder Mitagspausen die generell als 1 Stunde deklariert wurden, nicht oder nur mit 30 Minuten gemacht werden.

    Somit fallen hier bei einer Rechnung sehr zugunsten des AG über etwa 100 nicht erfasste Überstunden pro Kopf.

    Ich sag immer wenn der AG so schlecht damit fahren würde währe er der erste der eine Zeiterfassung einführt, aber das ist anscheinend nicht der Fall ;)

  • Hallo,

    bei euch herscht das Prinzip "Wasch mich, aber mach mich nicht nass".

    Ihr müsst euch schon entscheiden, was ihr wollt. Ich selbst habe die Erfahrung gemacht, dass eine Zeiterfassung immer besser für die MA ist.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Hallo Zusammen,

    das Thema lässt mich nicht los und als neuer BR ist das auch nicht so einfach.

    Nehmen wir mal an der Arbeitsvertrag hat trotz der Gesetzeslage keine Arbeitszeitangaben, es wird Bezug genommen auf den TV.

    Der TV regelt die Arbeitszeit mit 165 h pro Monat mit bis zu 9 Stunden pro Tag, eine BV legt die AZ in den Zeitraum Mo - Fr von 7:00 - 19:00. Somit kann man ganz entspannt 9 Stunden am Tag arbeiten und hat somit nach 18,33 Arbeitstagen den AV erfüllt. Überstunden fallen somit immer erst nach erreichen der 165 Stunden an, also geht man nach 18,33 Arbeitstagen nicht mehr arbeiten, wenn keine Überstunden angeordnet wurden.

    Ist die Überlegung so richtig ?Bleibt man nach 18,33 Arbeitstagen einfach Zuhause ? Kann der AG in diesem Fall Überstunden anordnen ? Hat man den AV erfüllt, oder ist es ein Grund zur Abmahnung ?

    Am Rande zu erwähnen ist, es gibt keine Zeiterfassung und keine konkrete Zielvorgaben.

    Schöne Grüße

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.