Hallo Zusammen,
Folgende Situation:
Eine Stelle wird intern ausgeschrieben. Es bewerben sich 6 interne Mitarbeiter. Einem Bewerber wird im Vorwege von einer Bewerbung abgeraten (durch eine neutrale Person), da man sich wohl schon vor der Ausschreibung für einen Kandidaten entschieden hat. Er bewirbt sich trotzdem.
Es kommt, wie es kommen muß, der vorher gehandelte Wunschkandidat macht das Rennen. Andere Kandidaten wären gleich qualifiziert gewesen. Soweit so gut, das kommt ja häufig mal vor. Jetzt aber die Besonderheit.
Der Wunschkandidat ist ein entsendeter Mitarbeiter des Mutterkonzern. Er hat also bisher keinen deutschen Arbeitsvertrag. Der BR wurde über die Entscheidung informiert, aber nicht formell angehört. Man dachte wohl, der BR sei aufgrund des ausländischen Arbeitsvertrages nicht zuständig. Nach Rechtsaufklärung seitens des BR soll diese Anhörung nach §99BetrVG jetzt nachgeholt werden. Ein weiteres interessantes Detail: Zum Teil wurde der BR schon über die Absagen für die anderen Kandidaten informiert, bevor diese überhaupt Ihre Vorstellungsgespräche geführt haben.
Die Bedenken lassen sich wie folgt zusammenfassen
1.) Kandidat stand schon vorher fest (Indiz ist das Gespräch mit dem Bewerber, dem von der Bewerbung abgeraten wurde)
2.) BR soll die nicht erfolgte Anhörung nachträglich heilen
Wie würdet Ihr damit umgehen?