Folgender Sachverhalt.
AG reicht eine Anhörung zur Einstellung eines neuen Mitarbeiters ein. Dieser "neue " MA käme von einem Tochterunternehmen ,dass geschlossen wurde. Er spricht kein deutsch und ist auch nicht wichtig für uns Der BR beschließt dieser Einstellung zu widersprechen nach § 99,Abs.2, Nr.3. Dieser Beschluss wurde dem AG mit Begründung schriftlich mitgeteilt. Nun versucht der AG mit allen Mitteln einen neuen Beschluß zu seinen Gunsten zuerwirken. Meine Frage dazu: Ist ein neuer Beschluß überhaupt möglich? Der Sachverhalt hat sich nicht geändert.
Danke für eure Hilfe
Der Paragrafenreiter