Beschluss Anhörung Einstellung eines neuen Mitarbeiters

  • Folgender Sachverhalt.

    AG reicht eine Anhörung zur Einstellung eines neuen Mitarbeiters ein. Dieser "neue " MA käme von einem Tochterunternehmen ,dass geschlossen wurde. Er spricht kein deutsch und ist auch nicht wichtig für uns Der BR beschließt dieser Einstellung zu widersprechen nach § 99,Abs.2, Nr.3. Dieser Beschluss wurde dem AG mit Begründung schriftlich mitgeteilt. Nun versucht der AG mit allen Mitteln einen neuen Beschluß zu seinen Gunsten zuerwirken. Meine Frage dazu: Ist ein neuer Beschluß überhaupt möglich? Der Sachverhalt hat sich nicht geändert.

    Danke für eure Hilfe

    Der Paragrafenreiter

  • Zitat von Der Paragrafenreiter:

    Folgender Sachverhalt.

    AG reicht eine Anhörung zur Einstellung eines neuen Mitarbeiters ein. Dieser "neue " MA käme von einem Tochterunternehmen ,dass geschlossen wurde. Er spricht kein deutsch und ist auch nicht wichtig für uns Der BR beschließt dieser Einstellung zu widersprechen nach § 99,Abs.2, Nr.3. Dieser Beschluss wurde dem AG mit Begründung schriftlich mitgeteilt. Nun versucht der AG mit allen Mitteln einen neuen Beschluß zu seinen Gunsten zuerwirken. Meine Frage dazu: Ist ein neuer Beschluß überhaupt möglich? Der Sachverhalt hat sich nicht geändert.

    Danke für eure Hilfe

    Der Paragrafenreiter

    Wie lautete eure Begründung für den Widerspruch?

  • Hallo,

    m.E. muss der AG nicht zwingend zum ArbG, es gibt Fälle, in denen er einen Widerspruch des BR getrost ignorieren kann. Nämlich dann, wenn dieser unsubstantiiert ist. In diesem Zusammenhang meine Frage: Wird der/die neue AN befristet oder unbefristet eingestellt?

    Im Übrigen kann ein BR Beschlüsse ggf. auch revidieren, d.h. seine Meinung ändern. Er darf natürlich auch bei seiner Meinung bleiben... ;)

    Hört der AG den BR zur selben Einstellung erneut an, muss der BR sogar innerhalb der Wochen-Frist reagieren, d.h. entweder ablehnen oder zustimmen, tut er das nämlich nicht, tritt die Zustimmungsfiktion in Kraft.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Der neue AN soll unbefristet eingestellt werden.M.E. kann der AG nur noch über §100 gehen. Es liegt aber kein dringender sachlicher Grund vor. Ich halte einen neuen Beschluss der für den AN ausgeht nicht für sehr sinnvoll. Es hat sich ja nichts geändert und der BR sollte bei seiner Meinung bleiben sonst macht er sich unglaubwürdig.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.