Darf der Vorgesetzte einen Arbeitnehmer zum Arzt schicken?

  • Folgender Fall wurde mir geschildert:

    AN ist sichtbar krank, in dem Fall offenbar Atemnot ("war blau angelaufen"), weigert sich aber einen Arzt aufzusuchen oder nach Hause. Vorgesetzter kommt etwas hilflos zu mir und frägt was zu tun ist. Bin auch etwas hilflos. Hat der Vorgestzte eine Handhabe, den AN zu "zwingen" bei offensichtlichen Krankheitssymptomen zum Arzt zu gehen bzw. wegen Krankheit nach Hause zu schicken?

    Dieser Fall wurde jetzt so gelöst, indem der AN überredet wurde, vom Vorgestzten und Kollegen, doch nach Hause zu gehen und dann einen Arzt aufzusuchen.

  • Also bei Luftnot die den Kollegen blau anlaufen läßt , wäre erste Hilfe angesagt. Und natürlich muss der Abteilungsleiter reagieren. Aber in einfach selbstständig nach Hause zu schicken halte ich da schon gefährlich. Entweder fährt ein Kollege ihn oder man holt den Krankenwagen. Wenn der Abteilungsleiter nichts macht, versäumt er m.M. die Fürsorgepflicht.

    Liebe Grüße Lisa

  • Hallo HaPeZe,

    zuerst einmal willkommen bei uns im Forum.

    Grundsätzlich hat ein AG meines Erachtens nicht das Recht, einen AN zu einem Arzt zu schicken. Das wäre ein Eingriff in die persönlichkeitsrechte des AN.

    Aber....

    der AG hat eine Fürsorgeplicht gegenüber seinen AN.

    Wenn ein Notfall vorliegt (und da teile ich die Einschätzung von welute) würde ich ohne zu zögern den Kollegen mit einem Krankentransport ins nächste Krankenhaus oder zum Arzt seiner Wahl bringen lassen.

    Weiterhin würde ich sagen dass für den Fall das der Kollege sich oder andere Kollegen gefährdet, der Kollege ebenfalls zum Arzt geschickt werden darf.

    Wolle

  • Hallo,

    im vorliegenden Fall gibt es nur eines: Notruf

    Auf keinen Fall durch einen Kollegen ins Krankenhaus fahren lassen. Wenn der betroffene Kollege unterwegs bewußtlos wird, hat man ein riesen Problem, dass man nicht sofort Herzl-Lungen-Wiederbelebung machen kann.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Danke für den Empfang und die Antworten. Ich ergänze jetzt mal meine Angaben, der erkrankte Kollege wurde (leider nur) von einem Kollegen heimgefahren und dort in Obhut von Angehörigen gebracht.

    Aber mal weg vom konkreten Beispiel "blau angelaufen", mehr zum allgemeinen. Wenn der Vorgesetzte sieht, das der AN durch Erkrankung nicht in der Lage ist die gewünschte Arbeitsleistung zu bringen, die Fürsorgepflicht des AG ist doch höher anzusehen, als der "Wille" des AN (mir fehlt jetzt für "Wille" ein besseres Wort, hoffe es ist trotzdem zu verstehen) seiner Arbeit nachzugehen

  • Zitat von Hubertus:

    Auf keinen Fall durch einen Kollegen ins Krankenhaus fahren lassen. Wenn der betroffene Kollege unterwegs bewußtlos wird, hat man ein riesen Problem, dass man nicht sofort Herzl-Lungen-Wiederbelebung machen kann.

    Ganz zu schweigen von den versicherungstechnischen Belangen falls unterwegs "was passiert".

  • Zitat von drlorenz:

    Ganz zu schweigen von den versicherungstechnischen Belangen falls unterwegs "was passiert".

    Hallo,

    das ist durch die BG versichert, wird aber oft falsch dargestellt.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Zitat von HaPeZe

    Wenn der Vorgesetzte sieht, das der AN durch Erkrankung nicht in der Lage ist die gewünschte Arbeitsleistung zu bringen, die Fürsorgepflicht des AG ist doch höher anzusehen, als der "Wille" des AN (mir fehlt jetzt für "Wille" ein besseres Wort, hoffe es ist trotzdem zu verstehen) seiner Arbeit nachzugehen

    Schau mal hier:

    http://www.bwr-media.de/person…eiter-zum-arzt-schicken-/

    Wolle

  • Zitat von HaPeZe:

    Wenn der Vorgesetzte sieht, das der AN durch Erkrankung nicht in der Lage ist die gewünschte Arbeitsleistung zu bringen, die Fürsorgepflicht des AG ist doch höher anzusehen, als der "Wille" des AN (mir fehlt jetzt für "Wille" ein besseres Wort, hoffe es ist trotzdem zu verstehen) seiner Arbeit nachzugehen

    Zitat von Hubertus:

    das siehst du richtig

    Da möchte ich auf's schärfste widersprechen!

    Solange der Mensch nicht unter Betreuung gestellt oder minderjährig ist, sehe ich nicht, wie ihn irgendwer zu einem Arztbesuch zwingen könnte. (Eine Amtsärztliche Einweisung mal außen vor gelassen.)

    Wenn der AG den Verdacht hat, dass der AN sich schuldhaft weigert seine Arbeitsfähigkeit wiederherstellen zu lassen, kann er ihn arbeitsrechtlich belangen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    Er kann ihn des Arbeitsplatzes/der Firma verweisen und ihn auffordern einen Arzt aufzusuchen, zwingen kann er ihn nicht. (Und muss das sogar machen, wenn der AN droht auch die Kollegen zu gefährden.) Der AG hat eine Fürsorgepflicht, keine Erziehungsberechtigung!

    Und was das Bringen des Kollegen mit dem eigenen Fahrzeug angeht:

    Klar, wenn der Kollege sich mit dem Tacker einen Nagel in die Hand gejagt hat, aber ansonsten stabil ist, kann ich den Kollegen auch mit meinem Wagen ins Krankenhaus bringen. Sind aber die Vitalfunktionen beeinträchtigt (Kreislauf, Atmung) wäre ein solches Unterfangen im Zweifelsfall als grob fahrlässig anzusehen. Übersteht der Kollege die Fahrt und ihm wird geholfen ist man der Held. Passiert etwas (und steht man auch nur im Stau!) und dem Kollegen geht es deswegen schlechter, heißt es: wie konntest du nur?

    Hier ist also extremstes Augenmaß angesagt!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von Moritz:

    Und was das Bringen des Kollegen mit dem eigenen Fahrzeug angeht:

    Klar, wenn der Kollege sich mit dem Tacker einen Nagel in die Hand gejagt hat, aber ansonsten stabil ist, kann ich den Kollegen auch mit meinem Wagen ins Krankenhaus bringen.

    Hallo,

    wer kann denn beurteilen, ob sich auf der Fahrt ins Krankenhaus die Situation auch bei kleinen Verletzungen so verschlechtert, dass der MA einen Kreislaufzusammenbruch erleidet?

    Bei uns im Betrieb gilt deshalb: Krankenhaus>Rettungsdienst

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Unfall/Erkrankung/Notfall --> Krankenwagen --> Krankenhaus/D-Arzt.

    Wenn ein Kollege fährt, stelle ich euch folgende Fragen und möchte keine Antworten:

    - Wer bezahlt den Verdienstausfall für die Zeit?
    - Wer vertritt den Kollegen? (Ist ja nicht immer Ersatz im Haus!)
    - Wer zahlt den evtl. Produktionsausfall? (sind ja nun zwei Leute weg)
    - Wer bezahlt im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls?
    - Auf der Fahrt ein tödlicher Unfall, was passiert mit dem Unternehmen (nicht auszudenken)
    - Unerlaubte Abwesenheit vom Arbeitsplatz?

    112 anrufen, Sachlage schildern, die werden das entsprechende Fahrzeug anfordern.

    Bei normalen Krankheitsfällen --> Von der Arbeit freistellen (bezahlt) mit der BITTE zum Arzt zu gehen.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.