Strukturänderung ohne Absprache mit BR?

  • Guten Abend zusammen,


    ich habe eine Verständnisfrage:


    Ich bin BRV und arbeite in der kfm. Abteilung unseres Unternehmens. Heute wurde in dieser Abteilung durch den GF eine Strukturänderung bekannt gegeben:

    bisher: Abteilungsleiter A = Chef von 3 Abteilungen, Abteilungsleiter B = Chef von 1 Abteilung

    neu: Abteilungsleiter A = Verantwortlicher für "neu erfundenes Projekt", Abteilungsleiter B = Chef von nun 4 Abteilungen

    Übersetzt heißt das, Abteilungsleiter A wurde weggelobt wegen Unfähigkeit, Abteilungsleiter B übernimmt dessen Aufgaben mit

    Hätte das mit dem BR abgesprochen werden müssen? :cry:

    Die Stelle des alten Abteilungsleiter A gab es vorher noch nicht, hätte diese mit dem BR abgestimmt werden müssen? :cry:

    Wir haben eine BV für interne Stellenausschreibung die nicht für Leitungsebene gilt.

    Wäre ich kein Kollege aus der betroffenen Abteilung, würde ich davon heute gar nichts erfahren haben. Bin ratlos, wie ich das als BRV nun behandeln soll. Bin für Gedankenanstöße dankbar. Falls Info´s fehlen, reiche ich die gerne nach...

    Grüße

  • Hallo,

    davon ausgehend, dass die beiden AbteilungsleiterInnen keine LA iSd BetrVG sind (das sind Abteilungsleitungen in aller Regel nicht), hätte der BR nach § 99 BetrVG mindestens zu zwei Versetzungen angehört werden müssen (das hier sehe ich bei Entzug einer Abteilung bzw. bei Aufstockung der Verantwortlichkeit um 33%, von 3 auf 4 Abteilungen, absolut als gegeben: Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist).

    Dass auch eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vorliegt, halte ich nicht für komplett ausgeschlossen, aber für extrem unwahrscheinlich - so grundlegend hört sich die Änderung der Betriebsorganisation nicht an.

    M.E. sollte der BR im Übrigen auch fordern, dass in Zukunft auch Leitungsstellen intern auszuschreiben sind - mir geht nicht ein, warum gerade die ausgenommen sein sollen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,


    momentan haben wir eine BV für "interne Stellenausschreibungen" die Personen im Sinne des § 5 BetrVG ausschließt. Für uns ist es aber manchmal schwer festzustellen, ob ein Abeitelungsleiter wirklich eine Person in diesem Sinne ist.

    Nun müsste ich ja am Montag unsere GF über diesen Vorfall zumindest abmahnen, oder?


    Viele Grüße

  • Hallo,

    hier werden ein paar Dinge verquickt, die nichts miteinander zu tun haben.

    Ihr habt offensichtlich eine BV, laut der Stellen nur unterhalb der Ebene der LA intern ausgeschrieben werden müssen. M.E. ein Fehler. :arrow: Einerseits muss zwar in einer BV eigentlich nichts und niemand ausgeschlossen werden, der/die iSd des §5 BetrVG bereits von der Mitbestimmung des BR ausgeschlossen ist. :arrow: Andererseits kann man davon ausgehen, dass sich prinzipiell auch geeignete AN auf LA-Posten bewerben könnten, also auch Leute, auf die sich die Mitbestimmung des BR erstreckt. Und außerdem schreibt der § 93 BetrVG von Arbeitsplätzen, nicht von AN, eine Einschränkung der personellen Mitbestimmung - wie im § 5 BetrVG vorgegeben - sehe ich da nicht.

    Wie ist das Ausschlußkriterium denn genau formuliert?

    Eine weitere Frage ist, sind AbteilungsleiterInnen LA iSd Gesetzes. Das sind sie in aller Regel nicht. Als BR sollte man einfach mal gegenüber dem AG feststellen, dass die Abteilungsleitungen eben keine LA sind, und auch für dieses Klientel Mitbestimmung anmelden (eine Frage, nebenbei: Haben die Abteilungsleitungen bei Euch Wahlrecht für den BR bei der letzten Wahl gehabt?). Und dann kann der AG, wenn er anderer Meinung ist, den Gegenbeweis antreten, also darlegen, inwieweit § 5 III, IV BetrVG zutrifft.

    Ich würde als BR zweierlei machen: :arrow: Den AG auffordern, die Versetzungen rückgängig zu machen und den BR erst einmal ordnungsgemäß zu beteiligen. :arrow: Die interne Ausschreibung der Stellen fordern.

    Grüsse Winfried (nach Diktat verreist)

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.