Liebe BR-Kollegen,
habe zwei Fragen:
1. Bei uns gibt es Vertrauensarbeitszeit, in der geregelt ist, dass der Mitarbeiter seine geleisteten Überstunden abbummeln kann.
Ein Mitarbeiter möchte nun einen Tag frei haben und hat auf seinem Überstundenkonto ausreichend Stunden, um diese zu nutzen. Der Vorgesetzte will nun aber, dass der Mitarbeiter an diesem Tag Urlaub nimmt. Kann er das anweisen?
2. Unsere Mitarbeiter können grundsätzlich selbst im Rahmen der Vertrauensarbeit entscheiden, wann sie morgens beginnen zu arbeiten. In der Regel sieht es so aus, die die Kollegen um 08:15 Uhr beginnen zu arbeiten. Der Vorgesetzte ordnet jedoch an, die Erfassung der Arbeitszeit erst ab 08:30 Uhr einzutragen. Seiner Meinung nach könne er das anweisen. Hintergrund ist, dass er nicht will, dass seine Mitarbeiter zu viel Überstunden aufbauen. Andererseits arbeiten die Kollegen ja auch in der Zeit und trinken keinen Kaffee oder halten kein Pläuschchen.
Aus meiner Sicht ist das Aufforderung zum Arbeitszeitenbetrug, denn es entspricht nicht der BV und damit wird ja auch gegen das Arbeitszeitengesetz verstoßen.
Seht Ihr das auch so?
Viele Grüße
MP