Wiederholte Anhörung des Betriebsrats

  • Hallo Ihr Lieben,

    wie stehen als relativ neu gewählter (und leider noch nicht komplett ausgebildeter) Betriebsrat vor einer Rechtsfrage, von der wir hoffen hier Hilfe zu erhalten.

    Uns wurde eine Kündigungsanhörung zu einer Änderungskündigung eingereicht, welcher wir ausführlich widersprochen haben.

    Der Arbeitgeber hat aufgrund unserer Argumentation nun eine erneute Anhörung zur gleichen Änderungskündigung eingereicht, in der er unsere Argumente aufgegriffen hat und nun der Meinung ist, dass sie erste anhörung damit aufgehoben wäre und wir erneut entscheiden sollen.

    Wir sind der Meinung, man kann sich nicht die Welt nicht stricken, wie es einem gefällt und sind der ebenfalls der Meinung, dass wir einmal über den vorliegenden Fall entschieden haben und nicht ein weiteres Mal darüber befinden müssen.

    Wie seht Ihr das?

    Viele Grüße

    Divina

  • Möglich ist es zwar...

    Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat gegebenenfalls mehrmals hintereinander um Zustimmung zur Versetzung desselben Arbeitnehmers auf denselben (neuen) Arbeitsplatz ersuchen. Er kann dementsprechend mehrere Zustimmungsersetzungsverfahren nacheinander oder auch zeitlich parallel bei Gericht anhängig machen.

    ... aber sinnvoll ist es nicht unbedingt.

    Ist die Zustimmung des Betriebsrats nicht erteilt oder ersetzt, ist der Arbeitnehmer so lange in der bisherigen Tätigkeit weiter zu beschäftigen, bis die Zustimmung rechtskräftig ersetzt ist (BAG v. 30.9.1993 - 2 AZR 283/93).

    Wahrscheinlich versucht hier ein kostenbewusster AG ein Zustimmungsersetzungsverfahren zu vermeiden, indem er den BR weichzuklopfen versucht und hat die Rechnung ggf. ohne den MA gemacht.

    Für eine Änderungskündigung zum Zwecke der Versetzung ist die Zustimmung des Betriebsrats oder ihre gerichtliche Ersetzung als solche allerdings keine Wirksamkeitsvoraussetzung.

    http://www.betriebsrat.de/port…link/aenderungskuendigung

    Ich würde den Punkt also erneut besprechen, aber mir mit der Begründung deutlich weniger Mühe geben als bei der ersten Anhörung. Z.B: Der Betriebsrat hat sich aufgrund Ihres Schreibens vom... erneut mit der Änderungskündigung des/der Kollegen/Kollegin XY befasst und hält aufgrund unveränderter Faktenlage seinen Beschluss vom ... weiterhin aufrecht.

    Das lässt sich übrigens auch in einem wöchentlichen Standardschreiben mit automatisch generiertem Datum umsetzen...8)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Zitat von Divina:

    Wir sind der Meinung, man kann sich nicht die Welt nicht stricken, wie es einem gefällt

    Vielen Dank für die Assoziation. Da genau dies auch dem Rechtsverständnis unseres originellen AG entspricht, werde ich den gremiumsinternen Spitznamen "Pippi Langstrumpf" für ihn vorschlagen... :lol:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Lieber Mann mit der Ledertasche,

    vielen lieben Dank für Deine Antwort - alles was Du ausgeführt hast entspricht auch unserer Auffassung /Einschätzung.

    Liebe Grüße

    Divina

  • Hallo.

    Zitat von Divina:

    Wir sind der Meinung, (...) dass wir einmal über den vorliegenden Fall entschieden haben und nicht ein weiteres Mal darüber befinden müssen.

    Meine VorrednerInnen haben es ja schon gesagt: So dumm es sein mag, der BR muss sich wieder (und ggf. wieder und wieder) innerhalb der vorgegebenen Fristen mit der erneuten Anhörung beschäftigen - sonst tritt die Zustimmungsfiktion in Kraft. Aber den intelektuellen Aufwand sollte man bei den er neuten Anhörungen so gering wie möglich halten, auch das hat der Mann mit der ledertasche sehr recht... :roll:

    Änderungskündigungen habe es im Übrigen vor den Arbeitsgerichten in Kündigungsschutzprozessen meist noch viel schwerer als Beendigungskündigungen, in der übergroßen Zahl der Fälle haben sie keinen Bestand. Wie genau sieht denn die Änderungskündigung aus, die der AG da durchziehen will?

    Grüpsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Lieber Winfried,

    vielen Dank auch für Deine Antwort.

    Wie haben bei unseremerneuten Widerspruch in der Hauptsache Bezug auf den Ersten genommen udn nur klienere Änderungen vorgenommen. Jetzt sind wir gespannt wie lange man dieses Ping Pong Spiel aufrechterhalten will.

    Die Änderungskündigung soll einen Mitarbeiter aus einer Managementposition in eine normale Angestelltenposition mit reduzierten Bezügen "katapultieren"

  • Hallo.

    Zitat von Divina:

    Die Änderungskündigung soll einen Mitarbeiter aus einer Managementposition in eine normale Angestelltenposition mit reduzierten Bezügen "katapultieren".

    Interessant - und wie begründet das der AG?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,

    die Begründung ist eine Umstrukturierung der Abteilung und die daraus resultierende mangelnde Erfahrung, um in der neu geschaffenen Abteilung weiterhin Managementfunktion wahrnehmen zu können.:shock:

  • ... das wird das ArbG dem AG im Falle eines Kündigungsschutzprozesses aber sowas von um die Ohren hauen.

    Es gibt den einen oder anderen AG, der sich offensichtlich gerne eine blutige Nase holt.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.