Fragestellung bei Beschlussfassung

  • Hallo,

    Problembeschreibung: Chef plant Neueinstellung.

    Beschlussfassung:

    1. Fr. xxx soll eingestellt werden. Ergebnis 2x ja, 3x enth.

    oder

    2. Fr. xxx soll NICHT eingestellt werden. Ergebnis 3x enth., 2xnein.

    Bei 1. Stimmt der Betriebsrat folglich nicht zu. Was ist hier der nächste Schritt?

    Bei Nichtzustimmung wird doch eine Begründung erwartet, wer soll die liefern?

    Real war ja keiner dagegen sondern 2 dafür und 3 war es egal.

    Ist dann die 2. Fragestellung nicht besser und eindeutiger?

    oder habe ich da einen Denkfehler....

    Gruß Kickme

  • Anstatt zu rhetorischen Kunstgriffen zu greifen, solltest du lieber ein paar ernste Takte mit deinem Gremium reden.

    - Enthaltung ist die kleine Schwester von Nein.

    - Ein "Egal" im Sine von juckt mich doch nicht, gibt es nicht für einen Betriebsrat. Man schaut auf die Interessen der MA, wägt ab und ist dafür oder dagegen. Enthaltungen gibt es nur, wenn man eine Lage nicht beurteilen kann (z.B. Protokoll einer Sitzung, an der man nicht teilnahm). Dann sollte aber auch der Grund einer Enthaltung im Protokoll erwähnt werden, im Sinne dass diese als "echte Enthaltung" zu interpretieren ist.

    - Einer Neueinstellung wird widersprochen, wenn man einen der 5 Punkte in § 99 BetrVG geltend macht. Sonst wird zugestimmt. Ein Gericht würde euch die Ablehnung um die Ohren hauen, wenn ihr keinen diesen Punkte geltend macht und mit Desinteresse von 3 BRM argumentiert. :evil:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Das EGAL war meine interpretation. Es waren echte Enthaltungen.

    Das bedeutet also die Abstimmung nach 1. kann es so nicht geben. Oder erscheint es dir nur nicht möglich?

    Denn zum Arbeitsgericht würde es doch garnicht kommen, da ja nach 1. 2BRM dafür waren und 3BRM enthaltungen. Also niemand der einen Grund dagegen hatte. Nur das Abstimmungsergebnis war ungewollt negativ.

  • Wenn 1 Woche nach Anhörung zur Einstellung keine Stellungsnahme des BR vorliegt, gilt die Zustimmung als erteilt. Am besten also, ihr gebt die Stellungnahme nicht ab und lasst die Anhörungsfrist verstreichen. Dann ist die Kollegin drin.

    Aber guckt euch mal die Widerspruchsgründe in § 99 an. Nur wenn ihr euch hieb- und stichfest auf mindestens einen dieser Gründe beziehen könnt, solltet ihr anders als mit einem eindeutigen JA stimmen.

    Enthaltung bedeutet bei Beschlüssen praktisch nein.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Man könnte im Falle 1 des Abstimmungsergebnisses noch einen Beschluss über die Nichtäußerung nachschieben. Dazu sollten aber den BRM die Gründe dafür mitgeteilt werden. Dann wäre es wahrscheinlich, dass die 3 Enthaltungen sich dann zu diesem Schritt entschließen könnten.

    Noch ein Hinweis: Die Abstimmungsmethode 2 wäre sicherlich möglich, wenn man über einen kleinen Trick die Zustimmung erreichen wollte.

    Eine andere Möglichkeit wäre, die Abstimmung zu wiederholen, wenn plötzlich einem/mehreren der Enthalter die Konsequenz ihrer Abstimmung bewusst würde; sie dieses Ergebnis so nicht haben wollten.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.