Hallo an alle.
Wir sind ein klein Betrieb, mit 11 Mitarbeitern.
Wir haben uns entschieden, einen Betriebsrat zu gründen, und die Wahl hat stattgefunden.
Ich bin der glücklicher Betriebsratmitglied (als einziger)
Ich habe die ertse Fortbildung schon gebucht, und habe inzwischen schon ein Paar Fragen.
1. Die GmbH hat zwei Geschäftsfühern, ein Deutscher und ein Ausländer, der die Deutsche Sprache nicht mächtig ist und nicht in Deutschland wohnt, bzw. arbeitet..
Frage 1.1: Muss ich beide GF informieren, oder reicht nur eine Information an den Deutschen GF? Beide haben die alleinige Prokura.
Frage 1.2: Muss ich die Information überstetzen in eine Sprache die verstanden wird vom ausländischen GF? :roll:
2. Die Einladung zur Betriebsversammunlung mit Zweck Gründung eines Betriebsrates ist am 08.04.2015 ausgehändigt worden, die 2te Betriebsvrsammlung für die BR-Wahl fand am 21.04.2015.
Ich bin gewählt worden, am gleichen Tag habe die Wahl angenommen, die konstituirende Sitzung des BR hat statt gefunden, und die Information über die Ergebniss des BR-Wahls ist an die GF per Mail geschickt worden. (Ich war eine der einladende Personen, und wurde auch gewählt als WV-Vorsitzender)
Mit den Gehalt April hat der AG eine jährliche Gehaltsanpassung vorgenommen, die am 21.04.2015 überwiesen worden ist (wir kriegen den Gehalt immer sehr früh vor Ende des Monats)
Frage 2.1. Ist diese Gehaltsanpassung Mitbestimmungspflichtig - Obwohl die Überweisung am Tag der Wahl stattgefunden hat?
Frage 2.2. Ich habe keine Gehaltsanpassung bekommen, manche andere Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, schon. Es scheint mit aus zu sehen wie den üblichen Willkür, den wir bekämpfen wollen mit Unterstützung des BRs. Wie sieht ihr das?
3. Als einzige BR-Mitglied, muss ich mich selber einladen zu jeden BR-Sitzung, mit Tagesordung, uzw?
Oder reicht einfach einen Beschluss wenn ich eine Entscheidung getroffen habe?
Ich bedanke mich für eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Steve