Einem Kollegen wurde die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen. Die außerordentliche Kündigung wurde vom ArG zugunsten des Kollegen entschieden, die hilfsweise ordentliche Kündigung hatte unser superkluger AG gründlichst verdaddelt (falsche Kündigungsfrist, Ausspruch vor abschließender Stellungnahme des BR). :lol: Daher wurde die Kündigung insgesamt abgewiesen, und bzgl. der ordentlichen Kündigung war eine Prüfung der Gründe gar nicht mehr notwendig. Nach dem Urteil bot der Kollege seine Arbeitskraft an und wurde wieder heimgeschickt.
Jetzt wird uns die Anhörung zur ordentlichen Kündigung erneut vorgelegt – mit richtiger Kündigungsfrist, aber gestützt auf die gleichen Gründe. Der Hilfsantrag sei ja „allein an Formfehlern gescheitert“ und würde hiermit nachgebessert.
Ist diese „geheilte Wiederholungskündigung“ statthaft, oder liegt nicht eher eine unzulässige Trotzkündigung vor? War das Gestaltungsrecht nicht durch die erste Kündigung verbraucht?
Weitere Frage: Im Urteil befindet sich der Satz: Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit die Berufungssumme nicht erreicht ist. Was heisst das auf volkstümlich?