Hallo zusammen,
ich habe kleine Verständniss Probleme zur Erklärung:
Wir haben im Betrieb eine Werkstatt /ein Lager/ eine Endlager in diesen bereichen ist Arbeitskleidung zutragen. Nun ist es so das in diesen Bereichen insgesamt
Werkstatt: 2 Festangestellte(1=100% / 1=50%); 1 Azubi
Lager: 1 Festangestellt 100%
Endlager: 2 Festangestellte (2=100%) 1 Leiharbeiter 100%
arbeiten. Dies sind insgesamt 7 Mitarbeiter. In Planung ist noch 1 Mitarbeiter. sonst arbeiten noch 2 Aussendienstmitarbeiter hier welche auch Arbeitskleidung tragen müssen und diese hier reinigen lassen.Also alle zusammen genommen 10Mitarbeiter. Und zur Verfügung stehen 6 Spinde.
Laut § 34 Abs. 1 bis 5 der Arbeitsstättenverordnung (siehe unten) sollte doch jedem dieser Mitarbeiter ein Spind zu Verfügung gestellt werden oder sehe ich das falsch?
§ 34 Umkleideräume. Kleiderablagen
(1) Den Arbeitnehmern sind Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es den Arbeitnehmern aus gesundheitlichen oder sittlichen Gründen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Die Umkleideräume sollen für Frauen und Männer getrennt sein.
Gruß antarra