Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

  • Darf der BR.-Vorsitzende an Sonn-und Feiertagen arbeiten? Es gibt keine Genehmigung für unsere Firma an Sonn-und Feirtagen zu arbeiten. Wir im BR versuchen allen MA dies klar zu machen nur unser BR.-Vorsitzender hält sich nicht an dieses Gesetz. Solange er nicht in die Firma gerufen wird(Vollkonti) bin ich der Meinung er darf nicht arbeiten. Wie seht ihr das?

  • Hallo,

    ich hoffe ich liege da richtig, aber die anderen Kollegen werden ja auch im laufe des Tages reagieren.

    Ganz am Anfang muss man sagen, dass die BR Arbeit ein Ehrenamt ist und man dies ausführen kann, wann man möchte. Z.B. spricht auch nichts dagegen in deinem Urlaub an einer Sitzung teilzunehmen.

    Um als BR Mitglied an einem Feiertag oder Sonntag zu arbeiten müssen natürlich dringende Gründe vorliegen und vor allem muss auch Arbeit für diesen Tag da sein, die man nicht am Montag oder nach dem Feiertag erledigen kann.

    Als BRV hat man die selben Pflichten und Rechte wie alle anderen Gremiumsmitglieder. Denn der BRV ist aufgrund der Position Vorsitzender nichts Besseres oder Besonderes. Er ist "lediglich" das Gehör und Sprachrohr des BR und vertritt den BR in Person. (Klingt abwertender als es gemeint ist)

    Wenn nun, was bei euch nicht der Fall ist, am Sonntag oder Feiertag gearbeitet wird und ein Kollege möchte DRINGEND mit dem Vorsitzenden über ein Thema sprechen oder der BRV muss mit einem Kollegen reden, dann kann er an Feiertagen oder Sonntagen BR Arbeit erledigen.

    Ein weiterer Fall wäre es, wenn Arbeit zur Erledigung an den BRV gegeben wurde (durch den BR) und wegen Termindruck MUSS das noch fertig gemacht werden.

    Dies gilt aber gleichermaßen auch für alle anderen Mitglieder.

    Aus einer Laune heraus, einfach weil er dazu Lust hat, weil er vllt. sogar Zulagen abgreifen kann etc. ist das nicht okay.

    Was ich noch hinzufügen möchte, eigentlich steht im Arbeitszeitgesetz, dass an Sonn und Feiertagen nicht gearbeitet werden darf und wenn doch, sollen glaube ich 15 Sonntage frei bleiben. Wenn der BRV mit dem Argument kommt, dass das ArbZG für BR Arbeit nicht greift, könnte man dann als Argument bringen, das es dann auch keine Zulagen gibt - WEIL das ArbZG nicht greift.

  • Na die Antwort ist doch relativ einfach 8)

    Die Ausübung der Betriebsratstätigkeit unterliegt nicht dem Arbeitszeitengesetz da dieses ein Ehrenamt ist, vgl. BAG, Urteil vom 20.07.1994 - 5 AZR 627/93.


    Demnach kann ein BRM seine Tätigkeit verrichten wann immer es will, gründsätzlich hat dieses aber während der Arbeitszeit zu geschehen.8)

    https://www.ifb.de/betriebsrat…rbeitszeitgesetzes-6.html

    "Auch wenn Betriebsräte nicht unter den Schutz des Arbeitszeitgesetzes fallen, sollten die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Zwar ist ein Betriebsratsmitglied nicht weisungsgebunden, belastend ist die Betriebsratstätigkeit aber nicht weniger als der „normale“ Job. Niemandem ist geholfen, wenn die eigenen Betriebsratsmitglieder wegen Überlastung ausfallen. Außerdem: Als Betriebsrat haben Sie eine Vorbildfunktion – sollen sich Arbeitgeber und Kollegen an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes halten, so sollten auch Sie mit gutem Beispiel vorangehen."

    @Gismo

    was hat das Arbeitszeitgesetz mit Zulagen zu tun? Auch wenn ich dich verstehe, ist das nicht richtig.Nachtarbeit mal außen vor gelassen.

    Natürlich müssen Gründe vorhanden sein die es erforderlich machen das am Sonntag gearbeitet wird. Aber wer ist denn in der Pflicht diese zu liefern? Derjenige der an diesem Tag arbeitet. Und wem gegenüber ist dieser in der Verpfllichtung? Dem Arbeitgeber, denn der zahlt die Zuschläge. Das heißt wenn der Arbeitgeber die Notwendigkeit anzweifelt, kann er teilweise das Gehalt einbehalten oder auch die Zuschläge. Dann muss das betroffende BRM dieses einklagen. Und dem Richter muss dann die Notwendigkeit dargelegt werden. Ansonsten Pech für das BRM.

    Ich kann dich verstehen, dass dieses ein schlechtes Licht auf das Gremium wirft. Aber da kannst du leider nicht viel machen. Innerhalb des Gremiums ist gibt es keine Weisungsbefugnis, weder für den BRV noch für einen anderen. Ob das gut ist, naja. Sagen wir es mal so. Ich wäre das ein oder andere mal sicherlich erfreut den ein oder anderen BRM Weisungen geben zu dürfen. Dann wäre das Leben als BRV sicherlich manchmal einfacher:lol:

  • Zitat von MrSonnenschein:

    @Gismo

    was hat das Arbeitszeitgesetz mit Zulagen zu tun? Auch wenn ich dich verstehe, ist das nicht richtig.Nachtarbeit mal außen vor gelassen.

    Der Zusammenhang ist für mich ganz einfach. Das ArbZG deklariert die Sonntagsarbeit woraus sich die Zuschlagspflicht aus dem Tarif ergibt. Wenn das ArbZG nicht greift, arbeitet man quasi nicht an einem Sonntag, sondern an einem normalen Arbeitstag X. Arbeitstag X ist nicht Zuschlagspflichtig.

  • Zitat von Gismo:

    Der Zusammenhang ist für mich ganz einfach. Das ArbZG deklariert die Sonntagsarbeit woraus sich die Zuschlagspflicht aus dem Tarif ergibt. Wenn das ArbZG nicht greift, arbeitet man quasi nicht an einem Sonntag, sondern an einem normalen Arbeitstag X. Arbeitstag X ist nicht Zuschlagspflichtig.

    Dann ergibt sich der Zuschlag aber aus dem Tarif und nicht aus dem Arbeitszeitgesetz. Es gibt aus dem Arbeitszeitgesetz, mit Ausnahme der Nachtarbeit, keine Zuschläge.

    Deine weitere Argumentation ist leider nicht richtig. Natürlich gibt es die Sonntagsarbeit. Entscheidend ist hier der Tag und nicht das Arbetiszeitgesetz oder der Tarif. Sonst würde ja auch das Steuergesetz keine Gültigkeit haben, zumindest nach deinem Beispiel. Sonntag ist Sonntag und kein normaler Arbeitstag.

    Du versuchst gerade Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

    Und nochmals. Das zu beurteilen ist Sache des AG und nicht des Betriebsrates.

  • Danke erstmal für eure Antworten. Mir geht es nicht um die Zuschläge,die er wahrscheinlich garnicht beantragt, sondern nur um die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Auf der einen Seite verbieten wir die Arbeit an diesen Tagen weil keine Genehmigung von der Bezierksregierung vorliegt auf der anderen Seite kommt der BR-vorsitzenden an diesen Tagen arbeiten um irgend welche Arbeiten zu machen die auch wenn er sich die Arbeit richtig einteilen würde von Montags bis Freitag erledigt werden können.

  • Hallo,

    zuerst muss man mal feststellen, dass der/die BRV nicht "arbeitet", sondern BR-Tätigkeit, also ein Ehrenamt, für das er/sie von der Arbeit freizustellen ist, ausübt. D.h. dass er/sie auch nicht gegen Anweisungen des AG bzw. gegen BVen oder andere Regelungen zur Arbeitszeit verstößt.

    Andererseits gilt der Grundsatz, dass BR-Tätigkeit prinzipiell während der Arbeitszeit zu erledigen sei, das gilt für Freistellungen für BR-Tätigkeit nach § 37 BetrVG und analog auch für die nach § 38 BetrVG. Die Frage, die sich hier stellt, ist nicht, ob man dem/der BRV die BR-Tätigkeit außerhalb der normalen Arbeitszeiten verbieten kann (kann man in aller Regel nicht), sondern vielmehr die, ob der AG diese BR-Tätigkeit vergüten muss, bzw. ob der/die BRV Anspruch auf entsprechende Befreiung / Stundenreduzierung während der normalen Arbeitszeit hat (das würde ich bezweifeln, wenn und insoweit die BR-Tätigkeit nicht an Sonn- oder Feiertagen erforderlich war).

    "Politisch" betrachtet ist das jedenfalls suboptimal, weil gerade der/die BRV als schlechtes Vorbild fungiert. Wie begründet er/sie das denn?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried

    Danke für deine Aufschlussreiche Antwort. Der BRV begründet seine Anwesenheit nicht. Er kommt und geht wann er will. Wenn etwas produktives dabei rumkommen würde, würde ich ja nichts sagen. Ich werde diese Angelegenheit ruhen lassen.

    Gruß

    Der Paragrafenreiter

  • Hallo,

    was hindert Euch daran, das zu einem Thema in einer BR-Sitzung zu machen?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo

    Es ist sinnlos dies in in einer BR-Sitzung anzusprechen. Er fühlt sich im Recht und seine Gefolgsleute folgen ihm. Es sind alle Neulinge im BR und was der BRV sagt ist Gesetz, obwohl wir anderen vernünftige Argumente vorbringen. Es ist sehr nerventaufreibend mit so einem BRV.

    Gruss

    Der Paragrafenreiter

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.