Hallo,
ich bin BRV und nicht freigestellt. Heute wurde ich als "normale MA" mit einem QM Dokument konfroniert, welches ich unterschreiben sollte, was folgenden Inhalt hat:
Regelungen zur Nutzung der IuK-Systeme für MitarbeiterInnen
1. Nutzung und Einsatz von IT-Systemen
2. Datenschutz
3. Lizenzrecht
4. Internetzugang
Bei der Nutzung der bereitgestellten Internetdienste sind folgende Regelungen einzuhal-ten:
Es dürfen nur die von der EDV-A bereitgestellten Zugänge/Anschlüsse für den In-ternetzugang verwendet werden.
Die Nutzung der Dienste ist ausschließlich zu dienstlichen Zwecken und im aus-drücklich erlaubten Umfang zur Erledigung Ihrer Aufgaben gestattet.
Die Nutzung aller Dienste (wie Mails) zu privaten Zwecken ist untersagt.
Das Ausführen von Programmen oder von ausführbaren Programmcodes, die aus dem oder über das Internet beschafft wurden (Download), ist ohne vorherige Prü-fung und Freigabe durch die EDV-A untersagt.
Der Datenaustausch ist nur Business-To-Administration (B2A) gestattet.
Ist dieses QM Dokument mitbestimmungspflichtig nach $87 BetrVG?
Könnt ihr mit genauere Argumente geben, die ich dem GF liefern kann, warum dieses Dokument hätte dem BR vorher vorgelegt werden müssen? :shock:
Vielen Dank
B.wirkt