BV E-Mail-Nutzung und Postgeheimnis

  • Hallo zusammen,

    habe da mal eine Frage, aber erst mal ein paar Eckdaten.

    • es gibt keine BV zur E-Mail- bzw. Internet-Nutzung
    • der AG will die private Nutzung des betrieblichen E-Mail-Accounts nicht verbieten
    • die Mitarbeiter (ca. 500) können also gerade von betrieblichen E-Mail-Account privat nutzen

    Jetzt ist unserem AG aufgefallen das durch das Ausscheiden (wir haben eine hohe Fluktuartion) und längere Fehlzeiten (Krankenquote liegt bei ca. 8%) viele Mails nicht bearbeitet werden und würde gerne eine BV vereinbaren um das Briefgeheimnis zu lockern.

    Welche möglichkeiten haben wir bei einer BV ? Hier geht es ja auch um das Postgeheimnis von Dritten, als nicht Angestellten.

    Gruß aus Hessen

  • Hallo Spundeäs,

    in solchen Fällen (ausscheiden / Krankheit) muss zwischen AN-Interessen und Unternehmensinteressen abgewägt werden. Hier gibt es Urteile, die den Zugriff des AG auf die E-Mail Accounts des AN für richtig halten. Siehe auch mal die beiden folgenden Links:

    http://www.heise.de/resale/art…berkontrolle-1356898.html

    https://openjur.de/u/168249.html

    Eine BV könnte daher wie folgt aussehen: Der AG erlaubt den MA die Internetnutzung sowie die Nutzung des E-Mail Accounts für private Zwecke. Dem AG wird erlaubt, im Falle längerer Krankheit bzw. Abwesenheit (ist ein dehnbarer Begriff und sollte konkretisiert werden) oder bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen im Beisein des Datenschutzbeauftragten und eines BR auf die E-Mail Konten der MA zuzugreifen.

    Hierzu könnte man zusätzlich ein entsprechendes, vom MA unterschriebenes Formular, zur Personalakte nehmen.

    Wolle

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.