Versetzung BR-Vorsitzende

  • Hallo,

    ich bin noch neu und relativ unerfahren: ich bin BR-Vorsitzende, für mich wurde am 18.05.2015 ein Versetzungsantrag gestellt, dem der BR widersprochen hat.

    Ein Ersatzzustimmungsverfahren scheint nicht beantragt worden zu sein.

    Am 08.06.2015 wurden mir alle Unterlagen, Tätigkeiten undZugriffsrechte entzogen, ich sitze jetzt arbeitslos in meinem Büro, ich bin als Buchhalterin seit 2005 angestellt.

    Anwalt ist involviert, bereitet gerade einstweilige Verfügung vor.Meinte, es kann sein, dass noch eine Änderungskündigung kommt.

    Was habt ihr für Tips und Erfahrungen ?

    Gruss Ute

  • Hallo Ute,

    aus Deiner Fragestellung geht nicht hervor, ob mit der Versetzung der Verlust der Wählbarkeit oder des Amtes einhergegangen wäre. Das wäre der Fall, wenn Du in einen anderen Betrieb versetzt werden sollst, für den Euer BR unzuständig ist. In einem solchen Fall greift § 103 BetrVG!

    Sollst Du jedoch betriebsintern versetzt werden, ist der BR "nur" nach §102 BetrVG anzuhören. Hier muss jedoch zwischen der individual- und kollektivrechtlichen Ebene unterschieden werden.

    Im ersten Fall ist zu prüfen, ob Dich der AG kraft seines Direktionsrechtes versetzen kann. Kann er das nicht, muss eine Änderungskündigung ausgesprochen werden. Hierzu ist der BR gem. § 103 BetrVG anzuhören!

    Du wiederum hättest die Möglichkeit gehabt, der Versetzung vorbehaltlich einer arbeitsgerichtlichen Prüfung zuzustimmen, mehr dazu hier.

    Unabhängig davon ist der BR kollektivrechtlich im Rahmen des § 99 BetrVG zu beteiligen.

    Zitat von UTBU

    Am 08.06.2015 wurden mir alle Unterlagen, Tätigkeiten undZugriffsrechte entzogen, ich sitze jetzt arbeitslos in meinem Büro, ich bin als Buchhalterin seit 2005 angestellt.


    Mir scheint, dass hier etwas mehr im Argen liegt. Es klingt nicht danach, dass die Buchhaltung aufgelöst worden ist, oder?

    Zitat von UTBU

    Anwalt ist involviert, bereitet gerade einstweilige Verfügung vor.


    Die e.V. wird vermutlich auf darauf ausgerichtet sein, dass Du vertragsgemäß zu beschäftigen bist. Aber wenn der Anwalt gut ist, wird er Dich schon entsprechend beraten.

    Gruß
    Kokomiko

  • Hallo,

    danke für die Antwort. Ja, ich sollte in die Zentrale versetzt werden in das Controlling, ich hätte auch ein freiwilliges Angebot annehmen können, Verlust des Mandats auf jeden Fall. Rechnungswesen und Personalkram wird nun in der Zentrale gemacht, Versetzung sollte gem. § 103 (3) gemacht werden.

    Gruss Ute

  • Zitat von Kokomiko

    Sollst Du jedoch betriebsintern versetzt werden, ist der BR "nur" nach §102 BetrVG anzuhören. Hier muss jedoch zwischen der individual- und kollektivrechtlichen Ebene unterschieden werden.

    Erstmal die Korrektur. Der BR ist in diesem Fall natürlich gem. § 99 und nicht nach § 102 BetrVG anzuhören. :lol:

    Wenn es eine komplette Verlagerung von Rechnungswesen und Personalkram in die Zentrale gegeben hat, wirst nur Du selbst beurteilen können, ob Dir im jetzigen Betrieb überhaupt ein vertragsgerechter zumutbarer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.

    Wie ist es denn um Euren Anspruch auf die Freistellung eines oder mehrerer BRM gem. § 38 BetrVG bestellt? Das könnte ggf. ein Ansatz zur Problemlösung sein.

    Bei all dem sollte man aber nicht den § 15 Abs.5 KschG übersehen: "Wird eine der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personen in einer Betriebsabteilung beschäftigt, die stillgelegt wird, so ist sie in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, so findet auf ihre Kündigung die Vorschrift des Absatzes 4 über die Kündigung bei Stillegung des Betriebs sinngemäß Anwendung."

    In einem solchen Fall greift der § 103 BetrVG nicht und der AG kann nach Anhörung des BR (§102 BetrVG) kündigen; siehe hier.

    Gruß
    Kokomiko

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.