Zustimmungsverweigerung nach §99 II 3 möglich?

  • Können wir die Verlängerung der Arbeitszeit eines Kollegen um weniger als 10 Stunden wöchentlich verhindern, wenn der ArbG Entlassungen angekündigt hat (ohne bis jetzt konkrete Einzelheiten zu nennen) und der betroffene Kollege in einer möglichen Sozialauswahl weniger schutzbedürftig sein könnte?

  • Sorry, ich blicke gerade nicht ganz durch.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, will der AG auf der einen Seite Leute entlassen und auf der anderen Seite die Arbeitszeiten anderer Kollegen erhöhen.

    Das euch das nicht passt, verstehe ich und lässt sich mit § 99 (2) Ziffer 3 BetrVG ablehnen.

    Aber was hat die Schutzwürdigkeit damit zu tun?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo.

    Sorry, dass ich mal wieder Wasser in den Wein gießen muss...

    Zitat von Alec:

    Können wir die Verlängerung der Arbeitszeit eines Kollegen um weniger als 10 Stunden wöchentlich verhindern (...)?

    Eine Mitbestimmung bei einer Arbeitszeiterhöhung besteht nur dann, wenn diese nicht unerheblich ist, denn nur dann ist diese ArbZ-Erhöhung als Einstellung iSd BetrVG zu betrachten.

    Und da hat das BAG in einem Beschluß von 2008 eine klare Grenze gesetzt: Eine für die Dauer von mehr als einem Monat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung (Fettung von mir).

    D.h. dass der AG in dem hier diskutierten Fall den BR gar nicht beteiligen muss und der BR somit aiuch nichts über den § 99 BetrVG verhindern kann.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.