Hallo,
ich habe mir bereits die Augen wund gelesen, bin aber leider noch nicht wirklich weiter gekommen. Folgende Problematik:
Ein schwerbehinderter AN hat sich mit seinem Vorgesetzten über von diesem vorgetragene Vorwürfe gestritten, wobei dieser Streit schlussendlich in einer von dem Vorgesetzen ausgehenden tätlichen Auseinandersetzung endete.
Der Vorgesetzte ist gleichzeitig BRM, hat aber den BR über den Vorfall sowie die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem AN nicht informiert (der AN konnte die Vorwürfe mit guten Argumenten entkräften).
Jetzt hat der BR unter Mitwirkung des Vorgesetzten in seiner Funktion als BRM der Kündigung des schwerbehinderten AN aus verhaltensbedingten Gründen zugestimmt.
Die verhaltensbedingten Gründe haben (indirekt) mit der beschriebenen Auseinandersetzung zu tun.
Nun stellt sich die Frage, hätte der Vorgesetzte, der den BR nicht informiert hat, überhaupt an der Zustimmung mitwirken dürfen?
Ich hoffe, ich konnte das Problem verständlich schildern. :shock:
GRÜßE
Paulchen