Hallo
Wir haben bei uns seit, letztem Monat Kurzarbeit.
Es sind fast alle Mitarbeiter in der Kurzarbeit. Ausnahme sind die Abteilungsleiter, und die Geschäftsleitung. Es gibt eine BV zum Thema.
Jetzt wurde uns aber bekannt, dass die Abteilungsleiter eine „Persönliche Leistung“ Erbringen sollen. Genauere Angaben gibt man uns nicht. Es wird uns gesagt, dass sein individual Recht.
Frage: Können wir, und wenn ja wonach diese Maßnahme erfragen ??
Bzw. prüfen ob diese regelungen gegen ein Gesetzt verstoßen ?