Hallo zusammen,
in unserem Unternehmen gibt es Überlastungsanzeigen.
Wir haben folgendes Problem:
Ein Mitarbeiter (Teamleiter) hat eine Überlastungsanzeige gemacht. Hier steht eig. der Vorgesetzte in der Pflicht Maßnahmen einzuleiten um das genannte Problem zu verbessern bzw. aus dem Weg zu räumen.
Es wurden aber KEINE Maßnahmen eingeleitet. :oops:
Mittlerweile bekam der Teamleiter eine Abmahnung und Entzug der Teamleitung wegen mangelnder Loyalität gegenüber seines Vorgesetzten. (anderes Thema)
Was können wir als BR tun, wenn der Vorgesetzte sich hier nicht um die ÜA gekümmert hat? Steht er hier nicht in der Fürsorgepflicht?
LG und schon mal vielen lieben Dank für Antworten im Voraus:)