Hallo,
ich benötige einen Rat: Wer vom BR darf Dienstpläne als genehmigt unterzeichnen ?
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Ihr ifb-Team
Hallo,
ich benötige einen Rat: Wer vom BR darf Dienstpläne als genehmigt unterzeichnen ?
Der BR-Vorsitzende. Bei dessen Verhinderung der Stellvertretende Vorsitzende.
Voraussetzung ist jedoch, dass der BR zuvor beraten und einen entsprechenden
Beschluß gefaßt hat.
Ohne Beschlußfassung darf werder der Vorsitzende noch dessen Stellvertreter
etwas "genehmigen"
Angenommen es wurde kein Beschluss gefasst, darf dies dann auch ein anderes BR Mitglied unterzeichnen ?
Bei der heutigen BR Sitzung wurde vom Vorsitzenden angesagt, dass jedes BR Mitglied einen Dienstplan abzeichnen könnte, ich bin mir aber relativ sicher das dies nicht möglich ist und suche daher nun die entsprechende Gesetzes Stelle.
Hallo zuckerschnecke,
Dienstpläne unterliegen der vollen Mitbestimmung eines BR ( § 87 Abs.1 Nr. 2 BetrVG ).
Entweder nimmt Euer BR sein MBR wahr, dann hat er sich auch in ordnungsgemäß einberufener Sitzung mit den Dienstplänen zu befassen. Daraus ergibt sich bereits, dass kein BRM dazu berechtigt ist, ohne entsprechende Beschlussfassung eine Willensäußerung für den BR abzugeben.
Wurde ein Beschluss gefasst, ist gem. § 26 BetrVG der BRV und nur im Falle dessen Verhinderung der stellv. BRV berechtigt, den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse dem AG gegenüber zu vertreten.
Falls Euer BR mind. 9 BRM zählt (es also einen BA gibt), wäre es möglich, die Prüfung und Freigabe der Dienstpläne einem Ausschuss zur selbständigen Erledigung zu übertragen. Auch hier muss ein entsprechender Beschluss gefasst werden!
Mehr zum Thema auf dieser Seite.
Gruß
Kokomiko
Hallo,
ich hänge mich mal an das Thema an, weil es gerade passt mit den Schichtplänen.
wir haben in der Produktion zwei Schichten, die sich teilweise überlappen.
1. Schicht 7:00-15:30 Uhr
2. Schicht 12:00-20:30 Uhr
Gearbeitet wird Mo-Fr. Unser Eigner/Geschäftsführer bestimmt den Schichtplan (jeweils wochenweise) eigenmächtig. Außerdem lässt er viel "Tauscherei" zu. Also jeder, der einen findet, der gerne mal für einen Tag oder auch länger mit ihm tauscht, darf das nach Rücksprache problemlos machen.
Jetzt, wo wir einen Betriebsrat haben, darf:
1) Unser GF nicht mehr ohne uns einen Schichtplan bestimmen
2) Nicht mehr munter getauscht werden ohne unsere Zustimmung
So weit richtig?
Wie können wir unser Mitbestimmungsrecht hier sinnvoll durchsetzen? Sollen wir einen Beschluss fassen und vorlegen, dass ein Schichtplan ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zukünftig ungültig ist und ein Tauschen der Schichten ohne unsere Zustimmung unzulässig?
Was sollen wir machen, wenn gegen unsere Anweisung verstoßen wird? Die Mitarbeiter können abgemahnt werden, das ist klar, aber der GF? Kann ihn ein Arbeitsgericht dazu "zwingen" unseren Anweisungen Folge zu leisten?
Hallo,
zur Geltendmachung eurer Mitbestimmungsrechte braucht ihr gar keinen Beschluß.
Der BRV kann den AG auffordern, künftig alle Schicht- und Dienstpläne Euch rechtzeitig vorher zur Genehmigung vorzulegen.
"Tauschen" kann der BR selbst nicht sanktionieren, dies bleibt Sache des AGs, ob er das duldet.
Verweigert sich der AG den Mitbestimmungsrechten des BR, kann der BR per Beschluß ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht einleiten. Da dies sehr lange dauern kann, kann der BR auch eine einstweilige Verfügung beantragen.
Für die gerichtlichen schritte sollte aber ein Anwalt beauftragt werden, der auch dem BR dann detailliert sagen kann, was er tun muß, um das Gerichtsverfahren korrekt einzuleiten.
Und ansonsten: ab zu Schulungen
Wolfgang, danke für den Hinweis. Dann werden wir unserem Geschäftsführer mal ordentlich einen "vor den Latz knallen" und ihn schriftlich auffordern Dienstpläne nur noch mit unserer schriftlichen Genehmigung zu erstellen/veröffentlichen. Dem werden wir schon noch den richtigen Umgang beibringen :twisted:
Bezüglich des Tauschens wäre es mir natürlich schon lieber, wenn wir hier auch ein Wörtchen mit zu reden hätten.
Gibt es da keinerlei Handhabe, dass das nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung funktioniert?
Zitat von whoepfnerUnd ansonsten: ab zu Schulungen
Nichts lieber als das. Siehe Parallelthread:
https://www.betriebsrat.de/por…riebsrat-hilfe-11213.html
Hallo.
Zitat von Bruno66:Bezüglich des Tauschens wäre es mir natürlich schon lieber, wenn wir hier auch ein Wörtchen mit zu reden hätten. Gibt es da keinerlei Handhabe, dass das nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung funktioniert?
Klar gibt es die Handhabe - es handelt sich auch beim Tausch um DP-Änderungen, die der (vorherigen) Mitbestimmung des BR bedürfen.
Es wäre aber sinnvoll, das pragmatisch zu handhaben: Das Tauschen von Diensten auf Veranlassung der betroffenen AN hat ja i.d.R. private und wichtige Gründe, da sollte man als AN-Vertretung nicht unnötige Steine in den Weg legen. Natpürlich muss klar sein, dass durch den Tausch nicht geltende Regeln verletzt werden (z.B. aus dem ArbZG).
Grüsse Winfried
Neine, es geht nich darum jemandem Steine in den Weg zu legen. Auch ArbZG wird in jedem Fall eingehalten. Es geht mehr ums Prinzip. Sowohl der Chef als auch die Kollegen sollen merken, dass es jetzt quasi zwei Geschäftsführungen gibt und eben nichts mehr über unseren Kopf hinweg entschieden werden kann. Wenn ich mir §87 ansehe werden sich da kurzfristig sicherlich auch noch sehr, sehr viele weitere Baustellen auftun.
Von daher halte ich auch unsere Sitzungszeiten (siehe Parallelthread) für absolut angemessen.
Hallo,
auch von diesem Denken
Zitat von Bruno66dass es jetzt quasi zwei Geschäftsführungen gibt
solltet Ihr Euch ganz schnell verabschieden, denn es entspricht weder der Intention des BetrVG noch ist es sinnvoll für eine effektive BR-Arbeit.
Es bleibt dem AG auch nach Gründung eines BR ein Kernbereich unternehmerischer Entscheidungsfreiheit, die Mitbestimmungsfrei ist.
Auch individualrechtliche Gestaltungen zwischen AG und einzelnem AN sind teilweise mitbestimmungsfrei.
Ein BR, der den Anspruch erhebt, "zweite Geschäftsführung" zu sein, geht zum Einen ggü. dem AG auf Dauerkonfrontation und läuft zum Anderen Gefahr, von der Wählerschaft auch für Entscheidungen verantwortlich gemacht zu werden, bei denen er nicht beteiligt war und auch nicht zu beteiligen ist.
Das von whoepfner gesagte möchte ich hiermit (zumindest verbal) unterstreichen.
Irgendetwas stimmt an eurer Denke nicht!
Wie Winfried schon richtig sagte, solltet ihr euch überlegen, von und für wen ihr gewählt worden seid. (Hat er nicht expressis verbis gesagt, schon klar.)
Ihr habt, in Vertretung der Kollegen, ein Mitbestimmungsrecht über den Dienstplan, um einer evtl. Willkür des AG Paroli bieten zu können. Und diese Mitbestimmung solltet ihr auch Einfordern und Ausüben. Selbstverständlich.
Wenn aber zwei Kollegen (die ihr vertretet!) sich einig sind und im besten Einvernehmen Schichten tauschen, ohne dass es dadurch zu Verstößen gegen das ArbZG o.a. kommt, ist mir nicht klar, warum ihr hier meint den "dicken Maxe" markieren zu wollen.
Aber wenn ihr natürlich meint, es reicht, wenn es mal für eine Saison einen Betriebsrat gab, dann nur weiter so... :shock: