Neuer Betriebsrat - Hilfe!

  • Hallo zusammen.

    Wir sind ein mittelständisches, produzierendes Unternehmen mit 31 Mitarbeitern und haben nun erstmalig einen Betriebsrat gewählt.

    Und schon gehen (natürlich) die Probleme mit dem Arbeitgeber los. Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. Am besten liste ich es der Reihe nach auf.

    1) Büro/Sekretariat
    Von den 31 Mitarbeitern sind (inkl. Eigner/GF und Sekretariat) 10 Bürokräfte.
    Diese verteilen sich wiefolgt:
    Cheffe braucht natürlich sein eigenes Büro mit Vorzimmer :evil:, in dem die Sekretärin sitzt. Die restlichen 8 Mitarbeiter verteilen sich auf zwei Büros.

    Uns wurde als Betriebsrat ein 9m² (!!) Raum angeboten, was natürlich für drei Leute indiskutabel klein ist. Zumal ja auch eventuell mal Besuch empfangen werden muss. Wie sollen auf 9 m² drei Arbeitsplätze eingerichtet werden?

    Der Geschäftsführer sagt es gäbe kein weiteres Büro im Gebäude (stimmt soweit auch) und falls Besuch empfangen werden soll könnten wir den Besprechungsraum nutzen. Außerdem würde doch für einen so kleinen Betreibsrat ein PC völlig ausreichen :roll:

    Das ganze empfinden wir als vollkommen inakzeptabel. Wir haben jetzt vorgeschlagen ein nahegelegenes Büro anzumieten. Die Miete würde 300 € monatlich kosten und die Einrichtung einmalig 12.000 €. Das lehnt der GF kategorisch ab. Wie können wir das am besten durchsetzen? Anwalt?
    Weiterhin haben wir angemerkt, dass wir für einige Stunden in der Woche über das Sekretariat "verfügen" wollen. Sprich: eine Bürokraft, die uns den Standard-Papierkram abnimmt, damit wir uns auf unsere BR-Arbeit konzentrieren können. Das steht uns doch zu oder? Muss der AG im Zweifelsfall nicht einfach eine Teilzeitkraft einstellen?

    2) Sitzungen
    Gerade jetzt in der Anfangszeit gibt es natürlich viel zu besprechen und wir müssen uns natürlich auch erstmal "finden". Daher haben wir für das ersta Jahr zwei feste Sitzungen je Woche (Mo 8-12 Uhr, Fr 10-14 Uhr) eingeplant mit Option auf einen weiteren Termin innerhalb der Woche, falls erforderlich. (zu diesen Zeiten hätten wir dann auch gerne die Sekretärin zur Protokollführung etc.).
    Unser Cheffe meint jetzt das sei völlig unangemessen und das würde er so nicht akzeptieren. Gilt das schon als Behinderung der Betriebsratsarbeit? Sollen wir hier einen Anwalt einschalten, wenn der AG nicht spurt?

    3) Seminare
    Auch hier nichts als Probleme. Wir haben angemerkt, dass wir bis Ende des Sommers 2016 jeweils die Seminare Betriebsverfassungsrecht 1-3, Arbeitsrecht 1-3, Protokoll- und Schriftführung, Arbeits- und Gesundheitsschutz 1&2 besuchen wollen. Damit hätten wir dann eine solide Grundlage um weiter darauf aufzubauen. Eventuell kämen noch Seminare zum Datenschutz und Rhetorik dazu, falls erforderlich. Auch das wird von ihm kategorisch abgelehnt.

    Er meint wir sollen für den Anfang eine (!) inHouse Schulung Betriebsverfassungsrecht sowie eine (!) inHouse Schulung Arbeitsrecht organisieren, an denen wir dann jeweils gemeinsam Teilnehmen können. :roll:
    Diese Seminare sollten jeweils den Umfang von rund einer Woche haben und könnten bei uns im Besprechungsraum durchgeführt werden :lol:
    Mal unter uns: Wir haben natürlich keine Lust in unserem Besprechungsraum zu versauern, während wir auf der anderen Seite ein 4* Hotel mit Vollpension in einer attraktiven Stadt haben können und der AG auch noch die Fahrtkosten übernehmen muss ;)
    Davon abgesehen ist der Umfang natürlich vollkommen indiskutabel. :twisted:

    Er argumentiert unter anderem, dass allein diese zweimal eine Woche inHouse Schulung den Rahmen sehr ausreizen würden in dem er in so einem kleinen Betrieb wochenlang auf seine MA verzichten könnte und unsere Vorstellungen völlig den Rahmen sprengen.
    O-Ton: "Mit den Sitzungszeiten und Seminaren in dem Umfang würden wir ja das nächste Jahr gar nicht mehr arbeiten"
    Mittlerweile ist die Stimmung auch ziemlich auf dem Tiefpunkt. Mit den anderen MA haben wir natürlich auch "informell" über das Verhalten des AG gesprochen.

    Ich würde sagen "tja, Pech gehabt, Herr Chef, wir haben als BR nun einmal Rechte" :P
    Wie können wir unsere Ansprüche durchsetzen? Ich hoffe der Text war nicht zu lang, aber wir sind echt neu in der Materie.
    Danke schon einmal für eure Antworten und Anregungen, liebe Kollegen.

    Gruß
    Bruno

  • Hallo bruno66,

    ich bin der Meinung ihr schießt weit über das Ziel hinaus.

    Das bei Euren Forderungen (und das alles auf einmal) ein AG an die Decke geht

    kann ich gut nachvollziehen.

    Natürlich steht Euch als BR einiges an Sachmittel / Sachaufwand zu, dies regelt im übrigen

    § 40 BetrVG und wenn ihr da mal im Fitting (ein Sachbuch welches ich Euch nahelege – kosten trägt der AG J ) nachlest werdet ihr vieles finden, was andere BR in der Vergangenheit erstritten haben. (Rechtsprechung)

    Ich möchte auf eure einzelnen Punkte gar nicht eingehen, da so vielfältig, würde Euch aber raten erst einmal kleiner einzusteigen – das Seminar BR I zu besuchen.

  • Kann mich da Ohadle nur anschließen.

    Bruno66
    Ich finde eure Forderungen übertrieben. Da würde ich als GF auch an die Decke gehen. Und ob ihr das eurer Belegschaft verständlich machen könnt wage ich zu bezweifeln. Ihr seid doch ein kleines Unternehmen, wir sind 3 mal so groß und haben nicht solche Forderungen. Wir haben keine Sekretärin, gehen 1 bis 2 mal im Jahr auf eine Inhouse-Schulung in ein kleines günstiges Hotel. Aber 9 Seminare in einem Jahr? Ich weiß nicht, meins wäre es nicht.

    Meiner Meinung nach macht ihr zu viele Sitzungen. 1 Mal die Woche für 1-3 Std. reicht meiner Erfahrung nach. Außer es gibt Gründe warum man mal öfter tagen muss. Aber generell 2 mal die Woche für die Stundenanzahl finde ich zu viel. Wenn ihr das ein Jahr durchhaltet und wirklich produktive Sitzungen macht, ist danach die Luft raus.

    Und wenn ich solche Aussagen höre wie:"Wir haben natürlich keine Lust in unserem Besprechungsraum zu versauern, während wir auf der anderen Seite ein 4* Hotel mit Vollpension in einer attraktiven Stadt haben können und der AG auch noch die Fahrtkosten übernehmen muss", wird mir schlecht. Wenn das der Beweggrund war in den BR zu gehen, dann gute Nacht.

    Mit der Einstellung wird die Belegschaft nicht lange hinter euch stehen.

    Rechte habt ihr, es ist aber auch ein geben und nehmen und wirtschaftlich handeln solltet ihr als BR auch.
    Denk mal drüber nach.

    Gruß

    Speedy

  • Hallo Bruno,


    der Meinung von Ohadle schließe ich mich an.

    Ich sehe auch die Gefahr, dass ihr den Rückhalt der Belegschaft gefährdet, wenn ihr zu hoch einsteigt. Davon abgesehen werdet ihr viele Forderungen auch nicht durchsetzen können.

    In der Praxis werdet ihr keine 3 Arbeitsplätze im Büro brauchen. Ein Arbeitsplatz mit PC und ein Besprechungstisch mit 4-5 Stühlen wird ausreichen. In der Rechtsprechung wird oft nicht einmal ein eigenes Büro als notwendig gesehen. Manche Gremien müssen sich mit der stundenweisen Überlassung eines Raumes und einem abschließbaren Schrank begnügen.

    Mein Tipp: Lest euch ein wenig in die Thematik ein. Schaut euch Urteile dazu an. Dann werdet ihr schnell auf dem Boden der Tatsachen ankommen.

    Ich will euch nicht den Enthusiasmus nehmen aber mit euren Vorstellungen ist die Enttäuschung vorprogrammiert und Energien werden verschwendet, die ihr bei der Umsetzung der Mitbestimmungsthemen dringend brauchen werdet.

    Gruß
    Mitbestimmer

  • Hallo Bruno,

    wie groß sind denn die 2 Büros in denen die 8Mit'er verteilt sind?

    Googel mal den Begriff ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG. Dort müßtest

    Du die Antwort finden,wie groß die Räume zu sein haben.

    In den übrigen Punkten hast Du natürlich Recht. Aber die Frage ist,ob es

    klug wäre,alles auf einmal zu fordern,insbesondere alles auf einmal auch

    durchzusetzen.

    Ich würde erst einmal "klein" anfangen und für die Anfangszeit tatsächlich

    zwei mal die Woche BR-Sitzungen anberaumen und Eueren Anspruch auf

    Seminare zunächst einmal zurückzustellen. Ihr könnt ja vorerst bei Fragen

    im Forum nach anzwortmöglichkeiten suchen. Im Forum "tummeln" sich

    einige sachkundige User.

  • Hallo Bruno,

    ich stelle mir die Frage ob das nicht alles zu hochgegriffen ist.......

    Weniger ist manchmal mehr und man kann auch klein anfangen.

    ABER! Ein Arbeitsrichter hat mal gesagt: Jeder bekommt den Betriebsrat den er verdient.:!:

    Vorsichtig wäre ich mit Aussagen wie z. B. mit dem 4 Sterne Hotel. Das kann eine Belegschaft auch mal schnell in den falschen Hals bekommen. Die Seminarinhalte sollten für Euch ganz klar im Vordergrund stehen.

    Gruß

    BR-Kollege

  • Hi,

    ich habe mir das alles durchgelesen und nur mit dem Kopf geschüttelt.:shock:


    Wenn Ihr eure, im meinen Augen völlig überzogenen, Forderungen durchsetzen wollt, dann bitte holt euch einen Anwalt (wenn Ihr jemanden findet der sich traut mit den Forderungen vor ein Arbeitsgericht zu gehen) und ab vors Gericht.


    Meiner Meinung nach werdet Ihr euch da so eine blutige Nase holen, dass ihr eine vernünftige Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der GF nicht habt.:roll:


    Mein Tipp für euch wäre:

    1. sucht euch einen Schulungsanbieter
    2. Beschluss über BR1 und AR1 mit anschließendem Besuch der Schulung
    3. Anfangen mit der Betriebsratsarbeit
    4. und dann mal schauen...

    Wo mir aber echt der Hut hochgeht, ist der Fakt das solch Betriebsräte mit verantwortlich sind, dass die Betriebsratskultur in Deutschland so einen schlechten Ruf hat. Ihr seit doch nicht Betriebsrat um euch das beste Hotel samt Kostenübergabe auszusuchen, die Assistenz vom GF einzufordern und euch alle Schulungen auf einmal zu beschließen. :evil:

    Daher nochmals...

    Macht euch bitte erst einmal Schlau bevor ihr solche Dinger raushaut.

  • Hallo Bruno...also ich glaub nicht das ein Anwalt für Euch als dreier BR nen größeres Büro und ne Schreibkraft rausholen kann. Seid froh das Ihr ein Büro habt das ist bei so einem kleinen Betrieb nicht selbstverständlich!

    Mit den Seminaren habt Ihr natürlich Recht die müsst Ihr ordnungsgemäß beschließen. Als Argument für ein würde ich anführen, dass Euch grade als neuer Betriebsrat der Austausch mit anderen Betriebsräten wichtig ist.

    Dort bekommt Ihr dann auch von den Seminarleitern Hilfe was Ihr einfordern könnt und was nicht.

  • Zitat von kapunda:

    Hallo,

    ich kann mir nicht helfen, aber ich denke das ganze ist ein witz.

    nee - ich glaub das kommt schon vor.

    hier mal ein Thread eines anderen Forum's (aus Sicht des AG)

    http://www.arbeitsrecht.de/for…-betriebsratspostens.html

    und wenn ich so an manche Erlebnisse zurückdenke, wenn "neue" BR Kollegen von Ihren erstern Seminaren zurückkommen und was der BR nun alles fordern könne (ist so auf dem Seminar gesagt worden) hui - da musste man schon so manchen wieder auf den Boden zurückzerren.

  • Das war ehrlich gesagt spätestens beim **** Hotel bei mir auch der Gedanke. Sollte dem nicht so sein:

    Ein Rechner sollte für Protokollführung und sonstige BR Arbeit bei 3 Personen ersteinmal genug sein, der Raum ist zwar klein aber wenn nuneinmal nichts größeres bereit steht kann man damit auch arbeiten, zumal ja das angebot der mitnutzung des Besprechungsraumes steht. Wir sitzen mit unserem 5er BR in einem Baucontainer, haben einen festen Rechner und seit ca. 1 Jahr noch einen Laptop.Von einer 12.000€ Einrichtung sind wir weit entfernt und schön ist anders, aber es ist zweckdienlich.

    Mehr als zwei Seminare/Jahr besucht bei uns auch keiner. Inhouse ist nicht immer schlecht, eventuell kann man sich ja in der mitte treffen und macht eines inhouse und eines beim Seminaranbieter. Wenn alle drei gleichzeitig fahren gibt es da ja auch Preisnachlässe.

  • Was man bei dem BR-Raum eigentlich noch dazu sagen müsste: der Raum wird doch idR nicht von allen 3en genutzt, sondern es müsste so untereinander abgesprochen sein, dass immer nur einer oder max. zwei den Raum nutzen.

    Zur Inhouse-Schulung: wenn 3 BRler intensiv mit einem Referenten eine Woche lang arbeiten, dann bekommen sie sicherlich mehr mit als - ich schätze mal - in 2 Wochen eines "normalen" Seminars. Vorteil wäre auch, dass die Seminarinhalte speziell auf das Unternehmen und den BR abgestimmt sind/sein können.

    Zu den übrigen Seminaren ist zu sagen: M.E: müsste ein triftiger Grund (Erforderlichkeit) vorliegen, um solche Spezialseminare zu besuchen. Nur aus Lust und Laune (die Themen könnten mich interessieren) wäre aus meiner Sicht nicht o.k.

  • Rom wurde auch nicht an einem Tag gebaut...

    Ein Schritt nach dem anderen...

    Auch wenn du diese Phrasendrescherei nicht hören möchtest. Versuche jetzt erst einmal zu retten was zu retten ist und backe kleine Kuchen! (Sorry, noch eine Phrase!)

    Rudert zurück. Seit froh, um die zusagen, die ihr bekommen habt. Nehmt das als Anfang und baut alles nach einander auf. Und nicht alles gleichzeitig!

  • Vielen Dank liebe Kollegen für die zahlreichen Anregungen.
    Ich versuche mal auf die einzelnen Sachen einzugehen, die hier im Raum stehen:

    1) Die Sache mit dem 4* Hotel bitte nicht so ernst nehmen. Das war mehr mit einem Augenzwinkern gedacht, wobei ein wahrer Kern dabei ist. Wenn man die freie Wahl zwischen schickem Hotel mit Vollpension und miefigem Besprechungsraum mit belegten Brötchen hat, fällt die Wahl wohl nicht allzu schwer ;)

    Zitat von schwede12

    Mit den Seminaren habt Ihr natürlich Recht die müsst Ihr ordnungsgemäß beschließen. Als Argument für ein würde ich anführen, dass Euch grade als neuer Betriebsrat der Austausch mit anderen Betriebsräten wichtig ist. Dort bekommt Ihr dann auch von den Seminarleitern Hilfe was Ihr einfordern könnt und was nicht.


    Das werde ich als Anregung gerne mitnehmen. So können wir natürlich gut argumentieren, dass inHouse für uns keine Option ist.

    2) Büro/Sekretariat

    Zitat von iwan

    Hallo Bruno, wie groß sind denn die 2 Büros in denen die 8Mit'er verteilt sind? Googel mal den Begriff ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG. Dort müßtest Du die Antwort finden,wie groß die Räume zu sein haben.


    Danke für den Hinweis. Nach den Rechercheergebnissen:
    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/fr…nxtg/danz?lid=DE&did=4231
    ist also der uns zugedachte Raum eindeutig unzulässig. Uns müssten min. 20 m² zur Verfügung stehen (8m²+2*6m²). Von daher werden wir hier an unserer Forderung eines angemessenen und den uns zustehendem Mindestplatzbedarf einfordern. Der muss dann notfalls irgendwie geschaffen oder eben extern angemietet werden.
    Auch die anderen Mitarbeiter sitzen in unzulässigen Büros (20,4 sowie 23,1 m², jeweils vier Arbeitsplätze). Da haben wir ja schon einen ersten Punkt, wo wir uns für unsere Kollegen einsetzen können. Wer ist dafür zuständig, wenn die Arbeitsstättenverordnung nicht eingehalten wird? Die Gewerbeaufsicht oder die BG?

    Das mit der Sekretärin haben wir uns noch einmal durch den Kopf gehen lassen und werden von dieser Forderung Abstand nehmen.

    3) Seminare

    Zitat von Ohadle

    hier mal ein Thread eines anderen Forum's (aus Sicht des AG) http://www.arbeitsrecht.de/for…-betriebsratspostens.html


    Na, ganz so krass ist es ja bei uns nicht. Wir würden niemals auf die Idee kommen für den BR einen Dienstwagen zu fordern. Aber sehr, sehr hilfreich sind die beiden Beschlüsse relativ am Ende des Diskussionsfadens. Die zitierten Urteile zeigen ja deutlich, dass wir mit der Idee des Umfangs der Schulungen auf jedem Fall auf dem richtigen Weg sind, wenn selbst die Gerichte das so sehen ...


    Gruß
    Bruno

  • Zitat von Bruno66

    Danke für den Hinweis. Nach den Rechercheergebnissen: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/fr…nxtg/danz?lid=DE&did=4231 ist also der uns zugedachte Raum eindeutig unzulässig. Uns müssten min. 20 m² zur Verfügung stehen (8m²+2*6m²Wink. Von daher werden wir hier an unserer Forderung eines angemessenen und den uns zustehendem Mindestplatzbedarf einfordern. Der muss dann notfalls irgendwie geschaffen oder eben extern angemietet werden.

    Auch ich hol Euch mal auf den Boden der Tatsachen zurück!

    1. habt Ihr als 3er BR grundsätzlich überhaupt keinen Anspruch auf ein eigenes Büro! Die Erforderlichkeit wurde bislang mitnichten dargelegt und Ihr würdet vermutlich vor jedem Arbeitsgericht kläglichen Schiffbruch erleiden.

    2. Definiert die Arbeitsstättenverordnung einen Arbeitplatz so: "Arbeitsplätze sind Bereiche von Arbeitsstätten, in denen sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig aufhalten müssen."
    Diese Definition trifft auf Euch doch überhaupt nicht zu!
    Übrigens ... wenn das LAG München zu entscheiden hätte, sind die 9 Quadratmeter zulässig (08.07.2005, 3 TaBV 79/03).

    Gruß
    Kokomiko

  • Hallo.

    Oh wow... So weit kann man also über das Ziel hinausschießen... Ich habe den Eindruck, dass hier schon einigen Leuten sehr deutlich gesagt wurde, dass Ihr Euch da bremsen solltet, zuletzt von Koko. Der Meinung kann ich mich nur anschließen.

    Ich habe nur den Eindruck, dass die Botschaft noch nicht angekommen ist. Oder ist das ein satirischer Thread? Ich bin mir da nicht sicher...

    Ich würde Euch raten, dass Ihr allesamt erstmal recht schnell BetrVG I besucht und dann neu überlegt...

    Wie bereits gesagt: Einen Anspruch auf ein eigenes Büro hat ein 3er-BR in aller Regel gar nicht. Ihr solltet also wirklich zufrieden sein mit dem, was Ihr habt. Als 3er-BR habt Ihr mit Sicherheit auch keinen Anspruch auf mehr als einen PC oder gar einen Anspruch auf mehr als einen "Arbeitsplatz" (die ArbStV greift beim BR-Büro nicht).

    8 Stunden BR-Sitzung pro Woche mit optionaler Ausweitung bei einem 30-AN-Betrieb? Da wird man mit Erforderlichkeit m.E. wahrlich nicht mehr argumentieren können, auch nicht bei einem neuen BR. M.E. solltet Ihr es bei einem Turnus von 1x wöchentlich mit weniger als 4 Stunden belassen. Ihr werdet nicht alle Probleme des Betriebes sofort angehen und lösen können - erst recht nicht, wenn Ihr nicht einmal das Basiswissen habt.

    Anspruch auf ein BR-Sekretariat bei einem 3er-BR, und sei es nur stundenweise: Vergiss es.

    Seminare: Klar besteht ein Anspruch auf alle Grundlagenschulungen, sprich BetrVG und ArbR I - III, und je nach Bedarf auf weitere, wobei dieser Bedarf vom BR zu begründen wäre (Rhetorik werdet Ihr Euch generell von der Backe schmieren können, da da der Bedarf i.d.R. gerichtlich nicht gesehen wird). Aber man muss nicht alle Grundlagenschulungen gleich im ersten Jahr machen. Und man sollte m.E. mindestens erst BetrVG I und ArbR I als Grundlage haben, bevor man Spezialseminare besucht. Außerdem ist der BR eh gehalten, bei den Schulungen auf betriebliche Erfordernisse Rücksicht zu nehmen. Ich würde vorschlagen, BetrVG I & II und ArbR I & II innerhalb eines Jahres zu machen. Und wenn Inhouse den AG bei gleicher inhaltlicher Qualität preiswerter kommt (was bei einem 3er-BR allerdings zu bezweifeln wäre), dann werdet Ihr nicht umhin kommen, das zu machen.

    Zitat von Bruno66:

    Ich würde sagen "tja, Pech gehabt, Herr Chef, wir haben als BR nun einmal Rechte" :P

    Rechte, ja klar - aber nur im Rahmen der Erforderlichkeit.

    Euer AG wäre gut beraten, bei seinen Angeboten zu bleiben - gerichtlich würdet Ihr Euch nur blutige Nasen holen. Als AG würde ich zusätzlich auch gegenüber dem BR feststellen, dass mehr als 3 Stunden BR-Sitzung wöchentlich nicht erforderlich sind und alles, was darüber hinausgeht, schlicht nicht vergüten - wenn die BRM sich dann ihren Lohn einklagen wollen, werden sie große Probleme haben, dem Gericht darzulegen, warum 8 + x Stunden bei einem 30-AN-Betrieb erforderlich gewesen sein sollen...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Kokomiko

    2. Definiert die Arbeitsstättenverordnung einen Arbeitplatz so: "Arbeitsplätze sind Bereiche von Arbeitsstätten, in denen sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig aufhalten müssen." Diese Definition trifft auf Euch doch überhaupt nicht zu!


    Naja, min. 8 h wöchentlich würde ich schon als regelmäßig und 4 h am Stück nicht als kurzfristig bezeichnen.
    Wir werden hierzu einfach mal einen Anwalt konsultieren und da kann sich ja der AG auch überlegen, ob ihm die Anwaltskosten lieber sind oder er uns doch lieber freiwillig das Büro anmietet :lol:

    Zitat von Winfried

    Anspruch auf ein BR-Sekretariat bei einem 3er-BR, und sei es nur stundenweise: Vergiss es.


    Ich sagte ja bereits, dass wir von dieser Forderung Abstand nehmen.

    Zitat von Winfried

    Als AG würde ich zusätzlich auch gegenüber dem BR feststellen, dass mehr als 3 Stunden BR-Sitzung wöchentlich nicht erforderlich sind und alles, was darüber hinausgeht, schlicht nicht vergüten


    Ich dachte, wir können als Betriebsrat selbst entscheiden, wie viel Zeit wir benötigen und sind auch nicht Rechenschaft über die Inhalte der Sitzungen schuldig. D.h. wie wollte denn unser AG darlegen, dass wir diese Zeit nicht benötigen??

    Ich finde dazu diesen Beschluss sehr hilfreich:
    http://www.arbeitsrecht.de/for…t1160675.html#post1160675

    Den werden wir glaube ich mal als Vorlage verwenden.



    Insgesamt bezüglich der Kritik übers Ziel hinaus schießen usw.:
    Wir sind ja bereit in gewissem Rahmen Zugeständnisse zu machen (siehe Sekretariat), aber im Kern sollte sich der AG schon nach unseren Forderungen richten. Er muss lernen, dass er uns gegüber nicht mehr weisungsbefugt ist und wir jetzt quasi unsere eigenen Chefs sind :twisted:

  • Hallo.

    Zitat von Bruno66:

    Ich dachte, wir können als Betriebsrat selbst entscheiden, wie viel Zeit wir benötigen und sind auch nicht Rechenschaft über die Inhalte der Sitzungen schuldig. D.h. wie wollte denn unser AG darlegen, dass wir diese Zeit nicht benötigen?

    Der BR entscheidet selbst, aber im Rahmen des BetrVG und der jeweiligen Erforderlichkeit - und diese Erforderlichkeit ist zu begründen und ggf. gerichtlich überprüfbar. Der AG kann diese Erfordernis bestreiten und eine Vergütung bzw. Kostenübernahme verweigern - der BR kann das dann auf dem gerichtlichen Wege zu klären versuchen und müsste dann gegenüber dem ArbG die Erforderlichkeit begründen - für ein größeres Büro, für mehr PCs, für mindestens 8 Stunden BR-Sitzung pro Woche, für Spezialschulungen etc pp. Und da werdet Ihr sehr, sehr schnell sehr, sehr alt aussehen... (und als Begründung reichen sicherlich nicht die sehr globalen Aussagen zum Schulungsbedarf, die Du als Vorlage heranziehen möchtest - wobei bei den Grundlagenschulungen, und zwar nur bei den Grundlagenschulungen eine weitere Begündung nicht nötig ist - aber es muss eben auf betriebliche Erfordernisse Rücksicht genommen werden)

    Zitat von Bruno66:

    Insgesamt bezüglich der Kritik übers Ziel hinaus schießen usw.: Wir sind ja bereit in gewissem Rahmen Zugeständnisse zu machen (siehe Sekretariat), aber im Kern sollte sich der AG schon nach unseren Forderungen richten.

    BR: "Lieber AG, ich fordere von Dir, dass wir im BR-Büro Schreibtische aus Massivgold bekommen und jedes BRM 3 SexsklavInnen je nach sexueller Präferenz" AG: "Nein." BR: "Lieber AG, wir sind tooootal kompromißbereit und verzichten auf die SexsklavInnen, aber Schreibtische aus Massivgold brauchen wir, und wenn Du weiter beim Nein bleibst, beweist das nur, dass Du nicht dialogfähig bist."

    Ja, der Thread scheint wirklich satirisch zu sein...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)