Hallo liebe Betriebräte,
habe eine Frage zum § 84 Abs. 2 SGB IX:
Der AG ist ja verpfichtet ein BEM anzubieten, wenn der AN innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen krank war (unterbrochen und ununterbrochen).
Sind hier Kalendertage oder Arbeitstage gemeint?
Ich konnte nirgends was finden.
Gruß
MP