Kostenübernahme von Bildschirmbrillen

  • Moin

    Die Kostenübernahme von Bildschirmbrillen soll nach allen Infomationen die gefunden habe vom AG Übernommen werden, soweit klar. Gibt es eine Regel oder Urteile wie Teuer so eine werden darf? Klar das ich mir kein Prada oder anderes Luxusgut aussuchen kann. Nur bei uns giebt der AG eine Höchstgrenze von 150 € vor. Dafür bekommen Kollegen je nach Sehschärfe nicht mal die Gläser. Als Beispiel ich Zahle für eine Einstärkenbrille nur für die Gläser 110 €. Vieleicht weis einer von euch ob es dazu schon Urteile oder Verodnungen gibt.

    Sus

  • Hallo Sus.....

    Schau mal hier was der Haufe schreibt

    Die Anpassung und Anfertigung der Brille ist Aufgabe eines Augenoptikers. Da hier in Bezug auf Gestaltung und Kosten einer Brille ohne entsprechende Festlegungen ein erheblicher Spielraum besteht, empfiehlt es sich, mit einem Optiker seines Vertrauens vorab Absprachen z. B. über den Kostenrahmen zu treffen. Als Vorbild für derartige Absprachen mag die Versorgung mit Korrektionsschutzbrillen dienen. Geeignete spezielle Sehhilfen sind für 100 bis 150 EUR erhältlich. Luxusausstattungen trägt der Mitarbeiter. Größere Betriebe sollten überlegen, ob sie darüber eine Betriebsvereinbarung abschließen wollen.

    Ich würde auch mit dem AG eine BV vereinbaren in der steht, dass Mehrkosten für diese Brille, die durch die benötigte Spezialgläser entstehen, der AG trägt. Durchs Gestell der Arbeitnehmer.

    Ach übrigens Gestelle gibts ja schon ab ca. 20 Euro so, dass deine Brille ja nicht den Kostenrahmen sprengen würde ;)

  • Bergalf

    hier: Bildschirmbrille / 1.5 Wer trägt die Kosten für eine spezielle Sehhilfe? Bildschirmbrille / 1.5 Wer trägt die Kosten für eine spezielle Sehhilfe?

    Anhang Teil 4 ArbMedVV sieht vor, dass den Mitarbeitern spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung gestellt werden, wenn normale Sehhilfen für diese Arbeit nicht geeignet sind. Die Kosten dafür wurden bis zum April 1997 von den Krankenkassen übernommen, seither grundsätzlich nicht mehr.

    Solange diese Haltung besteht, ist sicherzustellen, dass den Mitarbeitern keine Kosten für besondere Bildschirmbrillen auferlegt werden. Der Arbeitgeber hat dann dafür zu sorgen, dass den Mitarbeitern auf seine Kosten innerhalb eines festzulegenden Kostenrahmens erforderlichenfalls geeignete Sehhilfen zur Verfügung gestellt werden......

  • Hallo,

    zuerst halte ich es einmal für wichtig, dass der BR hierzu eine Betriebsvereinbarung abschließt.

    Dann möchte ich auf Deine Frage nach Urteilen oder Verordnungen eingehen. Mit Urteilen kann ich leider nicht dienen, Verordnungen und Gesetze sind da schon eher zu finden.

    Fangen wir mal mit dem Arbeitsschutzgesetz an. Hier findet man unter § 3.1 folgendes:

    (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

    Und weiter unter Abs. 3:

    (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

    Weiter geht es mit der Bildschirmarbeitsplatzverordnung. Hier heisst es unter § 6:

    Für die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens einschließlich des Zurverfügungstellens von speziellen Sehhilfen gilt (Fettung von mir) die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768, die im Anhang Teil 4 einen Anlass für Angebotsuntersuchungen enthält, in der jeweils geltenden Fassung.

    In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768 findet man dann im Anhang folgende Formulierung:

    Teil 4
    Sonstige Tätigkeiten
    .......

    (2) Angebotsvorsorge bei:

    1.Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

    Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;

    Mein Fazit: sollte es sich um einen Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der BildScharbV handeln, und die Notwendigkeit einer Bildschirmbrille medizinisch festgestellt wurde, hat der AG die Kosten für eine Bildschirmbrille (Gläser) zu tragen. Eine Begrenzung der Kosten kann ich in den o.a. Gesetzen und Verordnungen nicht finden.

    Wolle

  • Hallo,

    § 6 BildSchArbV regelt die Kostentragungspflicht des AG für eine geeignete und notwendige Brille:

    http://www.gesetze-im-internet.de/bildscharbv/__6.html

    Auch die BG läßt keinen Zweifel an der Kostentragungspflicht

    http://www.arbeitssicherheit.d…/pdfs/CCC_1723_101001.pdf

    Pauschalen sind nur zulässig, wenn sie die mindestens die vollen Kosten einer Standardbrille ohne modischen Schnickschnack decken

  • Moin

    Ich danke euch für die Antworten. Und schaue mal wie ich dem Kollegen helfen kann. Unser AG sieht das so, das eine Einstärken Brille mit einfachen Schliff das ist was er bezahlen muss.Wenn der Kollege zb. zwei Stärken Brillen braucht ist das keine Bildschirmbrille mehr und dann sind 150 € als zuschuss für die Brille ausreichend da er ja eigentlich nicht Zahlen bräuchte :( .

    MfG

    Sus

  • Da hat der AG Recht er braucht nur die Gläser bezahlen die der Kollege benötigt um am Bildschirm zu arbeiten. Um der Kollegin von der Nachbargruppe auf den Po schauen zu können, die Gläser muss der Kollge selber zahlen. ;)

  • Eine 2-Stärken-Brille (oder auch Gleitsichtbrille) benötigt man, um vom Bildschirm auf z.B. eine Vorlage auf dem Tisch auch scharf erkennen zu können. Daher ist eine Bildschirmbrille nur auf die mittlere und die nahe Entfernung scharf, während sie in der Ferne nicht die volle Sehschärfe hat.

    Um nicht ständig beim Arbeiten die Brille auf- und absetzen zu müssen, ist eine 2-Stärken-Brille ergonomisch absolut sinnvoll.

  • Das hast Du richtig erkannt. Bei meiner (Bildschirm)-Gleitsichtbrille habe ich eine Addition von + 2.0 Dioptrien, da ist das schon gut so, dass es keine Einstärkenbrille ist/war.

  • Na gut dann bleib ich bei meiner Aussage, dass die für die Bildschirmarbeit benötigten Gläser, auch wenn sie etwas teurer sein sollten der AG bezahlen muss. Das teure Gestell aber nicht! :lol:

    Ich würde eine BV dazu abschliessen ohne feste Preisobergrenze für Gläser.

  • Wenn es mir noch richtig in Erinnerung ist, gab es eine Abmachung mit dem örtlichen Optiker, der Brillengestelle bis 100 (?) Euro für die Bildschirmbrille anbot; wollte man andere Gestelle haben, musste der Aufpreis entsprechend selbst bezahlt werden.

    Die Gläser (einfache Gläser mit Einfachentspiegelung) wurden durch den AG bezahlt. Wollte man bessere Gläser, dann musste man den entsprechenden Aufpreis auch selbst bezahlen.

    Bessere Gläser: extra dünn; Lotuseffekt; Superentspiegelung; Tönung; Gleitsichtgläser mit individueller Berechnung; Gleitsichtgläser mit extra großem "scharfen" Mittelteil usw.

    Voraussetzung bei uns war, dass der AMD (= arbeitsmedizinische Dienst) die Bildschirmbrille befürwortete.

  • Moin

    Das Problem hat heelium gut beschrieben :) . Und was Gestelle betrifft ich selbst bin bei einer großen Optikerkette und die hat auch nicht zu hässliche Gestelle für umme. Die Arbeit ist ja kein Opernball da geht es auch einfacher. Schaun wir mal das wir das Geld für den Kollegen komplett wieder holen :twisted: .

    MfG

    Sus

  • HI,

    die Beschaffenheit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille ist nicht ganz einfach festzulegen.

    Wenn man z.B. mehrere Monitore nebeneinander hat, muss die Brille einen breiteren Raum abdecken. Genauso ist es wenn man zusätzlich noch unterwegs mit einem Notebook arbeiten muss. Da ist der Blickwinkel komplett anders als bei dem Monitoren.

    Habe ich zusätllich auch noch Publikumsverkehr, muss die Brille auch noch geeignet sein ca. ein paar Meter in den Raum sehen zu lassen.


    Wichtig ist also, dass die Bildschirmarbeitsplatzbrille auch für den Arbeitsplatz ausgelegt sein muss. Und dann kan so eine Brille auch schell mal 300 - 400 Euro teuer werden. Und wenn ich die für die Arbeit benötige (für was anderes wird es im Regelfall nicht gehen), werde ich die auch nicht bezahlen wollen, auch nicht anteilig.

    Die muss vom AG bezahlt werden.

    MrSonnenschein

  • Bitte entschuldigt, wenn ich den alten Thread nutze, wollte keinen neuen extra aufmachen.

    Wir haben eine BV, in der eine Kostenerstattung von max. 90 € für eine Bildschirmbrille vereinbart ist. Das finde ich nichtig. Der AG hat doch die gesamten Kosten zu übernehmen, gell? Natürlich nur für die einfachste bzw. preiswerteste Ausführung.

    Wortlaut der BV:

    Auf der Grundlage des § 9 der BV „PSA“ werden durch den AG bis zu einer Höhe von max. 90,00 € die Kosten für die Anfertigung der Bildschirmbrille dem Antragsteller zurückerstattet. Mit diesem Betrag sind die Kosten für Einstärkegläser, mehrfache Entspiegelung und Brillengestell abgedeckt.

    Nun haben wir folgende Situation: Einem Kollegen (53 Jahre) wurde im Rahmen der G37-Untersuchung bestätigt, dass er eine Bildschirmbrille benötigt.

    Beim Optiker wurde alles gemessen, es wurde festgestellt, dass er eine Zweistärkenbrille braucht für Bildschirm und das Lesen von Vorlagen. Er hat sich daruf hin eine anfertigen lassen. Gestell aus dem Angebot und die preiswertesten Gläser (nicht entspiegelt). In Summe 107,00 €. Er möchte nun diese Kosten komplett erstattet haben und nicht nur die 90,00 €.

    Würde ihm dies zustehen? Ich denke Ja. Reicht es, wenn er dem AG einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der Gesamtkosten mit Erwähnung einiger Paragrafen, die hier im Thread genannt wurden, zukommen lässt?

    LG

  • da dort steht Einstärkengläser, er aber Zweistärkengläser benötigt sind aus meiner sicht selbst nach dieser BV die Kosten voll zu übernehmen.

    Ich halte die BV für unglücklich und aus meiner Sicht mit dieser Begrenzung für nichtig, da der Arbeitgeber zuständig ist für die Persönliche Schutz Ausrüstung (PSA) die an dem Arbeitsplatz erforderlich ist.

    Wie haben wir es geregelt?

    Wir haben den Optiker festgelegt, bei dem die persönliche Schutzausrüstung angefertigt werden kann, so wie die Gestelle, die dafür Verwand werden dürfen und die Klassifizierung der Gläser.

    Mit diesem Optiker besetht dann auch ein Rahmenvertrag, der die Konditionen des Arbeitgebers ein Stück weit verbessert da Massenabnehmer.

    Wenn der MA was anderes will, wird der Preis ausgerechnet, der die Brille mit den anderen Wünschen kostet, davon der Preis abgezogen, den unser Arbeitgeber zahlen würde, und die Differenz muss dann der MA selber tragen.

    Gruß

    Rabauke