Kostenübernahme von Bildschirmbrillen

  • Hallo,

    wir haben es ähnlich wie von Rabauke geschildert geregelt. Die Betriebsärztin bestätigt den jeweiligen Bedarf und Optiker, mit denen wir Verträge haben, machen ein Basisangebot.

    Die Kosten für das Basisangebot werden direkt mit dem AG verrechnet. Will der AN mehr als das Basisangebot, zahlt er die Differenz.

    Monetäre Höchstgrenzen in BVen sind idR Käse (und ganz besonders dann, wenn es sich um Pflichtleistungen des AG handelt), da diese dann im Laufe der Zeit ständig angepasst werden müßten

  • Zitat von Ohadle

    107,- € brutto = 89,92 € netto

    Die USt ist ein durchlaufender Posten für den AG, daher sind die Koszten für den AG unter 90,- € :twisted:

    Das widerspricht dann aber der Tatsache, dass dem AN durch Beschaffung von PSA keine Kosten entstehen dürfen. Denn so bleibt er auf Zahlung der MwSt hängen.

    Rabauke und whoepfner: Das klingt beides gut :) Wir haben zwar keine RV mit Optikern, aber der Kollege hatte sich von sich aus bei 3 Optikern angefragt (1x 175 €, 1x 150 € und 1x 107 €). Ich werde - wenn ich darf - Eure Lösungen bei uns vorschlagen.

    Wir müssen aktuell ein Formular bei Betriebsarzt ausfüllen lassen, dann muss der Optiker seins dazu schreiben und dann müssen wir damit die 90 € beantragen und die Rechnung anhängen.

    Mal wieder tausend Dank für die Ratschläge :)

  • Zitat von Kieslheuerin

    Das widerspricht dann aber der Tatsache, dass dem AN durch Beschaffung von PSA keine Kosten entstehen dürfen. Denn so bleibt er auf Zahlung der MwSt hängen.

    Wenn der Optiker die Rechnung auf die Firma ausstellt - ist der AG (Firma) vorsteuerabzugsberechtigt. (Kleinunternehmerregel mal aussen vor gelassen)

    Der AN bleibt hier natürlich auf nix hängen.

    Eine Obergrenze in BV festzulegen finde ich schon sinnvoll (über die Höhe kann man ja verhandeln) Die 90,- finde ich persönlich wenig - bei uns gibt es pro Glas 50,- € und 50,- fürs Gestell also insgesamt 150,- (netto = 178,50 € brutto)

    Wir hatten das (im GBR) auch mal ohne Grenze, da gab es dann MA die ganz plötzlich mal 550,- € Brillen haben wollten.

  • Ohadle, ja, bei Direktverrechnung mit dem AG stimmt es. Ich bin davon ausgegangen, dass man die Rechnung einreicht und dann nur den Nettowert vom AG erhält. Also alles geklärt :)

    Der Betrag - wie bei Euch - sollte dann schon so angemessen sein, dass man dafür auch eine Brille bekommt. Stimme Dir zu, dass 90 EUR sehr wenig sind. Die BV ist ja nun auch schon paar Jährchen alt. Könnte man zumindest mal an die heutigen Preise anpassen. Und mit 150 € denke ich bekommt man eine gute Brille.

    LG

  • Zitat von Ohadle:

    Eine Obergrenze in BV festzulegen finde ich schon sinnvoll (über die Höhe kann man ja verhandeln) Die 90,- finde ich persönlich wenig - bei uns gibt es pro Glas 50,- € und 50,- fürs Gestell also insgesamt 150,- (netto = 178,50 € brutto)

    Wir hatten das (im GBR) auch mal ohne Grenze, da gab es dann MA die ganz plötzlich mal 550,- € Brillen haben wollten.

    das Problem mit der Obergrenze ist (egal wie sie festgesetzt wird) das nach 2 bis 5 JAhren darüber wieder neu verhandelt werden muss, weil es ggf. für diese Obergrenze nichts mehr gibt.

    daher einen Geldwert festzuschreiben ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll. Sinnvoll ist, dass festgelegt wird was genau zahlt der AG und bei wem muss ich mir diese PSA besorgen.

    Das schöne bei der PSA Brille ist, dass es Anbieter von PSA gibt, die sich genau hierauf Spezialisiert haben. Bei uns kommt der Optiker einmal im Monat ins Haus, hat die 10 Gestelle dabei, du hast über den Betriebsarzt einen termin gemacht. Du probierst die Gestelle aus, sagst dieses möchte ich, und dann hast du eine Woche Später die brille in deinem Postfach. Willst du aber nicht so lange auf den Optiker warten, kannst du auch so zu Ihm fahren.

    Gestelle sind die Gestelle von einem PSA Produzenten für Brillen.

    gläser, einfache machart einfach entspiegelt

    ich wollte doppelt entspielget und extra dünn und habe dann meine 120,-€ zugezahlt. Andere gehen zum oktiker, weil ihnen die Gestelle des Anbieters nicht gefallen und bekommen dann den Preisunterschied aufs Auge gedrückt.

    550,- € kostet keine PSA Brille, die Maxkosten liegen bei uns bei ca. 280,-€ für einfach Gleitsicht entspiegelt (wenn ich das noch richtig im Kopf habe) als Arbeitssschutzbrille für die Produktion (mit Augenschutzfunktion).

    Gruß

    Rabauke

  • Zitat von Ohadle:

    Hallo Rabuke

    wir reden hier nicht von PSA - Brillen (Arbeitsschutzbrillen) sondern von Bildschirmarbeitsplatzbrillen. Da kann man jedes beliebige Gestell nehmen.

    hallo Ohadle,

    auch eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist eine PSA. Wenn es das nicht wäre, dann müßte der Arbeitgeber die Kosten auch nicht tragen.

    der Name sagt es schon Bildschirmarbeitsplatzbrille

    PSA bedeutet:

    persönliche Schutzausrüstzung für den Arbeitsplatz

    Geschützt werden müssen die Augen vor dem Bildschirm!

    Meine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist zugleich auch eine Arbeitsschutzbrille mit Seitenfenster da mein Bildschrimarbeitsplatz mitten in der Produktion war wo auch Schutzbrillenpflicht bestand.

    ;)

    ja, ich gebe dir recht, für den Bildschirm PSA könntest du jedes Gestell nehmen, aber der AG muss nicht jedes Gestell bezahlen. Dann zahlt er nicht und du versuchst auf dem Klageweg die kosten rein zu bekommen.

    Wir haben festgelegt, welche Gestelle der AG zahlt (egal ob es eine PSA Bildschirm, PSA-Produktion oder PSA-Sonstwobrille ist).

    Da gibt es dann keine Diskussionen mehr über das Gestell. Wer dann was anderes will zahlt selber. Wir sind hier auf der Arbeit und nicht auf der Modenschau.

    das ist unser Anbieter:http://www.uvex-safety.ch/file…lle_PSA_DE/index.html#/24

    Gruß

    Rabauke

  • Aktueller Stand: Ich habe gestern die Übernahme der gesamten Kosten beantragt. Ergebnis: Wiedervorlage am 13.09. Also heißt es nun, warten aufs Geld. Da wird das erst mal in einer DB diskutiert. Dann wird wohl mit der Abt. Arbeitssicherheit diskutiert. Dann wird garantiert noch mit gefühlten 5 anderen Abteilungen diskutiert und dann, WENN es positiv ausgeht, heißt es in der Antwort zu 100 %, dass ich die Kosten aus Kulanz meines AG bekomme. Mal sehen, ob ich es dieses Jahr noch bekomme ;) Schade, dass man keine Zinsen verlangen kann :x

    LG

    Edit: Diese Antwort kam heute an meinen Chef:

    "die Kosten für eine spezielle Arbeitsplatzbrille gehen je nach Anbieter und Wunschvorstellung des Mitarbeiters weit auseinander.

    Aktuell liegen mir Rechnungen von 86-800€ vor.

    Im Unternehmen gilt die BV .... PSA, in der ein Festbetrag für die Bildschirmbrille in Höhe von 90€ festgelegt ist.

    Hintergrund:

    Wenn der Arbeitgeber die vollen Kosten übernimmt, ist die Bildschirmbrille Eigentum des Arbeitgebers. Sie verbleibt am Arbeitsplatz und ist beim Ausscheiden aus dem Betrieb zurückzugeben. Da dies nicht unbedingt sinnvoll ist, werden in betrieblichen Vereinbarungen Festbetrags-/ Zuschussregelungen für die Kostenerstattung ausgehandelt. Die Kostenaufteilung ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer über den Arbeitsschutz hinausgehende Vorteile hat, z.B. die Brille im Privatbereich nutzen kann.

    Da es vom Arbeitgeber nicht kontrolliert werden kann, ob der Arbeitnehmer die Bildschirmbrille tatsächlich nur am Arbeitsplatz verwendet, findet sich auch bei uns eine Festbetrags- / Zuschussregelung in der BV. "

    Zum Feierabend lasse ich meine Brille auf dem Schreibtisch in einem Etui liegen, da ich sie privat echt nicht nutze. Von mir aus kann die Brille gern Eigentum des AG sein. Wenn ich in 13 Jahren in Rente gehe, gebe ich sie zusammen mit den anderen PSA beim AG ab.

    Sind diese "Argumente" denn haltbar? Oder kann ich mich trotz allem auf die gesetzlichen Regelungen beziehen? Ich mein, Gesetz ist doch Gesetz. Und wenn der AG ein Problem mit der Sinnhaftigkeit hat, kann man es doch nicht über eine BV angenehmer für ihn gestalten. Oder sehe ich was verkehrt? (Trotz neuer Brille ;) )

  • Zitat von Kieslheuerin

    Zum Feierabend lasse ich meine Brille auf dem Schreibtisch in einem Etui liegen, da ich sie privat echt nicht nutze. Von mir aus kann die Brille gern Eigentum des AG sein. Wenn ich in 13 Jahren in Rente gehe, gebe ich sie zusammen mit den anderen PSA beim AG ab.Sind diese "Argumente" denn haltbar? Oder kann ich mich trotz allem auf die gesetzlichen Regelungen beziehen? Ich mein, Gesetz ist doch Gesetz. Und wenn der AG ein Problem mit der Sinnhaftigkeit hat, kann man es doch nicht über eine BV angenehmer für ihn gestalten. Oder sehe ich was verkehrt? (Trotz neuer Brille )

    Nein die Argumente sind nicht haltbar! Für die persönliche Schutzausrüstung für den Arbeitsplatz ist eindeutig der Arbeitgeber zuständig.

    Dieser Arbeitgeber weiß das scheinbar auch und sucht nun nach ausreden. Wenn er lang genug damit wartet kommt die Verfallsfrist der Anspruchstellung zum Zug und du bekommst nicht.

    Also stelle schriftlich den Antrag, er möge dir die Kosten in Höhe von 234,56 € umgehend ersetzen. Sollte das nicht bis zum 30.09.2017 erfolgen werden die Forderungen gerichtlich eingefordert.

    Gruß

    Rabauke

  • Ich habe kurz vor dieser Mail einen Antrag beim AG auf volle Kostenübernahme meiner Brille gestellt. Mit Nennung einer gesetzlichen Grundlagen, wonach er eben tatsächlich dazu verpflichtet ist. Reicht das aus? Eine offizielle Rückmeldung habe ich noch nicht bekommen, nur dass ich meinen Antrag am 13.09. wieder vorlegen soll (ich vermute, er will es zur DB ansprechen). Wäre es okay, wenn ich den Termin abwarte und danach entsprechend handele? Wenn er bezahlt, okay. Wenn nicht, soll ich wirklich gleich mit Anwalt drohen? Wobei, unser BR hat sich auch noch nicht gemeldet diesbezüglich. Hatte ihn schon vor 3 oder 4 Wochen deswegen angeschrieben.

    Natürlich ist mein AG schon bekannt dafür, alles schön brav auszusitzen. Zum Beispiel brauchte er fast ein halbes Jahr, um zu "prüfen", ob den MA Wegegeld zusteht, wenn sie aus ihrem Frei auf Arbeit geholt werden. Obwohl es im MTV exakt geregelt ist. Und dann "durften" die MA ihre Ansprüche sogar noch 3 Monate rückwirkend ihre Ansprüche stellen. Schweinerei sowas! Fast 8 Jahre hat sich der AG das Geld gespart, weil es keiner wusste. Bis zu dem Punkt, wo ich mal den MTV etwas genauer gelesen habe.

    LG

  • Zitat von Kieslheuerin:

    Ich habe kurz vor dieser Mail einen Antrag beim AG auf volle Kostenübernahme meiner Brille gestellt. Mit Nennung einer gesetzlichen Grundlagen, wonach er eben tatsächlich dazu verpflichtet ist. Reicht das aus? Eine offizielle Rückmeldung habe ich noch nicht bekommen, nur dass ich meinen Antrag am 13.09. wieder vorlegen soll (ich vermute, er will es zur DB ansprechen). Wäre es okay, wenn ich den Termin abwarte und danach entsprechend handele? Wenn er bezahlt, okay. Wenn nicht, soll ich wirklich gleich mit Anwalt drohen? Wobei, unser BR hat sich auch noch nicht gemeldet diesbezüglich. Hatte ihn schon vor 3 oder 4 Wochen deswegen angeschrieben.

    Natürlich ist mein AG schon bekannt dafür, alles schön brav auszusitzen. Zum Beispiel brauchte er fast ein halbes Jahr, um zu "prüfen", ob den MA Wegegeld zusteht, wenn sie aus ihrem Frei auf Arbeit geholt werden. Obwohl es im MTV exakt geregelt ist. Und dann "durften" die MA ihre Ansprüche sogar noch 3 Monate rückwirkend ihre Ansprüche stellen. Schweinerei sowas! Fast 8 Jahre hat sich der AG das Geld gespart, weil es keiner wusste. Bis zu dem Punkt, wo ich mal den MTV etwas genauer gelesen habe.

    LG

    ich würde den 13.09.2017 abwarten. Wenn er die Kosten übernimmt prima, wenn nicht, ja auf dem Klageweg diese umsetzen.

    "Verfallsfrist" beträgt 3 Monate: das kann ggf. auch sehr eng werden. Es kann sein, dass du keinen Anspruch mehr hast, weil du nicht nachweisen kannst, dass du innerhalb dieser 3-Monatsfrist den Antrag ordnugnsgemäß gestellt hast.

    Da du von einem MTV sprichst, würde ich an deiner Stelle die Gewerkschaft meines Vertrauens aufsuchen, und mit dieser dann den Antrag auf Kostenbegleichung einreichen mit dem Hinweis der möglichen Rechtsmittel.

    Dafür bin ich schließlich Mitglied.

    Gruß

    Rabauke

  • Okay, so mache ich das. Wenn der 13. nichts bringt, werde ich das nächste Schreiben mit Fristsetzung unter Zeugen beim AG abgeben. Ist nur blöd, dass ich jetzt krankgeschrieben bin. Muss meinen AG jetzt per Mail an die Wiedervorlage am 13. erinnern.

    Danke!

  • Hallo zusammen!

    In einem vorherigen Beitrag steht, daß der Arbeitnehmer nur Einstärkengläser erhält, da nur am Bildschirm gearbeitet werde. Die meisten Jobs, die mit einem Bildschirm zu tun haben, haben oftmals auch damit zu tun, daß Daten von Papier in den Bildschirm übertragen werden müssen. Da ist dann mindestens eine Zweistärkenbrille notwendig. Und habe ich dann noch Kundenkontakt, habe ich 3 Sehbereiche.

    Ich halte es für sehr wichtig, vom Betriebsarzt bestätigen zu lassen, daß eine Brille für den jeweiligen Bereich erfoderlich ist. Der/die BA müssen den Arbeitsplatz kennen und können beurteilen, welche Notwendigkeiten bestehen. Diese müssen in den Prozess integriert werden.

    Diesen Link fand ich sehr hilfreich zum Thema, auch wenn ihr beabsichtigt eine BV zu erstellen, wir sind gerade selber dabei eine zu erstellen:

    http://www.ergo-online.de/site…_und_sehhilfen_wer_tr.htm

    Grüße

    Sigurjohnsson

  • Hallo Sigurjohnsson

    die Kosten für eine Lesebrilleoder gar eine Brille für den Kundenkontakt (wie du sie nennst) sind aber nicht vom AG zu tragen, sondern Privat.

    Nur eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist im Bedarfsfall vom Ag zu tragen - daher Einstärkenbrille.

  • Zitat von Ohadle:

    Hallo Sigurjohnsson

    die Kosten für eine Lesebrilleoder gar eine Brille für den Kundenkontakt (wie du sie nennst) sind aber nicht vom AG zu tragen, sondern Privat.

    Nur eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist im Bedarfsfall vom Ag zu tragen - daher Einstärkenbrille.

    hallo Ohadle,

    lese dir bitte die gelinkte Seite durch.

    Deine Aussage trifft nicht zu. Damit ich am Monitor arbeiten kann, kann es erforderlich sein, dass ich eine 2-Stärkenbrille (oder 3-Stärkenbrille) benötige. Wenn dieses ein erforderliches Arbeitsmittel ist, dass auch bei der Untersuchung zum Bildschirmarbeitsplatz festgestellt wird, dann muss der AG auch hier für die Kosten aufkommen. Alles andere was hier geschrieben wird ist falsch.

    ich muss ja auch nicht meinen eigenen Laptop mitnehmen (obwohl es auch diese Bewegung mal gab), nur weil ich den auch zuhause nutzen könnte.

    Aber es ist so wie im wahren Leben, dort gibt es auch Betriebe, die den Mitarbeitern sagen, kauft euch eure Sicherheitsschuhe und Sicherheitshosen selber, die tragt ihr ja auch Zuhause, daher muss ich die nicht zahlen und Arbeitnehmer so wie Betriebsräte die hierauf reinfallen und das dem Arbeitgeber abnehmen.

    Mit den Brillen ist das genau so.

    Gruß

    rabauke

  • Hallo Rabuake,

    les doch bitte mal selber. Da ist immer nur von Bildschirmarbeitsplatzbrille die Rede.

    Die Kosten dafür hat ein AG zu übernehmen.

    Nach deiner Argumentation müsste der AG ja quasi jede Brille übernehmen

    z.B. auch bei einem Lagerarbeiter (der nie am Bildschirm arbeitet) aber eine Lesebrille benötigt, weil er ja Etiketten oder Lieferpapiere lesen muss.

    Bei einem kurzsichtigen Staplerfahrer, weil er sonst ja nicht in die Ferne aschauen kann.

    Und dem ist nicht so.

    Zumindest solange bis du mir irgendeine Vorschrift zeigst die das gejaht.

  • nein muss er nicht,

    lese bitte nochmals hier: das fett gedruckte aus dem Link zittiert. Wichtig ist, es ist auf Grund der Bildschirmarbeitspatzuntersuchung verordnet.

    Nein, der Lagerarbeiter bekommt die nicht, es sei denn, er gibt die daten in ein System an einem Bildschirmarbietsplatz ein und macht diese tätigkeit arbeitstäglich ca. 45 minuten, dann kann bei Ihm sogar eine Brille mit 3 verschiedenen Sehstärken erforderlich sein als bildschirmarbietsplatzbrille. und wenn die verordnet wird, dann zahlt der Arbeitgeber, wenn der Mitarbeiter diese nur auf der Arbeit nutzen will. Wenn ich die Brille auch Privat nutzen möchte, kann ich an den Kosten beteiligt werden. Aber ich habe die Wahl, und ich nutze die Brille halt nur im Betrieb, also volle Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.

    Zitat:

    Kostenübernahme - oder Zuschuss? Brille als persönliche Schutzausrüstung im Eigentum des Arbeitgebers

    Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (§ 1 Abs. 2 Persönliche Schutzausrüstung – Benutzungsverordnung)ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung. Da persönliche Schutzausrüstungen Maßnahmen des Arbeitsschutzes darstellen, muss der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 3 ArbSchG die vollen Kosten für eine notwendige spezielle Sehhilfe tragen. Grundsätzlich wurde das Recht auf volle Kostenerstattung der Bildschirmbrille von den Arbeitsgerichten bestätigt.

    Übernommen werden die Kosten für alles, was im Brillenrezept verschrieben wurde (auch Entspiegelung oder je nach Aufgaben Gleitsichtgläser), einschließlich eines Gestells. In diesem Fall verbleibt die Bildschirmbrille im Betrieb, kann nicht privat genutzt werden und Reparatur und Erneuerung sind Aufgaben des Arbeitgebers. Er bestimmt über das Design.

    Die Kostenübernahmepflicht für Augenuntersuchung und Bildschirmbrille besteht auch für Dienstherren im Öffentlichen Dienst und auch für Beamte. Auf letzteres hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 2003 eindeutig hingewiesen. Das Bundesinnenministerium hat mit dem Rundschreiben 2003 – D II 4 – 211 470 – 1/20110 die Kostenerstattung für spezielle Sehhilfen im Öffentlichen Dienst geregelt.

  • Hallo rabauke

    ok hast recht soweit. Sorry soweit

    Ich hatte halt aus persönlichen Erfahrungen "vorschnell geurteilt", weil es mir bei uns noch nie untergekommen ist das jemand eine Gleitsicht bekommen hat. (umindest mir bekannt geworden ist)

    DAs dürfte dann aber an den Hinderniss

    - Rezept des Betriebsartzes liegen - der, da ja vom AG bezahlt - nicht unbedingt Gleitsicht oder Entspiegelung - auf dem Rezept notiert. Da wird der (nun informierte PAtient) den Arzt wohl drauf hinweisen müssen, was da so alles draufstehen soll (ob der Arzt es dann macht wird sich zeigen)

    - AG bestimmt das Design

    - der Patient wird vom Optiker zu igendetwas überredet, was nicht auf dem Rezept steht.

  • Hallo Rabauke & Ohadle!

    Entscheidend für die Kostenübernahme ist die Untersuchung durch den Betriebsarzt und die Beurteilung, ob eine Brille mit 1, 2 oder 3 Stärkengläsern erforderlich ist.

    Der BA muß den Arbeitsplatz kennen (und wenn nicht hat er/sie eine Begehung zu machen, um die Art der Tätigkeit beurteilen zu können).

    Der/die Callcenter mitarbeiter/in hat möglicherweise eine Tätigkeit die nur am Bildschirm stattfindet. Die Sekretärin, die Briefe zu tippen hat, muß möglicherweise von einer Vorlage Daten entnehmen und die Kollegin von der Krankenkasse, zu der Versicherte kommen und eine Beratung brauchen, hat während ihrer Tätigkeit incl. des Bildschirms 3 verschiedene Entfernungen mit ihren Augen zu "bewältigen".

    Außerdem existiert ein Arbeitsgerichtsurteil, daß festgestellt hat, daß eine Gesamttätigkeit von 30 - 45 Minuten pro Arbeitstag ausreichend ist, um von einer überwiegenden Tätigkeit am Bildschirm zu sprechen. Also ist es gut möglich, daß der Lagerarbeiter ausreichend Tätigkeit am Bildschirm zu bewältigen hat.

    Ich halte den Abschluss einer BV, die die Kostenübernahme mit privater Nutzung des Kollegen vorsieht für den besten Weg, um die Verpflichtung des Arbeitgebers zu regeln. Der Kollege hat so auch die Möglichkeit ein schickeres teueres Modell wählen, daß ihm besser gefällt und zahlt so selber etwas drauf.

    Eine weitere Möglichkeit daß die Brille Eigentum des Arbeitgebers bleibt und nur am Arbeitsplatz zu nutzen ist, kann als Möglichkeit ebenfalls eingebaut werden.

    Tatsächlich habe ich Kollegen gesprochen, die die Brille tatsächlcih nur beim arbeiten nutzen wollen.

    Grüße

    Sigurjohnsson

  • Zitat von Sigurjohnsson

    Ich halte den Abschluss einer BV, die die Kostenübernahme mit privater Nutzung des Kollegen vorsieht für den besten Weg, um die Verpflichtung des Arbeitgebers zu regeln. Der Kollege hat so auch die Möglichkeit ein schickeres teueres Modell wählen, daß ihm besser gefällt und zahlt so selber etwas drauf.

    Hallo Sigurjohsson,

    da stimme ich dir voll und ganz zu.

    Leider gibt es ja aber immer wieder die beiden entgegengestzten Extreme.

    Der AG, der wirklich nur das zahlt wass er muss und das auch mit allen ihm zur Verfügung sthenden Mittel versucht durchzusetzten. (Privatnutzungsverbot / Designvorschrift) und den/die AN die meinen alles (inkl. Sonderwünschen) müsse der AG bezahlen.

    Aber dafür ist der BR ja da (mittler zwischen AG und Belegschaft) und kann eine für beide Seiten "gute" BV aushandeln.