Hallo,
wir haben es ähnlich wie von Rabauke geschildert geregelt. Die Betriebsärztin bestätigt den jeweiligen Bedarf und Optiker, mit denen wir Verträge haben, machen ein Basisangebot.
Die Kosten für das Basisangebot werden direkt mit dem AG verrechnet. Will der AN mehr als das Basisangebot, zahlt er die Differenz.
Monetäre Höchstgrenzen in BVen sind idR Käse (und ganz besonders dann, wenn es sich um Pflichtleistungen des AG handelt), da diese dann im Laufe der Zeit ständig angepasst werden müßten