Hallo! Jetzt macht Ihr mich unsicher. Auf meinem "Rezept" vom Betriebsarzt steht nur, dass ich eine Bildschirmbrille brauche. Ohne nähere Erläuterung oder Beschreibung. Meinen Arbeitsplatz (weil 90 km von der Zentrale entfernt) hat der BA noch nie gesehen. Aber ich denke mal, ein Büroarbeitsplatz ist (fast) überall gleich.
Da der Optiker festgestellt hat, dass ich im BIldschirm- und Lesebereich unterschiedliche Stärken brauche, habe ich nun eine Zweistärkenbrille. In unserer BV steht allerdings, dass nur Kosten in Höhe von max. 90 € übernommen werden bei einer Einstärkebrille.
Und ich habe meinem AG bereits schriftlich bestätigt, dass ich diese Brille ausschließlich auf Arbeit nutze und diese auch immer an meinem Arbeitsplatz belasse. Was sogar der Wahrheit entspricht.
Ich sehe es nun nach wie vor so, dass mein AG die gesamten Kosten (107,00 EUR) übernehmen muss. Auf der Rechnung steht noch drauf, dass ich für das Gestell knapp 280 EUR Rabatt bekommen habe.
LG