Kostenübernahme von Bildschirmbrillen

  • Hallo! Jetzt macht Ihr mich unsicher. Auf meinem "Rezept" vom Betriebsarzt steht nur, dass ich eine Bildschirmbrille brauche. Ohne nähere Erläuterung oder Beschreibung. Meinen Arbeitsplatz (weil 90 km von der Zentrale entfernt) hat der BA noch nie gesehen. Aber ich denke mal, ein Büroarbeitsplatz ist (fast) überall gleich.

    Da der Optiker festgestellt hat, dass ich im BIldschirm- und Lesebereich unterschiedliche Stärken brauche, habe ich nun eine Zweistärkenbrille. In unserer BV steht allerdings, dass nur Kosten in Höhe von max. 90 € übernommen werden bei einer Einstärkebrille.

    Und ich habe meinem AG bereits schriftlich bestätigt, dass ich diese Brille ausschließlich auf Arbeit nutze und diese auch immer an meinem Arbeitsplatz belasse. Was sogar der Wahrheit entspricht.

    Ich sehe es nun nach wie vor so, dass mein AG die gesamten Kosten (107,00 EUR) übernehmen muss. Auf der Rechnung steht noch drauf, dass ich für das Gestell knapp 280 EUR Rabatt bekommen habe.

    LG

  • Hallo!

    Das mit dem Gestell könnte evtl. problematisch werden, zu begründen, warum ein Gestell für 280€ erforderlich sind.

    Ansonsten ist es erforderlich eine Zweistärkenbrille zu benutzen.

    Habt ihr eine Vereinbarung im Betrieb zu Erstattung der Kosten? Hier auch speziell des Gestells?

    Sigurjohnsson

  • Sorry habe nicht aufmerksam genug gelesen...daß Du Rabatt bekommen hast.

    Das Gestell hat aber schon noch etwas gekostet, oder war das ein 0 Euro Gestell?

    In erfoderlichem Umfang müßte der Arbeitgeber ansonsten auch die Kosten für das Gestell tragen.

    Sigurjohnsson

  • Zitat von Kieslheuerin:

    Hallo! Jetzt macht Ihr mich unsicher. Auf meinem "Rezept" vom Betriebsarzt steht nur, dass ich eine Bildschirmbrille brauche. Ohne nähere Erläuterung oder Beschreibung. Meinen Arbeitsplatz (weil 90 km von der Zentrale entfernt) hat der BA noch nie gesehen. Aber ich denke mal, ein Büroarbeitsplatz ist (fast) überall gleich.

    Da der Optiker festgestellt hat, dass ich im BIldschirm- und Lesebereich unterschiedliche Stärken brauche, habe ich nun eine Zweistärkenbrille. In unserer BV steht allerdings, dass nur Kosten in Höhe von max. 90 € übernommen werden bei einer Einstärkebrille.

    Und ich habe meinem AG bereits schriftlich bestätigt, dass ich diese Brille ausschließlich auf Arbeit nutze und diese auch immer an meinem Arbeitsplatz belasse. Was sogar der Wahrheit entspricht.

    Ich sehe es nun nach wie vor so, dass mein AG die gesamten Kosten (107,00 EUR) übernehmen muss. Auf der Rechnung steht noch drauf, dass ich für das Gestell knapp 280 EUR Rabatt bekommen habe.

    LG

    klar kannst du dass so sehen. Nur ist die Rechtssprechung eindeutig.

    Es ist zu zahlen was verordnet ist weil es notwendig ist.

    Deinen Arbeitsplatz kennt der Optiker nicht der BA wohl. Wenn der BA eine Zweistärkenbrille mit getönten Gläsern und doppelter Entspiegelung für erforderlich hält sind die Kosten auch zu übernehmen, hält er nur eine Einstärkenbrille für erforderlich, ist auch nur das zu übernehmen.

    Sollte dein AG nicht zahlen muss du halt noch den Nachweis erbringen, dass die Zweistärkenbrille für deinen Arbeitsplatz zwingend erforderlich ist.

    Gruß

    Rabauke

  • Zitat von Sigurjohnsson:

    Sorry habe nicht aufmerksam genug gelesen...daß Du Rabatt bekommen hast.

    Das Gestell hat aber schon noch etwas gekostet, oder war das ein 0 Euro Gestell?

    In erfoderlichem Umfang müßte der Arbeitgeber ansonsten auch die Kosten für das Gestell tragen.

    Sigurjohnsson

    Kein Problem. Das Gestell hat mich um die 20 € gekostet.

  • Zitat von Rabauke:

    Deinen Arbeitsplatz kennt der Optiker nicht der BA wohl. Wenn der BA eine Zweistärkenbrille mit getönten Gläsern und doppelter Entspiegelung für erforderlich hält sind die Kosten auch zu übernehmen, hält er nur eine Einstärkenbrille für erforderlich, ist auch nur das zu übernehmen.

    Sollte dein AG nicht zahlen muss du halt noch den Nachweis erbringen, dass die Zweistärkenbrille für deinen Arbeitsplatz zwingend erforderlich ist.

    Gruß

    Rabauke

    Der BA hat nur eine generelle Bildschirmbrille verordnet. Wenn ich noch den Nachweis bringen muss wegen der Zweistärkebrille, könnte ich hier zum Augenarzt damit gehen? Die Kosten dafür (10 € für Untersuchung) stelle ich dann aber dem AG auch in Rechnung, wenn der sich so ..... (zensiert) anstellt.

  • Zitat von Kieslheuerin:

    Der BA hat nur eine generelle Bildschirmbrille verordnet. Wenn ich noch den Nachweis bringen muss wegen der Zweistärkebrille, könnte ich hier zum Augenarzt damit gehen? Die Kosten dafür (10 € für Untersuchung) stelle ich dann aber dem AG auch in Rechnung, wenn der sich so ..... (zensiert) anstellt.

    Hallo Kieslheuerin,

    erstmal hoffen wir, dass der AG alles bezahlt. Da bin ich ganz bei dir. Bei uns kosten die einfachen Bildschirmarbeitsplatzbillen so ca. 75,-€.

    Zweistärkenbrillen schreibt der BA bei uns auf, wenn die Mitarbeiter nicht nur am Monitor sitzen und MAils beantworten, Texte schreiben, sondern nach Vorlagen arbeiten müssen (z.B. in der Buchhaltung, im Vertrieb, in der Logistik, im Personalbüro). Die personen aus der produktion bekommen jedoch nur einstärkenbrillen, weil diese nicht nach vorlagen arbeiten müssen sondern vom Bildschirm in das Produktionssystem gehen müssen, dort Dinge ausfüllen und dann wieder schließen.

    die brauchen also für ihren Bildschirmarbeitsplatz nur eine Einstärkenbrille.

    Ich kenne deinen Arbeitsplatz nicht. Solltest du jedoch in einem Büro arbeiten, wo der Bildschirmarbeitsplatz neben dem Tippen am bildschrim ein Zeitgleiches betrachten von rechnungen, tabellen, zeichnungen auf Papier verlangt, macht eine Zweistärkenbrille Sinn. oben Bildschirm unten Lesen vom Schreibtisch.

    Gruß

    Rabauke

  • Meiner Meinung nach ist bei mir eine Zweistärkebrille durchaus gerechtfertigt. Ich erstelle Statistiken (u. a. auch nach handschriftlichen Datenerfassungen), ich bearbeite Rechnungen und Bestellungen (buche also nach Vorlagen) usw.

    Ich glaube immer mehr, dass unsere BV mal ordentlich überarbeitet werden müsste.

    Meinen AG habe ich auf die Wiedervorlage am 13.09. hingewiesen und eine Veranlassung der Zahlung bis zum 29.09. gebeten. Mal schauen.

    Wünsche ein schönes Wochenende :D

  • Ich war am WE mal im Büro und habe die Absage meines AG gefunden. Lag fein säuberlich in einem offenen, mit "persönlich" addressiertem Umschlag.

    Nach dem bereits hier angeführten Blabla stand als Schlusssatz: "Ich bin an die Regelung des BV gebunden und kann deshalb nur dem Zuschuss gemäß BV zustimmen. Es steht Ihnen frei, auf die Vertragspartner der BV zuzugehen, um ggf. weitere Möglichkeiten zu erkundigen."

    Nun habe ich es dem BR übergeben mit der BItte um kurzfristge Klärung.

    Gehe ich denn richtig in der Annahme, dass eine BV zum Schutz bzw. gegen Benachteiligung des AN abgeschlossen wird, der AG aber jederzeit entgegen einer BV dennoch andere Entscheidungen treffen kann, wenn es dem AN zu GUte kommt? Bin durch diesen Text drauf gekommen:

    Die zwingende Wirkung der Betriebsvereinbarung wird lediglich durch das sog. „Günstigkeitsprinzip“ durchbrochen (BAG, Urteil vom 05.03.2013, Az. 1 AZR 417/12).

    Das Günstigkeitsprinzip kommt nur zum Tragen, wenn eine Kollision von Regelungen der Betriebsvereinbarung und individualrechtlichen Absprachen besteht. In einem solchen Fall setzen sich günstigere individualrechtliche Regelungen gegen die ungünstigere Betriebsvereinbarung durch. Der Arbeitnehmer kann sich gegenüber dem Arbeitgeber dann auf die ihm günstigere Regelung berufen (BAG, Urteil vom 28.06.2005, Az. 1 AZR 213/04).


    Nun betrifft es zwar keine individualrechtliche Regelung, sondern eine gesetzliche Regelung. Kann man das gleichsetzen?

  • Hallo zusammen,

    hm... das finde ich jetzt ein bisschen einfach dargestellt. In meinem Fall macht als Arbeitsplatzbrille eine Einstärken-Brille weniger Sinn, weil das, was vor mir liegt und wo der erste und zweite Bildschirm stehen, verschiedene Abstände sind (ca. 20cm Unterschied). Daher bräuchte ich nach Aussage meines Optikers durchaus eine leichte Gleitsichtbrille. Das wäre dann Pech :roll:

    Aber viel mehr verblüfft hat mich, nachdem ich mich hier schlau gemacht hatte, dass laut meinem Augenarzt, der Arbeitgeber in keinster Weise dazu verpflichtet sei, die Kosten für eine Arbeitsplatzbrille zu übernehmen.

    Sind die oben genannten Gesetze nicht mehr aktuell?

    Viele Grüße und schon mal vielen Dank für Antworten ;)

    Shepherd

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.