Hallo zusammen,
da unser BR schon nach nicht ganz einem Jahr, wegen zu geringer Mitglieder (6 statt 7), Neuwahlen durchführen muß, habe ich dazu ein paar Fragen:
1. nach §14 (1) darf die Wahl nicht generell als Briefwahl stattfinden - trifft das zu? oder gibt es Ausnahmen?
2.Muß bei einer schriftliche Wahl der Wähler eine Erklärung abgeben, dass er den Stimmzettel persönlich ausgefüllt hat?
3. Muß die Einladung zur Wahlvorstanssitzung zwingend auch die Uhrzeit enthalten, oder reicht die mündliche Absprache (ich meine...ja, sie muß, will aber sicher sein, wenn ich die Kolleginnen darauf hinweise)?
4. und letzte Frage, darf die Wahlvorstandssitzung während der normalen BR-Sitzung stattfinden, oder muß dies ohne die anderen BR-Mitglieder stattfinden (auch hier der gleiche Grund meiner Frage)?
5. Habe im Nachhinein noch eine Frage: Darf jeder Wähler auf dem Stimmzettel nur eine Person ankreuzen, oder mehrere? Wir hatten hier unterschiedliche Meinungen!
Ich danke euch schon mal im Voraus für dei Antworten!
Roady51