BR-Neuwahlen wegen zu geringer Mitglieder

  • Hallo zusammen,

    da unser BR schon nach nicht ganz einem Jahr, wegen zu geringer Mitglieder (6 statt 7), Neuwahlen durchführen muß, habe ich dazu ein paar Fragen:

    1. nach §14 (1) darf die Wahl nicht generell als Briefwahl stattfinden - trifft das zu? oder gibt es Ausnahmen?

    2.Muß bei einer schriftliche Wahl der Wähler eine Erklärung abgeben, dass er den Stimmzettel persönlich ausgefüllt hat?

    3. Muß die Einladung zur Wahlvorstanssitzung zwingend auch die Uhrzeit enthalten, oder reicht die mündliche Absprache (ich meine...ja, sie muß, will aber sicher sein, wenn ich die Kolleginnen darauf hinweise)?

    4. und letzte Frage, darf die Wahlvorstandssitzung während der normalen BR-Sitzung stattfinden, oder muß dies ohne die anderen BR-Mitglieder stattfinden (auch hier der gleiche Grund meiner Frage)?

    5. Habe im Nachhinein noch eine Frage: Darf jeder Wähler auf dem Stimmzettel nur eine Person ankreuzen, oder mehrere? Wir hatten hier unterschiedliche Meinungen!

    Ich danke euch schon mal im Voraus für dei Antworten!

    Roady51

  • Hallo,

    zu 1: Ja, darf nicht generell als Briefwahl stattfinden. Theoretisch könnte man einen Fall konstruieren, wo nur Briefwahl gemacht werden kann, ist aber bei eurer MA-Zahl unwahrscheinlich.

    zu 2: Ja

    zu 3: JA

    zu 4: Nein, darf nicht in der BR Sitzung stattfinden. Warum soll der AG das für

    Nicht- WV Mitglieder bezahlen?

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Hallo Hubertus,

    vielen Dank für die superschnelle Antwort, ich selber gehöre nicht zum Wahlvorstand und will meine Kolleginnen nur vor eventtuellen Fehlern bewahren.

    Dann hatte ich eben noch nachträglich eine Frage gestellt. Es wäre toll, wenn du mir auch hier antworten könntest. Vielen Dank dafür.

    Roady51

  • Hallo Roady51,

    Hubertus ist zuzustimmen.

    Da wir ein fast ausschließlicher Außendienststandort sind beschließen wir jedesmal Briefwahl durchzuführen. Um auf der sicheren Seite zu sein richten wir am Wahltag vormittags für 3-4 Std. ein Wahllokal mit Urne usw. zu schriftlichen Stimmabgabe ein. Es ist zwar bisher nie jemand zu Stimmangabe gekommen - aber alle hätten die Möglichkeit. Nach Schließung des Wahllokals erfolgt unmittelbar die öffentliche Stimmauszählung. Da schauen dann schon mal Leute vorbei. Meistens Leute die Kandidiert haben.

    Gruß

    Paddelrainer

  • Hallo Hausmaus,

    danke für die Info, aber wir haben zur Zeit 4 Beschlussverfahren am Laufen und erst Ende März ist (nach ca. 1 Jahr) endlich ein, für uns hoffentlich gut ausgehendes Urteil zu erwarten

    Liebe Grüße

    Roady51

    nachträgliche Ergänzung: Bei Allen geht es um Schulungsteilnahmen

  • Zitat von Roady51:

    5. Habe im Nachhinein noch eine Frage: Darf jeder Wähler auf dem Stimmzettel nur eine Person ankreuzen, oder mehrere?

    Hier gilt ein klares: Kommt drauf an...

    Macht ihr eine Personenwahl (d.h. eine gemeinsame Liste aller Kandidaten), darf der Wähler soviele Kreuzchen machen, wie BRM zu wählen sind. (Darf aber selbstverständlich auch weniger ankreuzen!)

    Gibt es mehrere Listen dürfen die Wähler nur eine Liste wählen, sprich ein Kreuz machen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ergänzung dazu: das kann aber erst festgelegt werden, nachdem die Einreichungsfrist für Listen abgelaufen ist. Dann stellt der WV fest, wie viele Listen zur Wahl zugelassen werden. Ist es nur eine Liste, dann Persönlichkeitswahl; ist es mehr als eine, dann Verhältniswahl (§ 14 BetrVG).

  • Vielen Dank an Alle für die Hilfe. Hatte die Wahlordnung wohl nicht intensiv genug gelesen. Aber bei manchen Formulierungen ist man als Anfänger oft verunsichert.

    Roady51

    PS.: Sorry, beim nächsten Mal versuche ich meine Fragen im richtigen Forum zu stellen.:oops:

  • Einschränkend zu Aussage von Heelium:

    In Betrieben bis 50 MA wird immer das Vereinfachte Wahlverfahren angewendet (mit Persönlichkeitswahl). In Betrieben mit 51-100 AN kann der Wahlvorstand nach Genehmigung des AG das Vereinfachte Wahlverfahren vereinbaren.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.