Uhrzeiten Vorgabe AU

  • Hallo. Ich habe eine Frage . Es geht um das Thema : bis wann muss eine Krankmeldung erfolgen?(explizit Nachtdienst)
    Wenn eine Nachtwache erkrankt u erst gegen 15uhr diese Information an Arbeitgeber geben kann( diverse Gründe in denen sowas vorkommen kann) , darf der Arbeitgeber dann zB. Abmahnen weil man sich bis 10uhr in dem Betrieb krank melden muss, wenn man um 20.30h für den Nachtdienst geplant wurde. Mir kommt diese 10uhr Vorgabe eher völlig unsinnig vor. Selbst wenn es im Vertrag so vermerkt ist, stößt es für mich gegen meine rechte . Weiß jemand ob sowas tatsächlich so vom Arbeitgeber festgelegt und rechtssicher ist?
    Grüsse

  • Entgeltfortzahlungsgesetz

    § 5
    Anzeige- und Nachweispflichten

    (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

    Ich wüsste nicht viel Gründe warum man nicht auf der Arbeitsstelle rechtzeitig Bescheid geben kann, dass man nicht zur Arbeit kommt. Es sei denn Du bist Single und liegst im Koma aber dann hast Du eh andere Probleme als Deinen AG ;)

    Die 10 Uhr Vorgabe ist natürlich Quatsch weil ich um 10.00 Uhr noch gesund sein kann. ;)

  • Alles andere als "unverzüglich mitzuteilen" ist logisch gesehen schon totaler Nonsens. Eventuell schlafe ich ja bis 19:00Uhr wenn ich um 20:30 Dienstbeginn habe. Bei zu Bett gehen fühlte ich mich nur schlapp und nach dem Aufwachen hab ich Fieber. Ich falle um 18:00Uhr von der Leiter und breche mir den Arm, ich verstauche mir um 20:15 auf dem Weg zur Arbeit den Knöchel weil ich umknicke etc.

  • Hallo.

    Zitat von Xolgrim:

    Alles andere als "unverzüglich mitzuteilen" ist logisch gesehen schon totaler Nonsens.

    Mehr als ein lautes "Jawollja!" kann man dazu nicht mehr sagen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.