Zeitnachweis über geleistete Arbeitsstunden

  • Liebe Freunde der Mitbestimmung,

    gibt es eine Verpflichtung des Arbeitgebers auf einen Zeitnachweis über geleistete Arbeitsstunden, z. B. monatliche Auflistung der kommen-und-gehen-Zeiten der Arbeitsunterbrechungen etc? Ist diese jedem AN schriftlich unaufgefordert auszuhändigen? Wenn ja, welche gesetzliche Grundlage gibt es dazu?

    Auf eure Antworten freut sich Oeme

    "Das Leben ist zu kostbar um es dem Schicksal zu überlassen", Käptn' Blaubär

  • Zitat von oeme:

    gibt es eine Verpflichtung des Arbeitgebers auf einen Zeitnachweis über geleistete Arbeitsstunden, z. B. monatliche Auflistung der kommen-und-gehen-Zeiten der Arbeitsunterbrechungen etc?

    Nur eine indirekte. Der AG ist verpflichtet für die Einhaltung des ArbZG zu sorgen. Wie will er die Einhaltung nachweisen, wenn er die Zeiten nicht dokumentiert? Doch wenn sich niemand beschwert, wird sich daran auch niemand stören. (siehe Beispiel "Vertrauensarbeitszeit")

    Zitat von oeme:

    Ist diese jedem AN schriftlich unaufgefordert auszuhändigen?

    Diese Frage ist ganz klar mit Nein zu beantworten. Da eine Zeiterfassung aber im Bereich der Mitbestimmung liegt, kann der BR eine solche Regelung einbauen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Und nach § 16 Abs. 2 ArbZG ist der AG verpflichtet, die über die werktägliche ArbZt hinausgehende ArbZt aufzuzeichnen ...

    Wie will der AG diese Verpflichtung erfüllen, wenn er nicht die Basis dazu hat, sprich die Kommt- und Gehtzeiten der AN?

  • Hallöchen

    ich hätte hierzu auch mal eine Frage.

    Es geht ebenfalls um Zeiterfassung und Weisungsbefugter. Folgende Situation:

    Im Betrieb gibt es Stupfuhren, welche die „Komm“ und „Geh“ Zeiten erfassen. Diese werden im SAP ebenfalls fest gehalten inklusive Krankheitstage, Urlaubstage, Gleittage, Geschäftsreisen, Überstunden.

    Das alles kommt dann auf einen Zeitnachweiszettel, welcher den Mitarbeitern ausgehändigt wird, allerdings offen ohne Kuvert!

    Nun kamen Mitarbeiter auf uns (Betriebsrat) zu bezüglich Datenschutz, weil man darauf ja alles sehen könnte und wenn man die "blank" überreicht bekommt, jeder alles sieht, obwohl das niemanden etwas angeht, wann wie oft usw. man weg oder krank war.

    Völlig zurecht meiner Meinung nach. Nun ist es aber ja so, dass wir hier 5 Ebenen in der Firmenstruktur haben: Geschäftsleitung ML1 – Übergreifende Abteilungsleitung ML2 – Abteilungs-/Gruppenleitung ML3 – Schichtführer – Mitarbeiter.

    Nun kam es schon vor das ML3 die Schichtführer angewiesen haben die Zeitnachweiszettel seiner Mitarbeiter zu kontrollieren, obwohl der Schichtführer der Meinung war, das wäre eig. nicht seine Aufgabe.

    Ist das denn zulässig so? Oder Welche Ebene ist hier Weisungsbefugt oder wer darf was sehen? Wo fängt die Grenze des Datenschutzes an und wo hört sie auf?

    Reicht hier ein offenes Kuvert dass ML3 Einsicht haben kann, wenn gewünscht oder wäre hier ein verschlossenes Sinnvoller und nötig? Welche Ebene hat das generell zu kontrollieren oder darf das und ab welcher nicht mehr?

    Ich würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

    Greets

    KR

  • Hallo KR,

    dass ein AG Arbeitszeiten kontrollieren darf, ist unstrittig. Wen der AG damit beauftragt, ist seine Sache, jedenfalls solange die Daten im Betrieb bleiben.

    Es kann auch durchaus sinnvoll sein, verschiedene Hierarchieebenen auf die gebuchten Zeiten schauen zu lassen. (Stichwort Kontrolle, Controlling, Gesundheitsschutz u.a.)

    Problematisch ist allerdings, wenn solche Daten von Unbefugten eingesehen werden können - und unbefugt ist jeder, der die Daten für seine Aufgaben nicht braucht.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.