Hallo liebe Forumsmitglieder,
wir haben gerade eine BV zum Thema Nichtraucherschutz abgeschlossen.
Dort wurde geregelt, das Rauchen im Betriebsgebäude nur im Raucherraum zulässig ist.
Das Betriebsgelände wurde nicht eingeschränkt oder gar erwähnt. Jetzt hat der Chef das mit einer Email an alle Mitarbeiter auf einen Ort im Hof "begrenzt" und u.a. geschrieben, dass das Rauchen in den Eingangsbereichen (Mehrzahl) des Gebäudes nicht erlaubt ist. Wir haben viele Eingänge, die unterschiedlich genutzt werden. U.a. für Schulungen. Die Teilnehmer dürfen nicht den Raucherraum benutzen und müssten ja nun den begrenzten Bereich nutzen.
Das gilt aber anscheinend nur für die Mitarbeiter. Wir haben einen Teil des Gebäudes fremdvermietet und die Mitarbeiter gehen munter vor die Tür am Haupteingang!
Darf er denn überhaupt so in eine bestehende BV eingreifen ohne mit uns zu sprechen?
Vielen Dank für eure Info.
Gruß
Cat.