BV Nichtraucherschutz

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    wir haben gerade eine BV zum Thema Nichtraucherschutz abgeschlossen.

    Dort wurde geregelt, das Rauchen im Betriebsgebäude nur im Raucherraum zulässig ist.

    Das Betriebsgelände wurde nicht eingeschränkt oder gar erwähnt. Jetzt hat der Chef das mit einer Email an alle Mitarbeiter auf einen Ort im Hof "begrenzt" und u.a. geschrieben, dass das Rauchen in den Eingangsbereichen (Mehrzahl) des Gebäudes nicht erlaubt ist. Wir haben viele Eingänge, die unterschiedlich genutzt werden. U.a. für Schulungen. Die Teilnehmer dürfen nicht den Raucherraum benutzen und müssten ja nun den begrenzten Bereich nutzen.

    Das gilt aber anscheinend nur für die Mitarbeiter. Wir haben einen Teil des Gebäudes fremdvermietet und die Mitarbeiter gehen munter vor die Tür am Haupteingang!

    Darf er denn überhaupt so in eine bestehende BV eingreifen ohne mit uns zu sprechen?

    Vielen Dank für eure Info.

    Gruß

    Cat.

  • Zumindest hat euer Chef euch auf mehr oder weniger subtile Weise auf eine Regelungslücke in eurer BV hingewiesen und die Frage aufgeworfen: Ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist oder ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist?;)

    Da ich eher zu ersterem tendiere, würde ich sagen, dass er einem Raucher weder den Aufenthalt an der frischen Luft verbieten kann, noch draußen eine zu rauchen und er daher mit seiner Anweisung zu weit gegangen ist. Der Außenbereich ist schlicht und einfach ungeregelt und wenn er dort ein Rauchverbot erlassen will, sehe ich euch in der Mitbestimmung. Also würde ich nachfragen, ob man sich einigen kann, dass eure Raucher sich zu der Fremdfirma im Eingangsbereich und eure Schulungsteilnehmer im Raucherraum dazu gesellen dürfen und die BV entsprechend ergänzt wird, oder ob ihr die BV kündigen und eine neue verhandeln müsst.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Der Mann mit der Ledertasche

    Da würde ich dir ersteinmal grundsätzlich widersprechen.

    Der Raucherbereich ist doch klar und deutlich definiert: "Dort wurde geregelt, das Rauchen im Betriebsgebäude nur im Raucherraum zulässig ist."

    Da wir nicht den genauen Text kennen können wir uns nur an diesem Satz festhalten. Hier steht es doch eindeutig drin wo geraucht werden darf. Es muss nicht jeder Ort wo nicht geraucht werden darf aufgeschrieben werden.

    Catnoir

    Über Fremdfirmen könnt ihr leider keine BV abschließen. Was die Mitarbeiter dürfen dürft ihr aber noch lange nicht. Auch wenn es ungerecht ist. Bei uns ist auch ein Teil Fremd vermietet. Hier hat unser AG über sein Hausrecht die Mitarbeiter der Fremdfirma in die Raucherlounge gedrängt.

  • Na da bin ich aber beim MmdL :lol:

    Wenn es in der BV heißt:Das Rauchen im Betriebsgebäude ist nur im Raucherraum zulässig. Bedeutet dies nicht, dass der AG das Rauchen außerhalb des Betriebsgebäudes einseitig einschränken kann. Hier sollte der BR seine Mitbestimmung geltend machen.

  • Sehe ich auch so. Da in der BV offensichtlich ausschließlich das BetriebsGEBÄUDE geregelt ist, ist der Bereich des BetriebsGELÄNDES ungeregelt und unterliegt nach wie vor der vollen Mitbestimmung des BR.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • nun,

    es stellt sich die Frage was alles zum Gebäude gehört.

    Im Gebäude ist doch sicher ein eindeutiger Begriff im Bau- und Mietrecht.

    Terassen, Balkone gehören dort meines Wissen auch zum Gebäude ;).

    Der überdachte Eingang auch.

    Also ich würde ein Rechtsgutachten beim Arbeitgeber in Auftrag geben, welches den Rechtsbegriff Gebäude und was alles darunter zu verstehen ist erstmal klärt (Kosten denke ich so um die 10.000 €).

    Dann würde ich ein Rechtsgutachten beantragen welches klärt, was genau denn die Verhandlungsparteien mit dem Begriff Gebäude gemeint haben könnten, so wie diese gemeinsam verhandelt wurde.

    Dann würde ich auf Grund dieser Gutachten klären, ob der Arbeitgeber nun eine Kündigung der geltenden BV wünscht und eine Neuregelung anstrebt. Hierzu sei dann jedoch eine Einigungsstelle heranzuziehen, da der BR keinen weiteren Regelungsbedarf sieht da die BV und die Rechtgutachten eindeutig sind.

    Da kann man wirklich viel draus machen und ärgern, ärgern ärgern... wenn man denn will, ohne dass es den Betriebsablauf stört und somit das Betriebsergebnis behindert.

    Achja, als BR würde ich eine Mail an alle MA schreiben, das nach Ansicht des BR der Wille der BV war, dass in umschlossenen Räumen innerhalb der gemieteten Flächen nur in den ausgewiesenen Raucherräumen geraucht werden darf zum Schutze der Nichtraucher. In gemieteten Freiflächen jedoch an jedem Ort ohne Einschränkung geraucht werden darf, somit auch im Eingangsbereich.

    Gruß

    rabauke

  • Warum bäckst du so kleine Brötchen, Rabauke? Ich sehe noch Spielraum für ein Gutachten, dass die Auswirkungen eures lokalen Dampfausstosses auf den Klimawandel untersucht und ein weiteres Gutachten, dass sich mit den Auswirkungen auf eure Firma befasst. Solltet ihr beispielsweise Sonnencreme herstellen, wäre das Rauchen im Interesse zukünftigen Umsatzes sicherlich wünschenswert und von der GL zu subventionieren. Eure entsprechende BV solltest du dann beim nächsten Weltklimagipfel vorstellen, für den du natürlich freizustellen bist und die Spesen zu übernehmen sind. ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Rabauke

    liegt es am Wetter oder am 1. April?

    Catnoir,

    wenn in dieser BV "Nichtraucherschutz" lediglich der Raucherraum im Betriebsgebäude geregelt ist, kann der AG nicht einseitig vorgeben, an welchen Stellen auf dem Betriebsgelände geraucht werden darf und wo nicht.
    Da schließe ich mich der hiesigen mehrheitlichen Meinung an!

    Aber ich bin auch neugierig. ;)
    Ist Euer Raucherraum mit einer Raucherkabine ausgestattet oder wie sonst werden die Nichtraucher wirksam geschützt?

    Gruß
    Kokomiko

  • Zitat von Catnoir:

    Dort wurde geregelt, das Rauchen im Betriebsgebäude nur im Raucherraum zulässig ist.

    Also Cat da die anderen Forumsmitglieder den Satz anders interpretieren als ich bitte ich dich mal den genauen Satz zu schreiben. Dieser Satz ist doppeldeutig, wie du ihn geschrieben hat!

    Sorry, ich bleib dabei, dass ich hier etwas anderes deute als meine Vorschreiber!

  • Hallo Lexipedia,

    an einer Tankstelle hängt ein Schild: Alkohol darf nur vor 22.00 Uhr verkauft werden.

    Deute ich richtig, dass ich erst ab 22:00 tanken und vorher nur Alkohol kaufen darf? ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Zitat von Kokomiko:

    Rabauke

    liegt es am Wetter oder am 1. April?

    Gruß
    Kokomiko

    Hallo Kokomiko,

    die beiden Gutachten waren ernst gemeint.

    meine Meinung bleibt, es darf draussen geraucht werden wo man will, es sei denn es wird was anderes geregelt. Wobei der überdachte Eingangsbereich als Gebäude gezählt werden kann, ggf. jenachdem was das Baurecht so sagt.

    Ich verstehe also deine Frage nicht.

    Gruß

    Rabauke

  • Hallo Zusammen,

    danke für eure zahlreichen Antworten.

    Das hier ist der genaue Wortlaut.

    Es gilt, mit Ausnahme im Raucherraum vgl. §5, ein uneingeschränktes Rauchverbot im gesamten Betriebsgebäude.

    §5

    Das Rauchen ist innerhalb des Gebäudes ausschließlich im gekennzeichneten Raucherraum zulässig. Dieser befindet sich im Parterre Eingangsbereich auf der rechten Seite.


    Wir werden das in der nächsten Sitzung die weitere Vorgehensweise besprechen

    I keep you posted.

  • Zitat von Lexipedia:

    Also Cat da die anderen Forumsmitglieder den Satz anders interpretieren als ich bitte ich dich mal den genauen Satz zu schreiben. Dieser Satz ist doppeldeutig, wie du ihn geschrieben hat!

    Sorry, ich bleib dabei, dass ich hier etwas anderes deute als meine Vorschreiber!

    Ich bin damit einverstanden :D :D :D :D :D :D :D

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.