Elternzeit Keine Teilnahme an der BR-Sitzung

  • Hallo Zusammen,

    eine BR-Kollegin ist für ein Jahr in der Elternzeit und möchte nicht an den BR-Sitzungen teilnehmen.

    Ist es ausreichend wenn ich ein Ersatzmitglied einlade?

    Muss die Kollegin schriftlich erklären das sie nicht teilnehmen will?

    Muss ich die Kollegin trotzdem einladen und als entschuldigt im Protokoll führen?

    Vorab schon mal danke für Eure Hilfe.

    Gruß

    Wolle

  • Zitat von Wolle07:

    Letzte Frage, wir tragen immer entschuldigt oder unentschuldigt ins Protokoll.

    Ist nur "abwesend" ausreichend?

    Also wir haben nur den Punkt "Teilnehmer" wo alle Anwesenden aufgeführt sind, ggf. mit Zusatz "Ersatzmitglied" oder "SBV" und einen Punkt "Abwesend".

    Und bei "Abwesend" werden die aufgeführt, welche eingeladen waren und nicht erschienen sind (also grundsätzlich fehlende feste Mitglieder und ggf. fehlende Ersatzmitglieder, die eingeladen waren aber nicht erschienen sind).

    Aber immer ohne Begründung, da diese in der Anwesenheitsliste, wo ja jeder unterschreiben muss, aufgeführt ist.

  • Hallo,

    wir haben eine Anwesenheitsliste, in der jeder unterschreibt. Da sind alle BR, JAV, SBV namentlich aufgelistet. Wer nicht da ist, wird an Stelle der Unterschrift der Abwesenheitsgrund eingetragen.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Zitat von Wolle07:

    Letzte Frage, wir tragen immer entschuldigt oder unentschuldigt ins Protokoll.

    Ist nur "abwesend" ausreichend?

    Nachdem du ja schon einige Tipps bekommen hast, wie andere das handhaben, hier nochmal kurz die Erklärung warum nur abwesend nicht ausreichend ist.

    Bekanntermaßen steht und fällt die Gültigkeit eines Beschlusses mit gewissen Formalien. Zu denen gehört die rechtzeitige Ladung, die rechtzeitige Bekanntgabe der Tagesordnung sowie (das ist hier entscheidend) die richtige Zusammensetzung der Teilnehmer.

    Aus diesem Grund reicht streng genommen auch entschuldigt oder unentschuldigt nicht aus. Denn der Gesetzgeber kennt nur rechtmäßig verhindert (nur dann darf und muss ein EBRM geladen werden) oder nicht. (Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich auch der Kollege, der wegen der Krankheitsvertretung in seiner Abteilung Land-Unter hat und deswegen nicht an der Sitzung teilnimmt, entschuldigt (weil die Gründe nachvollziehbar sind), gültig verhindert ist er aber nicht!)

    Und um im Zweifelsfall auch im Nachhinein nachweisen zu können, warum welches EBRM an der Sitzung teilgenommen hat (oder eben auch nicht geladen werden durfte), macht es Sinn den Abwesenheitsgrund möglichst genau zu erfassen. Ob man das jetzt im Protokoll oder in der Abwesenheitsliste macht spielt letztlich keine Rolle. Wichtig ist nur, dass man im Zweifelsfall vor Gericht belegen kann, warum das Gremium genau so und nicht anders beschlussfähig war.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von heelium:

    Ich würde immer ein ordentliches BRM, auch wenn es zeitweise verhindert ist, mit TO einladen.

    Falsch macht man damit sicher nichts, klar. Aber wenn ein BRM mir gegenüber schriftlich erklärt, während der Elternzeit nicht an den Sitzungen teilnehmen zu wollen, sehe ich eine solche Aussage als verbindlich an. Dann würde ich mir den Aufwand und das Porto klemmen wollen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von heelium

    Ich würde immer ein ordentliches BRM, auch wenn es zeitweise verhindert ist, mit TO einladen. Nicht, dass sich eine eventuelle fehlerhafte Ladung ergibt.

    Sorry Günther, aber das sollte man als BRV dann noch etwas differenzierter betrachten.
    Als BRV würde ich die ordentlichen BRM ganz sicher nicht prinzipiell mit Tagesordnung einladen, wenn mir deren Verhinderung bekannt ist.

    Erstens führt das aus meiner Sicht dazu, dass BRM aus der Verantwortung & Verpflichtung genommen werden, dem BRV ihre Verhinderung sowie deren Dauer eindeutig anzuzeigen.
    Zweitens führt Dein Vorschlag dazu, dass ein BRV dann auch noch nachhaken müsste, ob denn dieses BRM an der Sitzung erscheinen möchte oder nicht!
    Drittens sollte ein BRV bereits bei Ladung wissen, ob er ein Ersatzmitglied laden muss oder nicht. Es kann nicht angehen, dass BRM quasi nach Lust und Laune auch noch kurzfristig entscheiden können, ob sie denn an der Sitzung teilnehmen möchten oder doch nicht. Bei Deiner Variante kommt es ja nicht ganz so selten vor, dass ein E-BRM geladen worden ist, das BRM aber plötzlich auf der Matte steht.

    Ist ein BRM in Elternzeit, gilt es solange als nicht verhindert, solange dieses BRM nicht erklärt hat, während der Elternzeit keine aktive BR-Arbeit machen zu wollen. Liegt diese Erklärung nicht vor (mündlich oder schriftlich), muss das BRM in Elternzeit geladen werden!

    Ist ein BRM in Urlaub oder AU, gilt es während dieser Zeit als verhindert, es sei denn, dieses BRM hat dem BRV gegenüber angezeigt, an der Sitzung teilnehmen zu wollen.

    Prinzipiell ist die mündliche Info ausreichend; kann man als BRV sowieso kein BRM dazu verpflichten, z.B. die zeitweilige Verhinderung auch noch schriftlich mitteilen zu müssen.
    Wichtig ist, dass man die Meldung mit Datum & Uhrzeit korrekt notiert.

    "Ich habe Dich also richtig verstanden, dass Du vom .... bis .... in Elternzeit bist und während dieser Zeit nicht an Sitzungen teilnehmen möchtest.
    O.k., habe ich dann genau so vermerkt!"

    Gruß
    Kokomiko

  • Zitat von Moritz

    Dann würde ich mir den Aufwand und das Porto klemmen wollen.

    darum verschicke ich alle Einladungen auch per persönlicher Email, es gibt einfach kein Porto :), egal ob ich 17 Anschreibe oder 19 (15 BR, JAV, SBV)

    und die 1-2 Ordentlichen, die Entschuldigt berechtigt fehlen (Urlaub/Krankheit) bekommen die Einaldung mit.

    Gruß

    Rabauke

  • Zitat von Kokomiko

    Prinzipiell ist die mündliche Info ausreichend; kann man als BRV sowieso kein BRM dazu verpflichten, z.B. die zeitweilige Verhinderung auch noch schriftlich mitteilen zu müssen.

    darum schreibt man diese Verpflichtung auch in der Geschäftsordnung. Die ist dann für alle BR bindend ;) und gibt Rechtssicherheit

    Wer sich bei mir (oder dem Stellv) nicht schriftlich entschuldigt mit Grund ist einfach nicht entschuldigt, da ich nichts habe um die Entschuldigung nachweisen zu können und ggf. ordnungsgemäß ein Ersatzmitglied Einzuladen. Wir wollen als BR nicht vor dem Arbeitsgericht verlieren, wenn geprüft wird, liegt eine ordnungsgemäße Ersatzladung und damit ein Ordnungsgemäßer Beschluss vor bei diesem Rechtsverfahren, wenn alles scheitert, weil unrechtmäßig Ersatz geladen wurde und der Beschluss damit hinfällig ist da die BR-Sitzung öffentlich war.

    Gruß

    Rabauke

  • Zitat von Rabauke

    Wer sich bei mir (oder dem Stellv) nicht schriftlich entschuldigt mit Grund ist einfach nicht entschuldigt, ...

    Wie heißt es in Köln so schön "Was dem einen sin Uhl, ist dem andern sin Nachtigall." 8)

    Ich für meinen Teil halte eine solche Verpflichtung per GO für ziemlich daneben (sorry), so muss ein AN ja noch nicht einmal eine Arbeitsunfähigkeit schriftlich anzeigen.

    Zitat von Rabauke

    da ich nichts habe um die Entschuldigung nachweisen zu können und ggf. ordnungsgemäß ein Ersatzmitglied Einzuladen.


    Nenne mir doch mal eine einzige Entscheidung, in welcher von einem BRV ein solcher Nachweis verlangt worden ist! Ich für meinen Teil kenne jedenfalls keine.

    Gruß
    Kokomiko

  • Zitat von schwede12:

    Na da ist jawohl ein kleiner König gewählt worden ;) Dir würde ich was erzählen von wegen schriftlich abmelden wenn ich verhindert bin!!!!!!

    ne, diese Verpflichtung besteht bei uns seit Jahren in der Geschäftsordnung(und wurde nun mit dieser Periode zum 3ten mal bestätigt), muss ich auch einhalten (meine Schriftliche Entschuldigung per email hat mein stellvertr. z.B. für die nächsten 2 Wochen da ich in Urlaub bin) und ist der Wille des BR.

    Bei uns hat auch jeder eine Emailadresse, wo ist also das Problem?

    ein BR hat nicht nur Rechte sondern auch Pflichten

  • Ok, auch wenn ich verstehe, was ihr damit erreichen wollt, frage ich mich gerade, ob das nicht wieder ein Fall von gut gemeint, aber nicht unbedingt gut gemacht ist.

    Mir ist schon klar, ihr wollt auf diese Art und Weise Rechtssicherheit haben und dafür sorgen, dass ihr eine evtl. Verhinderung immer belegen könnt. Ob das Not tut, könnte man diskutieren, aber lassen wir das mal außen vor. Prinzipiell mal bin ich geneigt zu sagen, es schadet ja auch nicht.

    Aber was macht ihr denn in folgendem Fall: der Kollege bricht mit einem Schlaganfall auf dem Firmengelände zusammen. (Bewusst dort, um den Fall, dass ihr gar nicht wisst, was mit dem Kollegen ist, mal außen vor zu lassen.) Der Kollege liegt jetzt ob der Schwere und der Lage des Infarktes zunächst für eine Woche im Koma und ist anschließend kaum ansprechbar, bzw. erkennt keinen mehr. (Oder hat einen Unfall, was auch immer.)

    Nun hat er sich nicht schriftlich abgemeldet (ob E-Mail der geforderte Schriftform genügt, wäre die nächste Diskussion, aber wenn es bei euch so geregelt ist, lassen wir auch die mal außen vor), ist aber faktisch krank. Damit wäre ein Nachrücker zu laden. Die Nichtladung würde wieder alle Beschlüsse gefährden! Ladet ihr jetzt auch ohne schriftliche Erklärung (und ignoriert damit eure GO) oder ladet ihr nicht und gefährdet eure Beschlüsse?

    Will sagen: auch wenn ich nachvollziehen kann, was ihr erreichen wollt, bin ich noch nicht davon überzeugt, dass ihr das so tatsächlich erreicht... (was auch der Grund ist, warum wir, nach nicht endenwollender Diskussion uns letztlich gegen eine Geschäftsordnung entschieden haben, weil wir gemerkt haben, egal was wir regeln, wir fanden immer Situationen, die damit nicht gelöst sind, uns aber wegen dem, was wir geregelt haben wollten quer geschossen wären)

    Aber wenn ihr damit klar kommt und das bei euch funktioniert - bestens!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Moritz,

    so einen Fall hatte wir noch nicht ;), ich gehe davon aus, dass wenn ich erfahre das der Kollege die Kollegin Krank verhindert ist und wegen dem Koma auch nicht teilnehmen kann ich ein Ersatzmitglied einlade, auch wenn die Entschuldigung nach GO fehlt.

    Nur was war die Regel vor dieser GO in unserem 15er Gremium (das ich nun seit mehr als 25 Jahren angehöre).

    Da wurde der Vorsitzende, die Sekrätärin, ein anderes BR-Mitglied usw angerufen, bescheid gesagt, ich komme nicht, und fertig. Ersatzladung war für meine Vorvorgänger manches mal kaum möglich und wir sassen dann da mit 7-9 BR#s von 15.

    Ergebnis: Richtige Zusammenstellung wurde mehrfach bezweifelt, Beschlüße konnten zum Teil nicht getroffen werden usw. Aus diesem Grund haben wir uns halt vor ca. 10 Jahren diese GO gegeben (mit noch weiteren Punkte, wann Einladung, Wie, welche Ausschüsse usw.). Seit dem kommen in der Regel 13 von 15 ordentlichen BR auf der Sitzung. Sitzungen im Mittel mit 14 Anwesenden weil ein Fehlen nun ein unentschuldigtes Fehlen ist, und wer fehlt schon gerne unentschuldigt dokumentiert?

    Es mag Gremien geben (ob klein oder groß) die sich wöchentlich treffen und alles läuft immer wunderbar, prima, Glückwunsch an die Gremien für diesen Erfolg.

    Gruß

    Rabauke

  • Hallo.

    Ich halte es schon für nachvollziehbar, dass man als BR in der GO eine Regel aufstellt, nach der die BRM sich nach Möglichkeit unverzüglich schriftlich abmelden sollen (was eine Soll-Vorschrift ist, muss ich hier sicher nicht gesondert erklären). Ein klares Bewußtsein für die Amtspflichten und damit auch für Verhinderungsgründe und Abmeldung, und auch wem gegenüber und wann diese Abmeldung zu erfolgen hat, ist notwendig, und wenn eine GO da als "Erinnerung" diesen kann, why not. Ich habe als BRV die Erfahrung gemacht, dass es da einer Verschriftlichung nicht bedarf, wenn man die Verhinderungsfrage als BRV konsequent handhabt, sprich anspricht, nachfragt, konfrontiert...

    Soweit das Verständnis. Das hier...

    Zitat von Rabauke:

    Wer sich bei mir (oder dem Stellv) nicht schriftlich entschuldigt mit Grund ist einfach nicht entschuldigt, da ich nichts habe um die Entschuldigung nachweisen zu können und ggf. ordnungsgemäß ein Ersatzmitglied Einzuladen.

    ...geht aber sicher nicht. Ist ein BRM verhindert und der/die BRV weiß das, muss Ersatz geladen werden, und zwar unabhängig davon, in welcher Form das BRM sich abgemeldet hat oder nicht. Anders gefährdet man Gültigkeit der Beschlüsse.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.