Zugriffsrechte für Ersatzmitglieder

  • Hallo zusammen,

    wir haben gerade das Thema, welche Zugriffsrechte wir unseren Ersatzmitgliedern einräumen sollen, dürfen und müssen.

    Laut BetrVG

    § 34 Sitzungsniederschrift

    (3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.

    Wie sind ein 9 Gremium, sodass es natürlich öfters vorkommen wird ein EM in Anspruch nehmen zu müsssen.

    Da wir durch Verschmelzung erst letzte Woche neu gewählt haben, ist unser Gremium auch neu zusammen gesetzt, bisherige ordentliche BR-Mitglieder sind nun nur noch Ersatzmitglieder, was die Sache um so kniffliger macht.

    Wir haben ein gemeinsames Mail-Postfach, sowie ein Laufwerksverzeichniss nur für den BR.

    Wäre toll wenn jemand eine Antwort hätte.

    Vielen Dank schon mal

    Gruß Sylvia

  • Hallo Sylvia,

    zunächst einmal: willkommen im Club!

    Das Thema haben wir hier schon mal lang und breit diskutiert. (Ich gebe aber zu, dass auch ich meine liebe Not mit der Suchfunktion hier habe...)

    Juristisch ist die Antwort relativ eindeutig:

    Wegen der geforderten Nichtöffentlichkeit der Sitzungen und der Vertraulichkeit der Daten dürfen sowohl Mailaccount wie Serverlaufwerk nur den ordentlichen BRM zur Verfügung gestellt werden. Punkt!

    Den EBRM ist ein Zugriff allenfalls temporär zu gestatten, da sie nur im Vertretungsfall alle Rechte und Pflichten übernehmen. Punkt!

    Faktisch und praktisch macht eine solche Regelung so gut wie gar keinen Sinn. Ich behaupte mal, bei einem 9er Gremium sind die beiden ersten Nachrücker so gut wie an jeder Sitzung beteiligt. (Selbst in unserem 7er Gremium ist die "Originalbesetzung" eher die Ausnahme als die Regel!)

    Vor dem Hintergrund haben wir uns entschieden, dass unsere ersten beiden EBRM ebenfalls den vollen Zugriff erhalten. Wohl wissend, dass das juristisch nicht sauber ist. Aber wie heißt es so schön: wo kein Kläger, da kein Richter. Und solange von den EBRM niemand mit den Inhalten hausieren geht, wird es niemanden interessieren, wie ihr euch intern aufgestellt habt.

    Sprich, ein solch pragmatischer Ansatz fordert ein wenig Vertrauen zueinander und ein gutes Miteinander im Gremium.

    Viel Erfolg beim Finden einer für euch passenden Lösung.

    Gruß vom Niederrhein

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Moritz,

    vielen Dank für deine ausführlichen Informationen, genau in diese Richtung ( die ersten beiden Nachrücker freischalten zu lassen) haben wir auch schon gedacht und werden es wohl auch so machen.

    Viele Grüße aus Nürnberg

  • Hallo Sylvia,

    dass E-BRM ausschließlich im Vertretungsfall Einblick in alle BR-Unterlagen nehmen dürfen, hat Moritz ja bereits vollkommen korrekt dargelegt.

    Zitat von Sylvia Höhne

    genau in diese Richtung ( die ersten beiden Nachrücker freischalten zu lassen) haben wir auch schon gedacht und werden es wohl auch so machen.


    Mutig ... ihr wisst doch noch gar nicht, wie häufig im neu zusammengesetzten Gremium ein BRM verhindert sein wird. Und schon gar nicht könnt ihr einschätzen, wie häufig die entsprechend nächsten Ersatzmitglieder verhindert sein werden; mal ganz zu schweigen von der Vertrauenswürdigkeit.

    Zitat von Sylvia Höhne

    Da wir durch Verschmelzung erst letzte Woche neu gewählt haben, ist unser Gremium auch neu zusammen gesetzt, bisherige ordentliche BR-Mitglieder sind nun nur noch Ersatzmitglieder, was die Sache um so kniffliger macht.


    Meine Prognose ist, dass diese vormals BRM und jetzt E-BRM an allen passenden und insbesondere unpassenden Stellen intervenieren werden, so sie z.B. die ersten zwei Nachrücker sind. Aber vielleicht ist meine Einschätzung ja auch falsch!

    Ich für meinen Teil würde erstmal Erfahrungen in der neuen Zusammensetzung sammeln und erst zu einem späteren Zeitpunkt über die ein oder andere Option nachdenken wollen!

    Gruß
    Kokomiko

  • Zitat von Kokomiko

    Meine Prognose ist, dass diese vormals BRM und jetzt E-BRM an allen passenden und insbesondere unpassenden Stellen intervenieren werden, so sie z.B. die ersten zwei Nachrücker sind. Aber vielleicht ist meine Einschätzung ja auch falsch!Ich für meinen Teil würde erstmal Erfahrungen in der neuen Zusammensetzung sammeln und erst zu einem späteren Zeitpunkt über die ein oder andere Option nachdenken wollen!GrußKokomiko

    Nabend zusammen,

    Kokomiko, sehe ich auch so!

    wir sind ein 15er Gremium.

    Wir Tagen jede Woche und in der Regel sind von den ordentlichen BRM trotz Schichtbetrieb und allem drum und darn in der Regel nur 1-2 verhindert (nach dem Gesetz so dass auch Ersatz eingeladen werden darf).

    Aus diesem Grund haben bei uns auch nur die beiden Ersatzmitglieder zugangen die fast jede Woche ordnungsgemäß eingeladen sind, da Sie fast jede Woche ordentliche BR sind.

    Alle Anderen Ersatzmitglieder können wenn sie denn wollen und an der Reihe sind bei den freigestellten BR-Mitglieder einsicht in die Unterlagen nehmen.

    Datenschutz ist ein hohes Gut, da wir jede Woche Personelle Einzelmaßnahmen haben, halte ich alles andere für falsch.

    in einem 9er gremium oder gar 7er gremium 4 Personen Einblicksrechte zu geben halte ich für grob Fahrlässig. das bedeutet ja bei einem 7er gremium das regelmäßig mehr als 50% der BR verhindert sind wegen Krankheit, Seminare oder Urlaub. Das kann ich mir fast garnicht vorstellen.

    Gruß

    Rabauke

  • Hallo zusammen,

    wir haben bei uns im Unternehmen einen neuen Datenschutzbeauftragten.

    Dieser hat uns in unserer letzten Sitzung geraten, zum Thema "Zugriff auf den geschützten Bereich der Interessenvertretung" eine BV abzuschließen.

    Wer hat bereits eine solche BV und welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Hallo,

    die Sinnhaftigkeit einer BV würde ich bei diesem thema mal hinterfragen, da es nichts zu verhandeln gibt im klassischen Sinn.

    Es ist völlig klar, daß auch elektronische BR-Post für den AG tabu ist und der BR in erster Linie selbst regelt, wie er elektronische Medien nutzt.

    Lediglich eine "Rückfallebene" bei Systemproblemen müßte ggfs. mit dem AG vereinbart werden.

  • Danke für die Antwort whoepfner.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

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    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Hallo whoepfer,

    ich glaube du hast die Frage nicht so verstanden wie ich.

    Ich habe verstanden, das was getan werden muss, weil sich

    das Datenschutzgesetz bis Mai 2018 wesentlich verändern wird.

    Es müssen Verfahrenverzeichnisse angelegt werden wie mit Papaier und Elektronischen Daten in jedem einzelnen Programm/ Archiv / Verwaltungsapperat umzugehen ist.

    Der persönliche Datenschutz wird höher aufgehangen.

    Wie genau aber so ein Verzeichnis aussieht ist nicht geregelt. Hier ist der Spielraum, den mann auch in einer BV abbilden kann.

    Es geht also nicht um die Daten des BR allein, sondern um die Daten die überall erfasst und verarbeitet werden, von HR, BR, über Produktion, Kunden, Auftragsverarbeitung etc.

    Jede einzelne Software speicehrt z. B. mein log-in Daten

    Was passiert damit? das muss dargestellt werden, wie werden diese Daten vor Missbrauch geschützt, wie gelöscht, wer hat Zugriff, wie werden die Zugriffe auf Fremdzugriff gesichert, wie ist das Risiko des Missbrauchs einzuschätzen, was wird dagegnen unternommen, wann werden die daten gelöscht, wie werden die daten gelöscht und so weiter

    ja da kann eine BV auch sinnvoll sein, wenn mann hier ein einheitliches Verfahren für alle festschreiben möchte, wie das gemacht wird. Wenn einem das zu Aufwendig ist, und der Datenschutzbeauftragten das volle Vertrauen entgegen gebracht wird, dass sie schon die Abteilungen alle richtig Informiert und für alle richtig die Dinge abfordert und somit Sie allein das Verfahren bestimmen kann, das hierfür angewandt wird, dann ist das die Entscheidung, die der BR dann trifft. Sollte er jedoch der Meinung sein, dass er hier von seinem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen will, dann sollte er das tun.

    Aus diesem Grund würde ich die Datenschutzbeauftragte bitten, mal einen BV-Entwurf vorlegen und dem BR zu erläutern, warum aus Ihrer Sicht das so wichtig ist.

    Für mich handelt es sich hier bei den Intressenvertretungen und die Interessenvertretung Verkauf (Sales) für ihre Daten, die Intressenvertretung Personalbüro für Ihre Daten und so weiter. Also Intressenvertretung nicht im Sinne des BetrVG (denn das kennen die meisten Datenschutzbeauftragten nicht) sondern die Intressenvertretungen der Datenbesitzer in ihrem jeweiligen Auftrag.

    gruß

    rabauke

  • Hallo Rabauke,

    ich habe mich lediglich auf diese Aussage

    Zitat von Der Nordfriese

    "Zugriff auf den geschützten Bereich der Interessenvertretung"

    bezogen und da gibt es mE nichts mit dem AG zu verhandeln. der BR entscheidet über seinen geschützten Bereich im Wesentlichen eigenverantwortlich und auch der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat hier allein schon wegen § 1 Abs. 3 BDSG http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__1.html

    nix zu melden. Das BetrVG ist bezüglich der Datenverarbeitung des BR eine "andere Rechtsvorschrift des Bundes" iSd § 1 Abs. 3 BDSG wie übrigens auch das SGB IX für die SBV.

  • Hallo,

    um mögliche fruchtlose Diskussionen zu vermeiden, zum Kontrollbefugnis des DSB gegenüber dem BR gab es mal unterschiedliche Rechtsmeinungen, aber das BAG hat das bereits vor 20 Jahren geklärt (ABR 21/97): "1. Das Bundesdatenschutzgesetz gilt auch für die Datenverarbeitung durch Betriebsräte. 2. Hingegen besteht insoweit nicht die Kontrollbefugnis des betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach den §§ 36 und 37 BDSG."

    Eine BV über die Datenverarbeitung des BR wäre nicht nur überflüssig, da die Datenverarbeitung des BR klar gesetzlich geregelt ist, sondern widersinnig und u.U. auch gesetzeswidrig (wohl nicht per se, aber das Risiko, dass sich unkoschere Formulierungen einschleichen, dürfte hoch sein).

    Was ich allerdings sehe: Der BR sollte sensibel mit den Daten umgehen und datenschutzrechtlich geschult sein.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo BR-Mitstreiter,

    scheinbar reden wir aneinander vorbei.

    Ich bin bei euch, dass der BR alleine regelt, wie er schützenswerte Daten richtig schützt.

    Nach dem geänderten und ab Mai 2018 gültigen "Datenschutzgesetz" angepasst an die zugehörige EU-Richtlinie gibt es jedoch für alle "Intressenvertretungen" also für z.B. der Abteilung Produktion Baterien, dem Personalbüro, Der Buchhaltung, dem BR, der SBV, der Finanzabteilung die Verpflichung in verfahrensanweisungen zu beschreiben, wie Sie ihre Sensiblen Daten verwalten und vor den Zugriff unbefugter schützen.

    Nun ist das ganze sehr allgemein gehalten (in der Richtlinie und im Gesetz) so dass hier schon eine BV regeln kann, wie so eine Beschreibung aussieht, welches Formular dazu genutzt wird, wo die Verfahrensanweisungen gesammelt werden, wie eine Überprüfung stattzufinden hat, wie häufig die "Systeme" geprüft werden müssen um sicher zu stellen, dass kein Unfall geschied, etc.

    Da die Strafen bei fehlender Beschreibung und einem möglichen Unfall empfindlich getiegen sind (wenn ich unseren Datenschutzbeauftragten richtig verstehe Strafe im 7-Stelligen Bereich problemlos möglich), und wir uns solche Strafen nicht erlauben können, haben wir nun die Verfahren beschrieben. Unser BR sah hier auch Mitbestimmung, fand aber den Vorschlag der Datenschutzbeauftragten prima, die 2 Formulare erstellt hat zur Beschreibung, die vorgeschlagen hat, wie wie häufig man für die Kontrolle zuständig ist, wer die Unterlagen wo speichert.

    Verantwortlich für die Beschreibung ist der jeweilige Kostenstellenverantwortliche mit Ausnahme BR, dort der BRV und SBV, hier die SBV allein.

    Daher, ich denke wir sind näher zusammen als es in dieser Diskussion den Anschein hat.

    Der BR ist für sich und den Datenschutz selber verantwortlich.

    Gruß

    Rabauke

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.