Hallo zusammen,
wir haben gerade das Thema, welche Zugriffsrechte wir unseren Ersatzmitgliedern einräumen sollen, dürfen und müssen.
Laut BetrVG
§ 34 Sitzungsniederschrift
(3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.
Wie sind ein 9 Gremium, sodass es natürlich öfters vorkommen wird ein EM in Anspruch nehmen zu müsssen.
Da wir durch Verschmelzung erst letzte Woche neu gewählt haben, ist unser Gremium auch neu zusammen gesetzt, bisherige ordentliche BR-Mitglieder sind nun nur noch Ersatzmitglieder, was die Sache um so kniffliger macht.
Wir haben ein gemeinsames Mail-Postfach, sowie ein Laufwerksverzeichniss nur für den BR.
Wäre toll wenn jemand eine Antwort hätte.
Vielen Dank schon mal
Gruß Sylvia