Ähnlich wie der Fall auf dem WC ist jetzt bei uns der Rechtsfall
aufgetreten, dass eine Kollegin im Betriebscasino gestürzt ist und
die BG die Leistung verwehrt hat. Die Rechtssprechung ist da
sehr verwirrend. Im Personalbuch 2004 wird erläutert, dass wenn
es mein absulutes Bedürfnis ist, zu Essen, um meine Arbeit anschließend weiter zu verrichten, könnte BG-Schutz bestehen.
Sind Euch Rechtssprechungen zu Unfällen im betrieblichen
( welcher auch vom Betrieb finanziell voll unterstützt wird )
Speisesaal bekannt.
Viele Grüße
Simone E.
BR-Vorsitzende